Investieren in Frankreich: Der vollständige Leitfaden für 2026

Im Jahr 2025 kauften oder verkauften mehr als 1,9 Millionen französische Privatanleger mindestens einmal Aktien – ein Anstieg von 21 % gegenüber 2024. Im Zeitraum von 2021 bis 2025 investierten insgesamt mehr als 3,8 Millionen Privatanleger an den französischen Aktienmärkten. Diese Entwicklung verdeutlicht das wachsende Interesse am Investieren in Frankreich (AMF, 2026).

Anlegern steht eine breite Auswahl an Plattformen für ETF-Investments, internationale Aktienmärkte und Konten in verschiedenen Währungen zur Verfügung.

Bruchstückaktien werden unter anderem von Interactive Brokers, Trading 212, XTB und eToro angeboten. DEGIRO sowie einige klassische Broker bieten derzeit hingegen keine offiziell bestätigte Möglichkeit zum Handel mit Bruchstückaktien.

Da sich Verfügbarkeit, Produktangebot und Anforderungen an die Kontoeröffnung jederzeit ändern können, sollten diese Informationen vor der Depoteröffnung stets direkt beim jeweiligen Broker überprüft werden.

Französische Investmentplattformen

Frankreich verfügt über mehrere etablierte heimische Investmentplattformen:

  • Bourse Direct
  • BoursoBank
  • Fortuneo
  • Saxo Banque
  • Trade Republic France

Die meisten französischen Plattformen bieten Zugang zu:

Nach den französischen Produktinformationen bietet Trade Republic France auch PEA-Konten an und unterstützt Bruchstückinvestments bereits ab 1 Euro.

Klassische Bankbroker

Viele Anleger in Frankreich investieren weiterhin über Wertpapierdepots bei traditionellen Banken.

Dazu gehören unter anderem:

  • BoursoBank
  • Fortuneo
  • Crédit Agricole Invest Store
  • BNP Paribas EasyBourse
  • Société Générale Bourse

Diese Anbieter verbinden klassische Bankdienstleistungen mit Brokerage-Angeboten und erleichtern französischen Steuerresidenten häufig die steuerliche Dokumentation.

CFD- und Forex-Broker

Anleger mit Wohnsitz in Frankreich können unter anderem folgende CFD- und Forex-Broker nutzen:

  • XTB
  • IG
  • CMC Markets
  • Plus500
  • Pepperstone
  • AvaTrade
  • Admirals
  • FP Markets
  • eToro

Die französische Finanzmarktaufsicht Autorité des marchés financiers (AMF) hat den Vertrieb bestimmter CFD-Produkte an Privatanleger eingeschränkt. Die Verfügbarkeit eines Brokers bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche CFD-Produkte uneingeschränkt angeboten oder vertrieben werden dürfen (AMF, 2026).

ETF-Investments in Frankreich

Welche ETFs sind verfügbar?

Französische Anleger haben grundsätzlich Zugang zu:

  • UCITS-ETFs
  • ETFs mit Domizil Irland
  • ETFs mit Domizil Luxemburg
  • Börsengehandelten Indexfonds an europäischen Börsen

UCITS-ETFs dominieren den europäischen ETF-Markt, da sie die Anforderungen der europäischen Vorschriften zum Anlegerschutz erfüllen.

Können Anleger in Frankreich US-ETFs kaufen?

In den meisten Fällen nein.

Grund dafür ist die europäische PRIIPs-Verordnung, nach der Anlageprodukte für Privatanleger ein Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID) bereitstellen müssen.

Da die meisten US-amerikanischen ETF-Anbieter kein PRIIPs-konformes KID veröffentlichen, können französische Privatanleger diese ETFs in der Regel nicht direkt erwerben (Europäische Kommission, 2026).

Stattdessen investieren viele Anleger in vergleichbare UCITS-ETFs, die an europäischen Börsen gehandelt werden.

Beispiele häufig verfügbarer ETFs

ETFISINIndex
iShares Core MSCI World UCITS ETFIE00B4L5Y983MSCI World
Vanguard FTSE All-World UCITS ETFIE00B3RBWM25FTSE All-World
iShares Core S&P 500 UCITS ETFIE00B5BMR087S&P 500
Amundi CAC 40 UCITS ETFFR0007052782CAC 40
Amundi MSCI Emerging Markets UCITS ETFLU1681045370MSCI Emerging Markets

Steuerliche Behandlung von ETFs

Die Besteuerung von ETFs hängt in Frankreich unter anderem von der Art des Depots und der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers ab.

Wichtige Aspekte sind insbesondere:

  • Besteuerung von Kapitalgewinnen
  • Besteuerung von Dividenden
  • Erklärung ausländischer Kapitalerträge
  • Voraussetzungen für die Nutzung eines PEA
  • Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Brokern

Sowohl thesaurierende als auch ausschüttende ETFs stehen französischen Anlegern zur Verfügung. Je nach Depotstruktur und verwendetem Broker können ausländische ETFs zusätzliche steuerliche Meldepflichten auslösen.

PEA-fähige ETFs können innerhalb eines Plan d’Épargne en Actions (PEA) nach Ablauf der gesetzlichen Mindesthaltedauer steuerlich begünstigt sein.

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Ein Wertpapierdepot in Frankreich eröffnen

Die Eröffnung eines Investmentkontos ist in Frankreich in der Regel unkompliziert und lässt sich bei vielen Brokern vollständig online abschließen.

Schritt 1: Broker auswählen

Vor der Kontoeröffnung sollten Anleger insbesondere vergleichen:

  • Verfügbare Börsen
  • Kontomodelle
  • Handelsgebühren
  • Unterstützung bei der steuerlichen Dokumentation
  • Angebot an Aktien und ETFs
  • Kundenservice

Welche Plattform am besten geeignet ist, hängt von den persönlichen Anlagezielen, den individuellen Anforderungen und der gewünschten Depotstruktur ab.

Schritt 2: Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Die meisten Broker verlangen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Adressnachweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Französisches Bankkonto oder ein anderes unterstütztes EU-Bankkonto

Schritt 3: Identitätsprüfung abschließen

Nach den europäischen Vorschriften zur Geldwäscheprävention müssen Broker die Identität ihrer Kunden vor Aufnahme des Handels überprüfen.

Die Legitimation erfolgt in den meisten Fällen vollständig digital.

Schritt 4: Depot kapitalisieren

Die meisten Plattformen unterstützen:

  • SEPA-Banküberweisungen
  • Klassische Banküberweisungen
  • Einzahlungen per Debitkarte, sofern verfügbar

Die Dauer bis zur Gutschrift hängt vom jeweiligen Broker und der gewählten Zahlungsmethode ab.

Schritt 5: Erste Investition tätigen

Sobald das Konto eröffnet und das Guthaben verfügbar ist, können Anleger über die Handelsplattform in zulässige Wertpapiere investieren.

Steuerliche Auswirkungen für Anleger

Die Besteuerung von Kapitalanlagen ist in Frankreich komplexer als in vielen anderen europäischen Ländern – insbesondere dann, wenn über ausländische Broker investiert oder Vermögenswerte im Ausland gehalten werden.

Kapitalertragsteuer

Kapitalgewinne unterliegen grundsätzlich dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der häufig auch als französische Flat Tax bezeichnet wird.

Historisch setzte sich der PFU zusammen aus:

  • 12,8 % Einkommensteuer
  • 17,2 % Sozialabgaben

und ergab damit eine Gesamtbelastung von 30 %.

Für das Jahr 2026 weisen einige steuerliche Fachinformationen darauf hin, dass bestimmte Kapitalerträge aufgrund geänderter Sozialabgaben einer Gesamtbelastung von rund 31,4 % unterliegen können. Anleger sollten deshalb vor Abgabe ihrer Steuererklärung stets die aktuellen Informationen der französischen Steuerverwaltung (DGFiP) prüfen (DGFiP, 2026).

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerpflichtige anstelle des PFU auch die Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif wählen.

Besteuerung von Dividenden

Dividenden sind in Frankreich grundsätzlich steuerpflichtig.

Die tatsächliche Steuerbelastung hängt insbesondere ab von:

  • Dem Herkunftsland der Dividende
  • Den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen
  • Der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer
  • Der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers

Je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen kann eine im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die französische Steuer angerechnet werden.

Steuerliche Vergünstigungen und Freibeträge

Das wichtigste steuerlich begünstigte Anlagekonto in Frankreich ist der Plan d’Épargne en Actions (PEA).

Zu den wesentlichen Vorteilen gehören:

  • Steuerlich begünstigte Kapitalanlage
  • Zugang zu qualifizierten europäischen Wertpapieren
  • Mögliche Einkommensteuerbefreiung für Kapitalgewinne nach einer Haltedauer von fünf Jahren
  • Investitionen in zugelassene UCITS-ETFs

Die reguläre Einzahlungsgrenze des PEA beträgt 150.000 Euro. Für den PEA-PME gelten eigene Voraussetzungen und Höchstbeträge (Service Public, 2026).

Französische und ausländische Broker

Französische Broker stellen häufig Steuerunterlagen bereit, die die jährliche Steuererklärung erleichtern.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Bourse Direct
  • BoursoBank
  • Fortuneo
  • Saxo Banque

Ausländische Broker stellen in der Regel Kontoauszüge und Transaktionsberichte zur Verfügung. Für die korrekte Erklärung sämtlicher Kapitalgewinne, Dividenden und ausländischer Konten gegenüber der französischen Steuerverwaltung bleiben Anleger jedoch selbst verantwortlich.

Ausländische Kapitalerträge

Steuerresidenten Frankreichs unterliegen grundsätzlich der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens.

Hierzu können unter anderem gehören:

  • Ausländische Dividenden
  • Ausländische Zinserträge
  • Kapitalgewinne
  • Einkünfte aus ausländischen Wertpapierdepots

Auch ausländische Brokerkonten müssen gegebenenfalls gesondert gegenüber der französischen Steuerverwaltung gemeldet werden.

Fristen für die Steuererklärung

Die Fristen für die französische Einkommensteuererklärung unterscheiden sich von Jahr zu Jahr und hängen unter anderem von der Art der Abgabe sowie dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab.

Anleger sollten die jeweils aktuellen Termine direkt bei der französischen Steuerverwaltung überprüfen.

Weitere Informationen finden Sie im:

[Steuerleitfaden Frankreich]

Regulierung und Anlegerschutz

Finanzaufsichtsbehörde

Die wichtigste Finanzaufsichtsbehörde Frankreichs ist die Autorité des marchés financiers (AMF).

Sie beaufsichtigt insbesondere:

  • Wertpapierfirmen
  • Marktteilnehmer
  • Investmentprodukte
  • Finanzmarktinformationen

Anlegerentschädigung

Frankreich verfügt mit dem Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) über ein gesetzliches Anlegerentschädigungssystem.

Der Umfang des Schutzes richtet sich nach der jeweiligen Institution und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Nach den Informationen des FGDR können Finanzinstrumente bis zu 70.000 Euro pro Anleger entschädigt werden, wenn eine zugelassene Wertpapierfirma nicht mehr in der Lage ist, Kundenvermögen herauszugeben (FGDR, 2026).

Einlagensicherung

Bankguthaben bei berechtigten französischen Kreditinstituten sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung grundsätzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Institut geschützt (FGDR, 2026).

Aufsicht über Broker

Französische Broker werden von den zuständigen französischen Behörden überwacht.

Broker aus anderen EU-Mitgliedstaaten können ihre Dienstleistungen im Rahmen des europäischen Passporting-Systems anbieten. Sie unterliegen dabei der Aufsicht ihrer jeweiligen Heimatbehörde und müssen die europäischen Finanzmarktvorschriften einhalten.

Risikohinweis zu CFDs

CFDs sind komplexe Finanzinstrumente mit Hebelwirkung.

Privatanleger können beim Handel mit CFDs innerhalb kurzer Zeit erhebliche Verluste erleiden. Die französische Finanzaufsicht hat deshalb den Vertrieb bestimmter CFD-Produkte an Privatkunden eingeschränkt (AMF, 2026).

Ist Frankreich ein guter Standort für Anleger?

Frankreich bietet Zugang zu einem der größten Kapitalmärkte Europas und zu einer breiten Auswahl an Investmentprodukten.

Gleichzeitig sind die steuerlichen Vorschriften und Meldepflichten komplexer als in einigen Nachbarländern.

Vorteile

  • Zugang zu französischen und internationalen Kapitalmärkten
  • Große Auswahl an UCITS-ETFs
  • Steuerliche Vorteile über PEA- und PEA-PME-Konten
  • Strenge Finanzmarktaufsicht
  • Große Auswahl an Brokern
  • Gut entwickelte Finanzmarktinfrastruktur

Nachteile

  • Komplexe steuerliche Meldepflichten
  • Erklärungspflichten für ausländische Konten
  • Einschränkungen beim Direktkauf US-domizilierter ETFs
  • Unterschiedliche steuerliche Behandlung je nach Depotart

Für wen eignet sich Frankreich?

Frankreich eignet sich insbesondere für:

  • Langfristig orientierte Anleger
  • ETF-Investoren
  • Passive Investoren
  • Expats mit Wohnsitz in Frankreich
  • Anleger, die steueroptimierte Investmentstrukturen nutzen möchten
  • Investoren, die ein PEA-Konto eröffnen möchten

Frankreich mit anderen Ländern vergleichen

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Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Er stellt weder eine Anlageberatung noch eine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Steuerrechtliche Vorschriften, Funktionen einzelner Broker und regulatorische Anforderungen können sich jederzeit ändern und hängen zudem von den individuellen Umständen ab. Vor einer Investitionsentscheidung sollten Sie einen qualifizierten Finanzberater oder Steuerexperten konsultieren.

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

Sources & References

EU regulations & taxation

Additional educational resources

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