Brutto-Netto-Rechner Finnland 2026

Wie viel von Ihrem Bruttogehalt bleibt Ihnen in Finnland tatsächlich übrig?

Mit dem Finorum Brutto-Netto-Rechner für Finnland können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt nach Abzug der staatlichen und kommunalen Einkommensteuer sowie der gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge berechnen.

Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein, um eine Schätzung der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeberbeiträge und gesamten Beschäftigungskosten zu erhalten.

FINORUM
Nettogehalt-Rechner
27 EU-Länder · geprüfte Kernregeln 2026
🇭🇷Croatia
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Netto —% Einkommensteuer —% Sozialabgaben —%
Bruttogehalt100%
Einkommensteuer
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Nettogehalt
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Schätzung für einen steuerlich ansässigen, ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Nur zu Informationszwecken.

So verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner

Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Prüfen Sie, ob Finnland als Land ausgewählt ist.
  2. Wählen Sie zwischen monatlichem und jährlichem Gehalt.
  3. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein.
  4. Prüfen Sie die geschätzte Einkommensteuer.
  5. Sehen Sie sich die Arbeitnehmerbeiträge an.
  6. Prüfen Sie das voraussichtliche Nettogehalt.
  7. Kontrollieren Sie die Arbeitgeberbeiträge und gesamten Beschäftigungskosten.

Über die Funktion „Mit einem anderen Land vergleichen“ können Sie Finnland direkt mit einem anderen EU-Mitgliedstaat vergleichen.

Bruttogehalt und Nettogehalt in Finnland

Das Bruttogehalt wird auf Finnisch als bruttopalkka bezeichnet. Es handelt sich um die Vergütung vor Steuern und gesetzlichen Abzügen.

Das Nettogehalt, die sogenannte nettopalkka, ist der Betrag, der nach dem Steuerabzug und den Arbeitnehmerbeiträgen übrig bleibt.

Nettogehalt = Bruttogehalt − Einkommensteuer − Rentenbeitrag − Arbeitslosenversicherungsbeitrag − weitere Abgaben

Steuerpflichtige Sachleistungen wie ein Firmenwagen, eine Dienstwohnung, Mahlzeiten oder ein Telefon können die steuerpflichtige Vergütung erhöhen und dadurch das tatsächliche Nettogehalt beeinflussen.

Einkommensteuer in Finnland

Arbeitseinkommen unterliegt in Finnland mehreren steuerlichen Komponenten:

  • Progressiver staatlicher Einkommensteuer
  • Kommunaler Einkommensteuer
  • Gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Krankenversicherungsbeiträgen
  • Rundfunksteuer

Der individuelle Steuersatz hängt deshalb nicht nur vom Einkommen ab. Auch die Wohnsitzgemeinde, die Religionszugehörigkeit, das Alter und die persönlichen Abzüge beeinflussen das Ergebnis.

Staatliche Einkommensteuer 2026

Die staatliche Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Stufen:

  • Bis 22.000 € steuerpflichtiges Erwerbseinkommen: 12,64 %
  • Von 22.000 € bis 32.600 €: 19,00 % auf den über 22.000 € liegenden Teil
  • Von 32.600 € bis 40.100 €: 30,25 % auf den über 32.600 € liegenden Teil
  • Von 40.100 € bis 52.100 €: 33,25 % auf den über 40.100 € liegenden Teil
  • Über 52.100 €: 37,50 % auf den über 52.100 € liegenden Teil

Dabei handelt es sich um Grenzsteuersätze. Wird eine höhere Stufe erreicht, wird nicht das gesamte Einkommen mit dem höheren Satz besteuert. Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der jeweiligen Grenze.

Der höchste kombinierte Grenzsteuersatz wurde 2026 auf ungefähr 52 % gesenkt. Dieser Wert betrifft hohe zusätzliche Einkommensanteile und ist nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz auf das gesamte Gehalt gleichzusetzen.

Kommunale Einkommensteuer

Zusätzlich zur staatlichen Steuer zahlen Arbeitnehmer eine kommunale Einkommensteuer.

Der kommunale Steuersatz hängt von der Wohnsitzgemeinde ab. Ein Arbeitnehmer in Helsinki kann daher bei gleichem Bruttogehalt ein anderes Nettogehalt erhalten als eine Person in Tampere, Turku, Espoo oder einer anderen finnischen Gemeinde.

Freibeträge und Abzüge reduzieren die tatsächlich steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Der kommunale Nennsteuersatz darf daher nicht einfach mit dem vollständigen Bruttogehalt multipliziert werden.

Wenn keine bestimmte Gemeinde ausgewählt wird, verwendet der Rechner eine repräsentative Standardannahme. Das tatsächliche Ergebnis kann von dieser Schätzung abweichen.

Steuerkarte und Einkommensgrenze

Finnische Arbeitnehmer erhalten eine Steuerkarte, die auf Finnisch verokortti heißt. Darauf stehen:

  • Der reguläre Quellensteuersatz
  • Die jährliche Einkommensgrenze
  • Ein zusätzlicher Steuersatz für Einkommen oberhalb dieser Grenze

Der Arbeitgeber verwendet die Steuerkarte für den laufenden Steuerabzug.

Wird die auf der Steuerkarte angegebene Einkommensgrenze überschritten, muss der Arbeitgeber auf den darüber hinausgehenden Betrag den höheren Zusatzsteuersatz anwenden.

Wenn sich das erwartete Jahreseinkommen, der Arbeitsplatz oder die abzugsfähigen Ausgaben ändern, kann über MyTax eine neue Steuerkarte beantragt werden. Dadurch lassen sich unnötig hohe Abzüge oder spätere Steuernachzahlungen vermeiden.

Freibeträge und Steuerermäßigungen

Bei der finnischen Einkommensteuer werden verschiedene Abzüge automatisch oder auf Antrag berücksichtigt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Grundfreibetrag bei der Kommunalsteuer
  • Steuerermäßigung für Arbeitseinkommen
  • Abzug zur Erzielung von Einkünften
  • Bestimmte Fahrtkosten
  • Anrechenbare Haushaltskosten
  • Einige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeit
  • Kinderbezogene Erhöhung der Arbeitseinkommens-Ermäßigung

Der maximale Grundfreibetrag bei der Kommunalsteuer beträgt 2026 4.265 €.

Der maximale Abzug für Arbeitseinkommen wurde 2026 auf 3.430 € erhöht. Zusätzlich kann eine Erhöhung von 105 € je Kind gelten. Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen den doppelten Erhöhungsbetrag erhalten.

Diese Abzüge sind ein wichtiger Grund dafür, dass zwei Arbeitnehmer mit demselben Bruttogehalt unterschiedliche Steuersätze haben können.

Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung

Beschäftigte zahlen einen gesetzlichen Beitrag zur einkommensbezogenen Rentenversicherung, den sogenannten TyEL-Beitrag.

Im Jahr 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil 7,30 % des beitragspflichtigen Gehalts.

Anders als in früheren Jahren gilt 2026 für reguläre Arbeitnehmer grundsätzlich ein einheitlicher Satz, ohne den zuvor höheren Arbeitnehmerbeitrag für die Altersgruppe von 53 bis 62 Jahren.

Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Gehalt ein und überweist ihn zusammen mit seinem eigenen Beitrag an den Rentenversicherungsträger.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Der reguläre Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers beträgt 2026 0,89 % des beitragspflichtigen Gehalts.

Für bestimmte mitarbeitende Anteilseigner eines Unternehmens kann stattdessen ein reduzierter Satz von 0,39 % gelten.

Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmerbeitrag direkt vom Gehalt ab und führt ihn an den finnischen Beschäftigungsfonds ab.

Der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des regulären Arbeitnehmers beträgt zusammen grundsätzlich:

7,30 % + 0,89 % = 8,19 %

Diese Beiträge fallen zusätzlich zum auf der Steuerkarte angegebenen Steuerabzug an.

Krankenversicherungsbeitrag

Der Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers besteht aus zwei Teilen:

  • Krankenpflegebeitrag von 1,10 %
  • Krankentagegeldbeitrag von 0,88 %

Der Krankentagegeldbeitrag von 0,88 % wird 2026 grundsätzlich erhoben, wenn das jährliche Arbeits- und Unternehmereinkommen mindestens 17.255 € beträgt. Unterhalb dieser Grenze beträgt er für reguläre Arbeitnehmer 0 %.

Damit beträgt der gesamte Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich:

  • 1,10 % bei einem Jahreseinkommen unter 17.255 €
  • 1,98 % bei einem Jahreseinkommen ab 17.255 €

Bei in Finnland ansässigen Arbeitnehmern ist dieser Beitrag normalerweise bereits im Steuersatz der Steuerkarte enthalten. Er wird daher nicht noch einmal als separater Abzug vom Nettogehalt vorgenommen.

Kirchensteuer

Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Orthodoxen Kirche können zusätzlich Kirchensteuer zahlen.

Der Prozentsatz hängt von der jeweiligen Kirchengemeinde ab. Personen, die keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, zahlen keine Kirchensteuer.

Wenn der Rechner keine Kirchenmitgliedschaft voraussetzt, kann die tatsächliche Steuerbelastung eines Kirchenmitglieds etwas höher ausfallen.

Rundfunksteuer

Finnland erhebt außerdem eine Rundfunksteuer zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Im Jahr 2026 beträgt sie 2,50 % des Teils des Kapital- und Erwerbseinkommens, der 15.150 € übersteigt. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 160 €.

Für Einwohner der Ålandinseln gelten stattdessen eigene Regeln zur Medienabgabe.

Arbeitgeberbeiträge in Finnland

Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttogehalt mehrere gesetzliche Beiträge.

Zu den wichtigsten Arbeitgeberabgaben im Jahr 2026 gehören:

  • Durchschnittlich 17,10 % Arbeitgeberanteil zur TyEL-Rentenversicherung
  • 1,91 % Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung
  • 0,31 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag bis zur jährlichen Lohnsummengrenze
  • 1,23 % auf den Teil der jährlichen Lohnsumme oberhalb der maßgeblichen Grenze
  • Beitrag zur Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung
  • Gegebenenfalls Beitrag zur Gruppenlebensversicherung

Die Arbeitsunfallversicherung und Gruppenlebensversicherung variieren nach Branche, Unternehmen und anwendbarem Tarifvertrag.

Gesamte Beschäftigungskosten = Bruttogehalt + Arbeitgeberbeiträge

Die Arbeitgeberbeiträge vermindern nicht das vertragliche Bruttogehalt, erhöhen jedoch die Gesamtkosten, die das Unternehmen für die Beschäftigung trägt.

Gibt es in Finnland einen gesetzlichen Mindestlohn?

Finnland besitzt keinen landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestgehälter werden hauptsächlich durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt. Der anwendbare Mindestlohn hängt daher von folgenden Faktoren ab:

  • Branche
  • Tätigkeit
  • Qualifikation
  • Berufserfahrung
  • Arbeitszeit
  • Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag kann außerdem Zulagen für Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit, Überstunden und besondere Arbeitsbedingungen vorsehen.

Besteht kein anwendbarer Tarifvertrag, muss der Arbeitgeber eine übliche und angemessene Vergütung zahlen.

Urlaubsgeld und Gehaltszahlungen

Finnische Arbeitnehmer erhalten normalerweise zwölf reguläre Monatsgehälter pro Jahr.

In vielen Branchen wird zusätzlich ein Urlaubsgeld gezahlt, das als lomaraha bezeichnet wird. Dieses beträgt häufig 50 % des gesetzlichen Urlaubsentgelts.

Das Urlaubsgeld ist jedoch nicht für alle Arbeitnehmer unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben. Der Anspruch ergibt sich meistens aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der betrieblichen Praxis.

Es handelt sich deshalb nicht um ein allgemeines 13. Monatsgehalt.

Wenn das Urlaubsgeld oder ein Bonus in die Berechnung einfließen soll, sollte der Betrag zum eingegebenen jährlichen Bruttogehalt hinzugefügt werden.

Steuerpflichtige Sachleistungen

Vom Arbeitgeber gewährte Sachleistungen können in Finnland steuerpflichtig sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Firmenwagen
  • Dienstwohnung
  • Mahlzeiten
  • Telefon
  • Fahrrad
  • Weitere private Nutzung betrieblicher Leistungen

Die finnische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich feste Bewertungsregeln für solche Leistungen.

Steuerpflichtige Sachleistungen erhöhen das steuerpflichtige Einkommen, obwohl sie nicht vollständig als Geldbetrag ausgezahlt werden. Das tatsächliche Nettogehalt auf dem Bankkonto kann daher niedriger erscheinen als das berechnete Nettoeinkommen einschließlich der Sachleistung.

Warum kann das Ergebnis von Ihrer Gehaltsabrechnung abweichen?

Das tatsächliche Nettogehalt kann durch folgende Faktoren beeinflusst werden:

  • Steuersatz der Wohnsitzgemeinde
  • Kirchenmitgliedschaft
  • Persönliche Steuerkarte
  • Jährliche Einkommensgrenze
  • Zusatzsteuersatz bei Überschreitung der Grenze
  • Fahrtkosten und andere Abzüge
  • Kinderbezogene Steuerermäßigung
  • Steuerpflichtige Sachleistungen
  • Urlaubs- und Bonuszahlungen
  • Beschäftigung während nur eines Teils des Jahres
  • Einkommen von mehreren Arbeitgebern
  • Änderungen des erwarteten Jahreseinkommens
  • Branche und Tarifvertrag

Der Rechner liefert deshalb eine fundierte Schätzung, ersetzt aber nicht die individuelle finnische Steuerkarte oder eine offizielle Lohnabrechnung.

Finnland mit anderen EU-Ländern vergleichen

Finnland kombiniert eine progressive staatliche Einkommensteuer mit kommunaler Besteuerung und gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträgen.

Bei einem internationalen Gehaltsvergleich sollten Sie nicht nur das Nettogehalt berücksichtigen, sondern auch:

  • Arbeitgeberbeiträge
  • Tarifvertragliche Leistungen
  • Urlaubsgeld
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheitsversorgung
  • Wohnkosten
  • Transportkosten
  • Lokale Kaufkraft

Das gleiche Bruttogehalt kann je nach finnischer Wohnsitzgemeinde und persönlichen Abzügen zu unterschiedlichen Nettobeträgen führen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Finnland?

Die Belastung setzt sich aus progressiver staatlicher Einkommensteuer, kommunaler Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen. Der persönliche Prozentsatz steht auf der finnischen Steuerkarte.

Wie hoch sind die Arbeitnehmerbeiträge 2026?

Der reguläre Rentenversicherungsbeitrag beträgt 7,30 % und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag 0,89 %. Zusammen ergeben sie grundsätzlich 8,19 % des beitragspflichtigen Gehalts.

Ist der Krankenversicherungsbeitrag separat zu zahlen?

Bei ansässigen Arbeitnehmern ist er normalerweise bereits im Steuersatz der Steuerkarte enthalten und wird nicht nochmals separat abgezogen.

Hat Finnland einen gesetzlichen Mindestlohn?

Nein. Mindestgehälter werden hauptsächlich durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt.

Gibt es in Finnland ein 13. Monatsgehalt?

Ein allgemeines gesetzliches 13. Monatsgehalt existiert nicht. Viele Beschäftigte erhalten jedoch tarifvertragliches Urlaubsgeld.

Was passiert, wenn die Einkommensgrenze der Steuerkarte überschritten wird?

Der Arbeitgeber wendet auf den übersteigenden Betrag den höheren Zusatzsteuersatz der Steuerkarte an. Arbeitnehmer können vorher eine aktualisierte Steuerkarte beantragen.

Wichtiger Hinweis

Der Finorum Brutto-Netto-Rechner für Finnland liefert eine unverbindliche Schätzung zu Informations- und Vergleichszwecken. Steuersätze, kommunale Abgaben, Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge können sich ändern. Auch persönliche Umstände können das Ergebnis erheblich beeinflussen.

Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an die Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers, einen qualifizierten finnischen Steuerberater oder die finnische Steuerverwaltung Vero.

Brutto-Netto-Rechner Finnland

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

Sources & References

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