Wie viel von Ihrem Bruttogehalt bleibt Ihnen in Polen tatsächlich übrig?
Mit dem Finorum Brutto-Netto-Rechner für Polen können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt nach polnischer Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und Krankenversicherung berechnen. Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein, um Ihr Nettogehalt, die Arbeitgeberbeiträge und die gesamten Beschäftigungskosten zu ermitteln.
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So verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner für Polen
Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:
- Stellen Sie sicher, dass Polen als Land ausgewählt ist.
- Wählen Sie zwischen monatlichem und jährlichem Gehalt.
- Geben Sie Ihr Bruttogehalt in polnischen Złoty ein.
- Prüfen Sie die geschätzte Einkommensteuer und die Arbeitnehmerbeiträge.
- Sehen Sie sich Ihr voraussichtliches Nettogehalt an.
- Wählen Sie „Mit einem anderen Land vergleichen“, um Polen mit einem anderen EU-Land zu vergleichen.
Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert, wenn Sie das Gehalt oder den Abrechnungszeitraum ändern.
Bruttogehalt und Nettogehalt in Polen
Das Bruttogehalt, auf Polnisch wynagrodzenie brutto, ist das vertraglich vereinbarte Gehalt vor Abzug von Steuern und Arbeitnehmerbeiträgen.
Das Nettogehalt, auch wynagrodzenie netto genannt, ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Abzügen übrig bleibt und üblicherweise auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen wird.
Nettogehalt = Bruttogehalt − Sozialversicherungsbeiträge − Krankenversicherungsbeitrag − Einkommensteuer
Wie groß der Unterschied zwischen brutto und netto ausfällt, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens, dem Arbeitsvertrag, dem Alter, den Freibeträgen und möglichen Sonderregelungen ab.
Einkommensteuer in Polen
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen in Polen grundsätzlich der progressiven Einkommensteuer, die als PIT bezeichnet wird.
Für 2026 gelten im regulären Steuertarif:
- 12 % auf das zu versteuernde Einkommen bis 120.000 PLN
- 32 % auf den Teil des zu versteuernden Einkommens über 120.000 PLN
Der allgemeine steuerfreie Grundbetrag liegt bei 30.000 PLN pro Jahr. Im Steuertarif wird dieser über einen Steuerermäßigungsbetrag von jährlich 3.600 PLN berücksichtigt.
Wenn der Arbeitnehmer die entsprechende PIT-2-Erklärung eingereicht hat, kann der Arbeitgeber üblicherweise eine monatliche Steuerermäßigung von 300 PLN anwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Betrag auf bis zu drei Arbeitgeber beziehungsweise Zahlstellen aufgeteilt werden.
Personen mit einem anrechenbaren Jahreseinkommen von mehr als einer Million PLN können zusätzlich der Solidaritätsabgabe unterliegen. Diese beträgt 4 % des relevanten Einkommens oberhalb der Grenze von einer Million PLN und wird gesondert berechnet.
Werbungskosten für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens grundsätzlich pauschale berufliche Aufwendungen berücksichtigen.
Bei einem einzigen Arbeitsverhältnis beträgt die reguläre Pauschale normalerweise:
- 250 PLN pro Monat
- Höchstens 3.000 PLN pro Jahr
Eine erhöhte Pauschale von 300 PLN monatlich beziehungsweise maximal 3.600 PLN jährlich kann gelten, wenn sich der Arbeitsplatz in einem anderen Ort als der Wohnsitz befindet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen können höhere jährliche Höchstbeträge zur Anwendung kommen.
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer
Bei einem regulären polnischen Arbeitsvertrag, der sogenannten umowa o pracę, werden üblicherweise folgende ZUS-Beiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen:
- Rentenversicherung: 9,76 %
- Erwerbsminderungsversicherung: 1,50 %
- Krankengeldversicherung: 2,45 %
Die regulären Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung betragen somit insgesamt 13,71 % des Bruttogehalts.
Für die Renten- und Erwerbsminderungsversicherung gilt eine jährliche Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 beträgt sie 282.600 PLN. Sobald diese Grenze im laufenden Jahr erreicht wurde, werden die betreffenden Beiträge für den Rest des Jahres nicht mehr erhoben. Andere Abgaben können weiterhin anfallen.
Krankenversicherungsbeitrag
Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen Krankenversicherungsbeitrag von grundsätzlich 9 %.
Die Berechnungsgrundlage entspricht normalerweise dem Bruttogehalt nach Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Erwerbsminderungs- und Krankengeldversicherung.
Der reguläre Krankenversicherungsbeitrag kann grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden. Eine vereinfachte Berechnung, die nur den Einkommensteuersatz von 12 % berücksichtigt, würde das tatsächliche Nettogehalt daher häufig zu hoch ansetzen.
Arbeitgeberbeiträge in Polen
Zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber eigene Sozialabgaben. Sie werden nicht unmittelbar vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, erhöhen jedoch die gesamten Beschäftigungskosten.
Zu den regulären Arbeitgeberbeiträgen gehören:
- Rentenversicherung: 9,76 %
- Erwerbsminderungsversicherung: 6,50 %
- Unfallversicherung: variabler Beitragssatz
- Arbeitsfonds und Solidaritätsfonds: grundsätzlich 2,45 %
- Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen: grundsätzlich 0,10 %
Bei Anwendung eines beispielhaften Unfallversicherungsbeitrags von 1,67 % belaufen sich die üblichen Arbeitgeberbeiträge auf etwa 20,48 % des Bruttogehalts.
Der tatsächliche Beitrag zur Unfallversicherung hängt unter anderem von der Tätigkeit, der Größe und der Risikokategorie des Unternehmens ab. Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge PPK können zusätzliche Kosten verursachen.
Betriebliche Altersvorsorge PPK
Die Arbeitnehmer-Kapitalpläne, auf Polnisch Pracownicze Plany Kapitałowe oder PPK, sind ein langfristiges Sparsystem mit automatischer Anmeldung vieler berechtigter Arbeitnehmer.
Der reguläre Arbeitnehmerbeitrag beträgt grundsätzlich 2 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt mindestens 1,5 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche freiwillige Beiträge oder niedrigere Arbeitnehmerbeiträge gelten.
Da Arbeitnehmer aus dem System austreten können und unterschiedliche Beitragssätze möglich sind, berücksichtigt der Standardrechner PPK nicht. Bei einer Teilnahme fällt das ausgezahlte Nettogehalt normalerweise niedriger aus.
Steuerbefreiung für Arbeitnehmer unter 26 Jahren
Berechtigte Arbeitnehmer unter 26 Jahren können die Steuervergünstigung ulga dla młodych nutzen.
Qualifizierte Einkünfte können bis zu einem jährlichen Betrag von 85.528 PLN von der Einkommensteuer befreit sein. Einkünfte oberhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nach den regulären Vorschriften besteuert.
Die Befreiung betrifft die Einkommensteuer, nicht automatisch sämtliche Lohnabgaben. Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge können weiterhin anfallen.
Der Rechner geht in seiner Standardberechnung davon aus, dass die Steuerbefreiung für Personen unter 26 Jahren nicht beansprucht wird.
Weitere Steuervergünstigungen
Polen bietet unter bestimmten Bedingungen weitere Steuervergünstigungen, beispielsweise für:
- Personen, die nach Polen zurückkehren
- Familien mit mindestens vier Kindern
- Erwerbstätige Senioren, die den Rentenbezug aufschieben
Diese Regelungen können qualifizierte Einkünfte bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen von der Einkommensteuer befreien. Da ihre Anwendung von den persönlichen Verhältnissen abhängt, sind sie nicht Bestandteil der allgemeinen Standardberechnung.
Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen
Beschäftigte in der polnischen Privatwirtschaft erhalten normalerweise zwölf monatliche Gehaltszahlungen.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein 13. oder 14. Monatsgehalt besteht in der Privatwirtschaft nicht. Bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Sektors können nach gesonderten Vorschriften eine zusätzliche Jahreszahlung erhalten.
Vertraglich vereinbarte Boni, Leistungsprämien, Sachbezüge und andere steuerpflichtige Leistungen werden normalerweise in der Lohnabrechnung berücksichtigt und können sowohl der Einkommensteuer als auch Sozialabgaben unterliegen.
Annahmen der Berechnung
Sofern nicht anders angegeben, geht der Rechner davon aus, dass die betreffende Person:
- In Polen steuerlich ansässig ist
- Einen regulären Arbeitsvertrag vom Typ umowa o pracę hat
- Nur einen Arbeitgeber hat
- Die Steuerbefreiung für Personen unter 26 Jahren nicht nutzt
- Die monatliche PIT-Ermäßigung von 300 PLN beansprucht
- Pauschale Werbungskosten von 250 PLN monatlich nutzt
- Nicht am PPK-System teilnimmt
- Keine Kinder oder besonderen Steuervergünstigungen berücksichtigt
- Zwölf regelmäßige Monatsgehälter erhält
Das tatsächliche Ergebnis kann abweichen, wenn diese Annahmen nicht mit Ihrer persönlichen Situation übereinstimmen.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Abweichungen können insbesondere durch folgende Faktoren entstehen:
- Beiträge zum PPK-System
- Steuerbefreiungen für junge Arbeitnehmer oder Familien
- Mehrere Arbeitsverhältnisse
- Erhöhte Werbungskosten
- Boni, Überstunden oder Sachbezüge
- Krankheitsbedingte oder unbezahlte Abwesenheiten
- Erreichen der jährlichen ZUS-Beitragsgrenze
- Der individuelle Unfallversicherungsbeitrag des Arbeitgebers
- Eine fehlende oder anders aufgeteilte PIT-2-Erklärung
- Rundungsregeln der verwendeten Lohnabrechnungssoftware
Der Rechner liefert deshalb eine realistische Schätzung, aber keine verbindliche Lohnabrechnung.
Nettogehälter in Polen und der EU vergleichen
Ein identisches Bruttogehalt kann in verschiedenen europäischen Ländern zu deutlich unterschiedlichen Nettobeträgen führen.
Mit der Vergleichsfunktion können Sie Polen einem anderen EU-Land gegenüberstellen. Dies kann bei der Bewertung eines internationalen Stellenangebots oder einer geplanten Auswanderung hilfreich sein.
Berücksichtigen Sie neben dem Nettogehalt auch Mieten, Nebenkosten, Lebensmittel, Verkehr, Gesundheitsversorgung und andere Lebenshaltungskosten.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Polen?
Der reguläre Steuertarif beträgt 12 % auf das zu versteuernde Einkommen bis 120.000 PLN und 32 % auf den darüberliegenden Teil.
Wie hoch ist der steuerfreie Grundbetrag?
Der allgemeine steuerfreie Betrag liegt bei 30.000 PLN pro Jahr. Daraus ergibt sich im regulären Tarif eine jährliche Steuerermäßigung von 3.600 PLN.
Wie viel zahlt ein Arbeitnehmer an die ZUS?
Die regulären Arbeitnehmerbeiträge für Renten-, Erwerbsminderungs- und Krankengeldversicherung betragen zusammen 13,71 % des Bruttogehalts. Zusätzlich fällt grundsätzlich ein Krankenversicherungsbeitrag von 9 % auf eine angepasste Bemessungsgrundlage an.
Gibt es in Polen ein 13. Monatsgehalt?
In der Privatwirtschaft gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Für bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Sektors gelten Sonderregelungen.
Werden Arbeitgeberbeiträge vom Nettogehalt abgezogen?
Nein. Arbeitgeberbeiträge werden zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Sie erhöhen die gesamten Beschäftigungskosten, werden jedoch nicht direkt vom vertraglichen Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Zahlen Arbeitnehmer unter 26 Jahren Einkommensteuer?
Berechtigte Personen unter 26 Jahren können qualifizierte Einkünfte bis zur gesetzlichen Jahresgrenze steuerfrei erhalten. Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge können trotzdem anfallen.
Wichtiger Hinweis
Der Finorum Brutto-Netto-Rechner für Polen erstellt eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken. Steuersätze, Freibeträge, Beitragsgrenzen und lohnsteuerliche Vorschriften können sich ändern. Auch persönliche Umstände können das endgültige Nettogehalt erheblich beeinflussen.
Für eine verbindliche Lohnabrechnung oder persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten polnischen Steuerberater, Lohnbuchhalter oder die zuständige Behörde.
Offizielle Informationen finden Sie bei der polnischen Steuerverwaltung und der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS.
Brutto-Netto-Rechner Polen
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

