Polen besteuert die meisten Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 19 %, während für Erwerbseinkommen ein progressiver Einkommensteuertarif mit 12 % und 32 % gilt (PwC Polen, 2026; Deloitte Polen, 2023).
Für viele Anleger sorgt diese Kombination für ein vergleichsweise gut kalkulierbares Steuersystem – insbesondere im Vergleich zu einigen westeuropäischen Staaten mit höheren Steuern auf Kapitalanlagen oder Vermögen.
Als eine der größten Volkswirtschaften Mittel- und Osteuropas zieht Polen zunehmend Expats, Remote Worker, Unternehmer und internationale Investoren an. Wer nach Polen ziehen oder dort investieren möchte, sollte die steuerliche Behandlung von Arbeitseinkommen, Kapitalgewinnen, Dividenden, ETFs und ausländischen Kapitalanlagen genau kennen.
Dieser Leitfaden erklärt das polnische Steuersystem in verständlicher Form und konzentriert sich auf die steuerlichen Regelungen, die für Anleger, Arbeitnehmer, Selbstständige und Expats besonders relevant sind. Grundlage sind Veröffentlichungen der polnischen Finanzverwaltung, OECD-Leitlinien sowie anerkannte steuerliche Fachquellen.
Steuerüberblick – Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick
| Steuerart | Steuersatz | Hinweise |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 12 %–32 % | Progressiver Einkommensteuertarif (PwC Polen, 2026) |
| Solidaritätsabgabe | 4 % | Auf bestimmte Einkünfte über 1.000.000 PLN (Dudkowiak & Putyra, 2026) |
| Kapitalertragsteuer | 19 % | Aktien, ETFs und Wertpapiere (Deloitte, 2023) |
| Dividendensteuer | 19 % | Inländische und ausländische Dividenden |
| Besteuerung von Zinserträgen | 19 % | Spar- und Kapitalerträge |
| Umsatzsteuer – Regelsatz | 23 % | Regulärer Mehrwertsteuersatz |
| Ermäßigte Umsatzsteuersätze | 8 %, 5 %, 0 % | Für ausgewählte Waren und Dienstleistungen |
| Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung | 13,71 % | Regulärer Arbeitnehmeranteil |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung | Ca. 19,21 %–22,41 % | Abhängig von der Unfallversicherungsklasse |
| Körperschaftsteuer | 19 % | Regulärer Körperschaftsteuersatz |
| Ermäßigte Körperschaftsteuer | 9 % | Für begünstigte kleine Steuerpflichtige |
| Grundsteuer | Kommunale Steuersätze | Innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen |
| Erbschaft- und Schenkungsteuer | 3 %–20 % | Abhängig vom Verwandtschaftsgrad |
| Vermögensteuer | Keine | Keine allgemeine Vermögensteuer |
| Steuerjahr | Kalenderjahr | 1. Januar bis 31. Dezember |
| Abgabefrist | 30. April | Jährliche Steuererklärung |
| Steuerbehörde | Finanzministerium / KAS | podatki.gov.pl |
Quellen: PwC Polen 2026, Deloitte Polen, podatki.gov.pl, Accace 2026.
Steuerlicher Wohnsitz in Polen
Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlich ansässig in Polen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie hält sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Polen auf.
- Der Mittelpunkt ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensinteressen befindet sich in Polen.
Diese Kriterien entsprechen sowohl den Vorgaben der polnischen Steuerverwaltung als auch den OECD-Leitlinien.
Steuerresidenten
Steuerresidenten werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitseinkommen
- ausländische Dividenden
- ausländische Zinserträge
- Kapitalgewinne aus dem Ausland
- Mieteinnahmen aus dem Ausland
(PwC Polen, 2026)
Nichtansässige
Nichtansässige werden grundsätzlich nur mit Einkünften aus polnischen Quellen besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen
Polen verfügt über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, die eine doppelte Besteuerung vermeiden und die Quellensteuer auf Dividenden oder Zinserträge reduzieren können.
Welche Entlastung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Abkommen.
Einkommensteuer in Polen
Polen wendet einen progressiven Einkommensteuertarif an.
Einkommensteuer 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 120.000 PLN | 12 % |
| Über 120.000 PLN | 32 % |
(PwC Polen, 2026; Accace, 2026)
Steuerfreibetrag
Der allgemeine Steuerfreibetrag beträgt 30.000 PLN.
Dadurch ergibt sich eine Steuerermäßigung von 3.600 PLN.
Solidaritätsabgabe
Zusätzlich wird auf bestimmte Einkünfte über 1.000.000 PLN jährlich eine Solidaritätsabgabe von 4 % erhoben.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von 100.000 PLN bleibt vollständig innerhalb der 12-%-Tarifstufe und profitiert vom Steuerfreibetrag von 30.000 PLN.
Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 180.000 PLN zahlt:
- 12 % auf die ersten 120.000 PLN
- 32 % auf den darüber hinausgehenden Betrag
Die tatsächliche Steuerbelastung hängt zusätzlich von Sozialversicherungsbeiträgen, abzugsfähigen Aufwendungen und den persönlichen Verhältnissen ab.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer zahlen in der Regel rund 13,71 % ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung ein.
Arbeitgeber entrichten – abhängig von der jeweiligen Unfallversicherungsklasse – etwa 19,21 % bis 22,41 %.
Hinzu kommen Beiträge zur Krankenversicherung nach gesonderten Vorschriften.
Für einzelne Versicherungszweige gelten Beitragsbemessungsgrenzen (PwC Polen, 2026; ZUS).
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Kapitalertragsteuer – So werden Kapitalanlagen in Polen besteuert
Besteuerung von Aktien und ETFs
Polen erhebt auf private Kapitalgewinne grundsätzlich eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 19 %.
Dies gilt insbesondere für Gewinne aus:
- Aktien
- ETFs
- Anleihen
- Investmentfonds
- sonstigen Wertpapieren
(Deloitte Polen, 2023; Dudkowiak & Putyra, 2026)
Steuerpflichtige Ereignisse
Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst mit der Realisierung des Gewinns, beispielsweise durch:
- den Verkauf von Aktien
- den Verkauf von ETFs
- den Verkauf von Anleihen
- die Rückgabe von Investmentfondsanteilen
Keine Steuerbefreiung bei langer Haltedauer
In den ausgewerteten Quellen wurde keine allgemeine Steuerbefreiung aufgrund einer langen Haltedauer für Aktien oder ETFs festgestellt.
Langfristige Anleger unterliegen daher grundsätzlich ebenfalls dem Steuersatz von 19 %, sobald Gewinne realisiert werden.
Steuerfreibetrag
Für private Kapitalgewinne wurde kein allgemeiner Steuerfreibetrag festgestellt.
Verlustverrechnung
Kapitalverluste müssen in der Steuererklärung PIT-38 angegeben werden.
Seit den Reformen ab 2024 können Gewinne und Verluste aus bestimmten Kapitalerträgen umfassender miteinander verrechnet werden als zuvor. Welche Vermögenswerte im Einzelnen einbezogen werden können, hängt jedoch von der jeweiligen Anlageform und Transaktion ab.
Anleger sollten daher sämtliche Kauf- und Verkaufsunterlagen sorgfältig aufbewahren.
Thesaurierende und ausschüttende ETFs
In den ausgewerteten Quellen wurde kein eigenständiges Besteuerungssystem für ETFs festgestellt.
Für die meisten Privatanleger gilt daher:
- Gewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen werden mit 19 % besteuert.
- Ausschüttungen unterliegen den allgemeinen Regeln für Dividenden.
- Ein System der jährlichen Besteuerung nicht realisierter Wertsteigerungen bei thesaurierenden ETFs wurde nicht festgestellt.
- Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst bei einer Veräußerung oder einer tatsächlichen Ausschüttung.
Dividendenbesteuerung und Quellensteuer
Dividenden werden in Polen grundsätzlich mit 19 % besteuert.
Dies gilt sowohl für Dividenden polnischer Gesellschaften als auch für ausländische Dividenden, die polnische Steuerresidenten beziehen.
Nach polnischem Recht unterliegen Dividenden an Nichtansässige grundsätzlich ebenfalls einer Quellensteuer von 19 %, wobei Doppelbesteuerungsabkommen den Steuersatz häufig reduzieren können.
Steuerresidenten können ausländische Quellensteuern unter den Voraussetzungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens regelmäßig anrechnen lassen.
Besteuerung von Kryptowährungen
Gewinne aus Kryptowährungen werden in Polen grundsätzlich ebenfalls mit 19 % besteuert und über die Steuererklärung PIT-38 gemeldet.
Für virtuelle Vermögenswerte gelten jedoch besondere steuerliche Vorschriften, die sich von den Regeln für Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere unterscheiden.
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So melden Sie Kapitalerträge in Polen
Private Anleger erklären Kapitalerträge in Polen grundsätzlich über die Steuererklärung PIT-38.
Wer Kapitalerträge aus dem Ausland erzielt, muss gegebenenfalls zusätzlich die Anlage PIT-ZG einreichen.
Das Verfahren ist insgesamt vergleichsweise übersichtlich. Wer jedoch ausländische Broker nutzt, sollte insbesondere auf eine vollständige Dokumentation und die korrekte Währungsumrechnung achten.
Schritt 1 – Jahresunterlagen der Broker zusammentragen
Sammeln Sie sämtliche Jahresabrechnungen und Transaktionsübersichten aller im Steuerjahr genutzten Banken, Broker und Investmentplattformen, insbesondere von:
- Interactive Brokers
- DEGIRO
- Trading 212
- Revolut
- polnischen Wertpapierbanken
- weiteren Investmentplattformen
Die Unterlagen sollten insbesondere folgende Informationen enthalten:
- Käufe
- Verkäufe
- Dividendenausschüttungen
- Zinserträge
- einbehaltene ausländische Quellensteuern
Schritt 2 – Gewinne, Verluste, Dividenden und Zinserträge berechnen
Ermitteln Sie getrennt:
- realisierte Kapitalgewinne
- realisierte Kapitalverluste
- Dividendenerträge
- Zinserträge
- im Ausland gezahlte Quellensteuern
Transaktionen in Fremdwährungen müssen grundsätzlich anhand der maßgeblichen Wechselkurse der Narodowy Bank Polski (NBP) in Polnische Złoty (PLN) umgerechnet werden.
Gerade bei der Währungsumrechnung passieren Anlegern besonders häufig Fehler.
Schritt 3 – Die erforderlichen Steuerformulare ausfüllen
Die meisten privaten Anleger benötigen:
- PIT-38: für Kapitalgewinne und Kapitalerträge
- PIT-ZG: als Anlage für Einkünfte aus dem Ausland, sofern erforderlich
Ausländische Kapitalerträge müssen häufig länderbezogen über PIT-ZG erklärt werden.
Schritt 4 – Steuererklärung einreichen
Polen bietet eine elektronische Steuererklärung über e-Urząd Skarbowy sowie die staatliche E-Steuerplattform an.
Die meisten Anleger können ihre Steuererklärung vollständig online übermitteln.
Schritt 5 – Fällige Steuern bezahlen
Steuern auf Kapitalerträge sind grundsätzlich bis zum 30. April nach Ablauf des Steuerjahres zu entrichten.
Dies entspricht zugleich der regulären Abgabefrist für die Steuererklärung.
Besteuerung ausländischer Kapitalanlagen
Internationale Kapitalanlagen gewinnen bei polnischen Anlegern zunehmend an Bedeutung – insbesondere über internationale Broker.
Grundsätzlich gelten dieselben steuerlichen Regeln unabhängig davon, ob die Anlagen gehalten werden bei:
- Interactive Brokers
- DEGIRO
- Trading 212
- Revolut
- ausländischen Banken
- internationalen ETF-Anbietern
Ausländische Aktien und ETFs
Ausländische Aktien und ETFs unterliegen grundsätzlich denselben Vorschriften wie vergleichbare polnische Wertpapiere.
Realisierte Gewinne werden in der Regel über PIT-38 erklärt. Je nach Herkunftsland und Art der Einkünfte kann zusätzlich die Anlage PIT-ZG erforderlich sein.
Ausländische Dividenden
Ausländische Dividenden bleiben für polnische Steuerresidenten steuerpflichtig, da diese grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden.
Im Ausland einbehaltene Quellensteuern können häufig nach Maßgabe des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet werden.
Bewahren Sie daher sämtliche Dividendengutschriften und Quellensteuerbescheinigungen sorgfältig auf.
Ausländische Zinserträge
Zinsen aus ausländischen Banken, Brokern oder festverzinslichen Anlagen unterliegen grundsätzlich ebenfalls der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften für Kapitalerträge.
Währungsumrechnung
Ein häufiger Fehler besteht in der fehlerhaften Umrechnung von Fremdwährungen in PLN.
Anleger sollten insbesondere folgende Unterlagen sorgfältig archivieren:
- Kauf- und Verkaufsabrechnungen
- Brokerberichte
- Wechselkursnachweise
- Dividendengutschriften
Selbst wenn die Kapitalerträge korrekt berechnet wurden, kann eine falsche Währungsumrechnung zu fehlerhaften Steuererklärungen führen.
Meldung ausländischer Broker
Ein wesentlicher Unterschied zwischen polnischen und vielen internationalen Brokern besteht darin, dass ausländische Anbieter häufig keine polnischen Steuerbescheinigungen bereitstellen.
Die Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne und deren Erklärung obliegt daher in vielen Fällen dem Anleger selbst.
Dies zählt zu den häufigsten Fehlerquellen, auf die auch die polnische Finanzverwaltung regelmäßig hinweist.
Weitere wichtige Steuern in Polen
Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer
Polen erhebt einen regulären Mehrwertsteuersatz von 23 % (podatki.gov.pl; Accace 2026).
Zusätzlich gelten folgende ermäßigte Steuersätze:
| Mehrwertsteuersatz | Typische Anwendung |
|---|---|
| 8 % | Ausgewählte Waren und Dienstleistungen |
| 5 % | Bestimmte Lebensmittel und Veröffentlichungen |
| 0 % | Bestimmte begünstigte Umsätze, unter anderem einzelne Exportgeschäfte |
Welche Umsätze tatsächlich begünstigt sind, richtet sich nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht.
Immobiliensteuern
Polen verfügt über ein kommunales Grundsteuersystem.
Grundsteuer kann insbesondere anfallen für:
- Wohnimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Grundstücke
- bestimmte bauliche Anlagen
Die Gemeinden legen die konkreten Steuersätze innerhalb der jährlich vom Staat festgelegten Höchstgrenzen fest.
Nach den ausgewerteten Fachquellen gelten für 2026 unter anderem folgende gesetzliche Höchstwerte:
- etwa 1,19 PLN/m² für Wohngebäude
- etwa 34,00 PLN/m² für gewerblich genutzte Gebäude
- etwa 0,73 PLN/m² für Wohngrundstücke
- etwa 1,38 PLN/m² für gewerblich genutzte Grundstücke
Viele Gemeinden wenden niedrigere Sätze an.
Wer in Immobilien investiert, sollte deshalb stets die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Steuersätze prüfen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Polen erhebt sowohl Erbschaftsteuer als auch Schenkungsteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker beziehungsweise Erblasser und Begünstigtem sowie nach dem Wert des übertragenen Vermögens.
Das polnische Steuerrecht unterscheidet mehrere Steuergruppen, für die unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten.
Steuergruppen
- Steuergruppe I: Ehegatten, Kinder, Eltern, Enkel und weitere nahe Angehörige
- Steuergruppe II: entferntere Verwandte
- Steuergruppe III: nicht verwandte Personen
Für nahe Familienangehörige bestehen unter bestimmten Voraussetzungen umfangreiche Steuerbefreiungen, sofern die Vermögensübertragung fristgerecht bei den Steuerbehörden gemeldet wird.
Je nach Steuergruppe bewegen sich die Steuersätze grundsätzlich zwischen 3 % und 20 %.
Vermögensteuer
Polen erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Privatpersonen.
Damit gehört Polen weiterhin zu den europäischen Staaten, die weder eine jährliche Steuer auf das gesamte Privatvermögen noch eine allgemeine Nettovermögensteuer kennen.
Kommunale Steuern
Eine kommunale Einkommensteuer existiert in Polen nicht.
Kommunen erheben jedoch unter anderem:
- Grundsteuer
- Abgaben auf bestimmte Fahrzeuge
- örtliche Gebühren
- kommunale Verwaltungsabgaben
Steuerliche Vorteile und steueroptimierte Anlageformen
Polen bietet verschiedene steuerlich geförderte Spar- und Vorsorgemodelle, die insbesondere für langfristig orientierte Anleger interessant sein können.
Dazu zählen unter anderem:
- IKE – Indywidualne Konto Emerytalne
- IKZE – Indywidualne Konto Zabezpieczenia Emerytalnego
- PPK – Pracownicze Plany Kapitałowe
Je nach Anlageform können unter anderem folgende Vorteile bestehen:
- Steuerstundung
- Steuerbefreiung auf Kapitalerträge unter bestimmten Voraussetzungen
- steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen
- staatliche Zuschüsse bei PPK
Gerade für langfristige Anleger zählen IKE und IKZE zu den wichtigsten Instrumenten der privaten Altersvorsorge in Polen.
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Wichtige Fristen und Termine
- Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember.
- Abgabefrist der Einkommensteuererklärung: 30. April des Folgejahres.
- Steuererklärung für Kapitalerträge: grundsätzlich über PIT-38.
- Anlage PIT-ZG: erforderlich, wenn bestimmte ausländische Einkünfte erklärt werden müssen.
- Elektronische Einreichung: über e-Urząd Skarbowy.
- Zahlungsfrist: ebenfalls grundsätzlich bis 30. April.
- Jahressteuerbescheinigungen der Broker: werden üblicherweise im ersten Quartal des Folgejahres bereitgestellt.
Häufige Steuerfehler von Anlegern
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- ausländische Brokerkonten nicht ordnungsgemäß zu erklären
- Dividendenerträge aus dem Ausland zu vergessen
- Quellensteuern nicht anzurechnen
- Transaktionen fehlerhaft in PLN umzurechnen
- die Anlage PIT-ZG nicht einzureichen
- Kapitalverluste nicht korrekt zu erfassen
- anzunehmen, dass ausländische Broker automatisch polnische Steuerunterlagen bereitstellen
Gerade bei internationalen Investments liegt die Verantwortung für die korrekte steuerliche Erklärung häufig vollständig beim Anleger.
Ist Polen steuerlich attraktiv für Anleger?
Vorteile
- Einheitlicher Kapitalertragsteuersatz von 19 %.
- Keine allgemeine Vermögensteuer.
- Keine Steuerbefreiung von Kapitalgewinnen aufgrund komplizierter Sonderregelungen – die Besteuerung ist vergleichsweise transparent.
- Steuerlich geförderte Vorsorgekonten wie IKE und IKZE.
- Umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen.
Nachteile
- Keine allgemeine Steuerbefreiung für langfristige Kapitalgewinne.
- Kein allgemeiner Freibetrag für Kapitalerträge.
- Ausländische Broker stellen häufig keine polnischen Steuerbescheinigungen bereit.
- Internationale Kapitalanlagen erhöhen den administrativen Aufwand.
Für welche Anleger eignet sich Polen?
Polen eignet sich besonders für:
- langfristig orientierte ETF-Anleger
- Dividendeninvestoren
- Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Polen
- Expats mit dauerhaftem Aufenthalt
- Anleger, die steuerbegünstigte Altersvorsorgekonten wie IKE oder IKZE nutzen möchten
Für Anleger mit sehr hohem Handelsvolumen oder komplexen internationalen Depotstrukturen kann der zusätzliche Verwaltungsaufwand dagegen deutlich höher ausfallen.
Weiterführende Informationen
Steuerrechner
- Rechner für Kapitalertragsteuer
- ETF-Steuerrechner
- Dividendensteuer-Rechner
- Nettogehaltsrechner
Investment-Guides
- Investieren in Polen
- Die besten Broker in Polen
Länder-Guides
- Lebenshaltungskosten in Polen
- Durchschnittsgehalt in Polen
Vergleichstools
- EU-Steuervergleichskarte
- Vergleich der Lebenshaltungskosten
- Nettogehaltsrechner
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- oder Anlageberatung dar. Steuervorschriften können sich ändern und ihre Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Steuerbehörde oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle oder Anlageentscheidungen treffen.
Steuerleitfaden Polen
Iva Buće ist Wirtschaftswissenschaftlerin aus Kroatien mit Schwerpunkt auf digitalem Marketing und Logistik. Sie verbindet analytische Genauigkeit mit kreativer Kommunikation, um Themen wie Investieren und Finanzbildung verständlich zu machen. Bei Finorum schreibt sie über Finanzen, Märkte und den Einfluss von Technologie auf Anlagestrends in Europa.
Sources & References
EU regulations & taxation
Additional educational resources
- Gov.pl — IKE – Indywidualne Konto Emerytalne
- IKZE – Indywidualne Konto Zabezpieczenia Emerytalnego
- Nbp.pl — Wechselkurse der Narodowy Bank Polski
- Podatki.gov.pl — allgemeine Steuerfreibetrag beträgt 30.000 PLN
- einheitliche Kapitalertragsteuer von 19 %
- elektronische Steuererklärung über e-Urząd Skarbowy
- Gewinne aus Kryptowährungen werden in Polen grundsätzlich ebenfalls mit 19 % besteuert
- kommunales Grundsteuersystem
- mehr als 183 Tage in Polen
- meisten Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 19 %
- mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert
- progressiver Einkommensteuertarif mit 12 % und 32 %
- regulären Mehrwertsteuersatz von 23 %
- Regulärer Körperschaftsteuersatz
- sowohl Erbschaftsteuer als auch Schenkungsteuer
- umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen
- Zus.pl — 13,71 % ihres Bruttogehalts

