Brutto-Netto-Rechner Deutschland 2026

Wie viel von Ihrem Bruttogehalt bleibt Ihnen in Deutschland tatsächlich übrig?

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Finorum können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt nach Lohnsteuer und gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen berechnen. Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein und erhalten Sie eine übersichtliche Aufschlüsselung der Steuern, Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberkosten.

Der Rechner berücksichtigt ein standardisiertes deutsches Beschäftigungsverhältnis. Sie können das Ergebnis außerdem mit dem Nettogehalt in einem anderen EU-Land vergleichen.

FINORUM
Nettogehalt-Rechner
27 EU-Länder · geprüfte Kernregeln 2026
🇭🇷Croatia
EUR/Monat
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Netto —% Einkommensteuer —% Sozialabgaben —%
Bruttogehalt100%
Einkommensteuer
Sozialabgaben
Nettogehalt
Land auswählen
Schätzung für einen steuerlich ansässigen, ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Nur zu Informationszwecken.

So verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner

Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Wählen Sie Deutschland als Land aus.
  2. Legen Sie einen monatlichen oder jährlichen Gehaltszeitraum fest.
  3. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein.
  4. Prüfen Sie die geschätzte Lohnsteuer und die Sozialabgaben.
  5. Sehen Sie sich das Nettogehalt und die Arbeitgeberkosten an.
  6. Wählen Sie „Mit einem anderen Land vergleichen“, um Deutschland einem weiteren EU-Staat gegenüberzustellen.

Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert, sobald Sie das Gehalt oder den Berechnungszeitraum ändern.

Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt

Das Bruttogehalt ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach allen regulären Abzügen ausgezahlt wird.

Nettogehalt = Bruttogehalt − Lohnsteuer − Arbeitnehmerbeiträge − weitere anwendbare Abgaben

Auf einer deutschen Gehaltsabrechnung können insbesondere folgende Abzüge erscheinen:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Das tatsächliche Ergebnis hängt vom Einkommen, der Steuerklasse, dem Bundesland, dem Alter, der Kinderzahl, der Krankenkasse und der Religionszugehörigkeit ab.

Lohnsteuer in Deutschland

Deutschland verwendet einen progressiven Einkommensteuertarif. Mit zunehmendem zu versteuernden Einkommen steigt grundsätzlich auch der Grenzsteuersatz.

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2026 12.348 €. Einkommen innerhalb dieses Freibetrags bleibt grundsätzlich steuerfrei. Oberhalb des Grundfreibetrags wird die Einkommensteuer anhand der gesetzlichen Tarifformeln berechnet.

Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die endgültige jährliche Einkommensteuer.

Der Rechner verwendet ein standardisiertes Arbeitnehmerprofil. Der tatsächliche Steuerabzug kann durch Werbungskosten, Freibeträge, Kinder, weitere Einkünfte und die gewählte Steuerklasse abweichen.

Welche Steuerklasse verwendet der Rechner?

Deutschland unterscheidet sechs Lohnsteuerklassen:

  • Steuerklasse I: ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer
  • Steuerklasse II: qualifizierte Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: bestimmte verheiratete Arbeitnehmer in Kombination mit Klasse V
  • Steuerklasse IV: verheiratete Paare, insbesondere bei ähnlich hohen Einkommen
  • Steuerklasse V: in Kombination mit Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: grundsätzlich für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis

Die Steuerklasse beeinflusst die monatlich einbehaltene Lohnsteuer. Sie bestimmt jedoch nicht in jedem Fall die endgültige gemeinsame Jahressteuer eines Ehepaares.

Sofern nicht anders angegeben, geht der Finorum-Rechner von Steuerklasse I, einer alleinstehenden Person ohne Kinder und ohne Kirchensteuer aus.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Lohn- oder Einkommensteuer und nicht unmittelbar auf das Bruttogehalt berechnet.

Die meisten Arbeitnehmer zahlen aufgrund der geltenden Freigrenze und Milderungszone keinen Solidaritätszuschlag mehr. Bei höheren Einkommen kann er weiterhin teilweise oder vollständig anfallen.

Wenn er vollständig erhoben wird, beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der maßgeblichen Einkommensteuer. Dies bedeutet nicht, dass 5,5 % des Bruttogehalts abgezogen werden.

Der Rechner berücksichtigt den Solidaritätszuschlag nur, wenn die geschätzte Steuerbelastung die entsprechenden Grenzen überschreitet.

Kirchensteuer

Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zahlen in Deutschland zusätzlich Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer beträgt grundsätzlich:

  • 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9 % der Lohnsteuer in den übrigen Bundesländern

Die Kirchensteuer wird im Standardszenario nicht berücksichtigt. Bei bestehender Kirchensteuerpflicht fällt das tatsächliche Nettogehalt entsprechend niedriger aus.

Gesetzliche Rentenversicherung

Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 18,6 %. Bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis wird er grundsätzlich hälftig geteilt:

  • Arbeitnehmeranteil: 9,3 %
  • Arbeitgeberanteil: 9,3 %

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Diese beträgt 2026 deutschlandweit:

  • 8.450 € monatlich
  • 101.400 € jährlich

Auf den Teil des Gehalts oberhalb dieser Grenze werden keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhoben.

Gesetzliche Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen ihn grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Zusätzlich erhebt jede gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Die Höhe unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Auch dieser Zusatzbeitrag wird normalerweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei:

  • 5.812,50 € monatlich
  • 69.750 € jährlich

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt:

  • 6.450 € monatlich
  • 77.400 € jährlich

Wer diese Grenze unter den maßgeblichen Voraussetzungen überschreitet, kann zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Der Rechner geht von einer gesetzlichen Krankenversicherung mit einem repräsentativen Zusatzbeitrag aus. Eine private Krankenversicherung kann zu einem deutlich anderen Ergebnis führen.

Arbeitslosenversicherung

Der Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6 %. Bei einem regulären Arbeitnehmer wird er grundsätzlich gleichmäßig verteilt:

  • Arbeitnehmeranteil: 1,3 %
  • Arbeitgeberanteil: 1,3 %

Auch die Arbeitslosenversicherung unterliegt einer Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze führt nicht zu zusätzlichen Beiträgen.

Pflegeversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %.

Für kinderlose Arbeitnehmer kann aufgrund des Kinderlosenzuschlags ein Gesamtbeitrag von 4,2 % gelten. Die genaue Belastung des Arbeitnehmers hängt daher unter anderem vom Alter und von der Kinderzahl ab.

In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung der Pflegeversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Beschäftigter in Sachsen kann deshalb bei demselben Bruttogehalt ein etwas anderes Nettoergebnis erhalten als ein Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland.

Der Rechner verwendet ein vereinfachtes Standardszenario. Individuelle Unterschiede bei der Pflegeversicherung können daher zu Abweichungen führen.

Arbeitgeberbeiträge und gesamte Beschäftigungskosten

Zusätzlich zum Bruttogehalt trägt der Arbeitgeber normalerweise Beiträge zu:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Gesetzlicher Unfallversicherung
  • Weiteren beschäftigungsbezogenen Umlagen

Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Die gesetzliche Unfallversicherung wird normalerweise vollständig vom Arbeitgeber finanziert.

Gesamte Beschäftigungskosten = Bruttogehalt + Arbeitgeberbeiträge

Die Arbeitgeberbeiträge werden nicht vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Sie werden separat angezeigt, um die tatsächlichen Gesamtkosten eines Beschäftigungsverhältnisses darzustellen.

Warum kann das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung abweichen?

Die Schätzung kann aus mehreren Gründen vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag abweichen:

  • Andere Steuerklasse
  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Kinder oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Kirchensteuerpflicht
  • Individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse
  • Private statt gesetzliche Krankenversicherung
  • Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung
  • Beschäftigung in Sachsen
  • Eingetragener steuerlicher Freibetrag
  • Bonuszahlungen oder Sachbezüge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse
  • Beitragsbemessungsgrenzen und Rundungen

Eine Einkommensteuererklärung kann zu einer Erstattung oder Nachzahlung führen, wenn die bereits einbehaltene Lohnsteuer von der endgültigen Jahressteuer abweicht.

Deutschland mit anderen EU-Ländern vergleichen

Deutschland kombiniert eine progressive Einkommensteuer mit einer umfangreichen gesetzlichen Sozialversicherung. Das gleiche Bruttogehalt kann deshalb in einem anderen EU-Land zu einem deutlich abweichenden Nettobetrag führen.

Mit der Vergleichsfunktion können Sie Deutschland einem anderen EU-Staat gegenüberstellen. Dies kann bei der Bewertung internationaler Stellenangebote oder einer geplanten Auswanderung hilfreich sein.

Berücksichtigen Sie neben dem Nettogehalt auch Miete, Gesundheitsversorgung, Verkehr, Kinderbetreuung und weitere Lebenshaltungskosten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuerklasse nutzt der Rechner?

Die Standardschätzung verwendet Steuerklasse I für eine alleinstehende Person ohne Kinder.

Ist die Kirchensteuer enthalten?

Nein. Sie ist ausgeschlossen, da sie von der Religionszugehörigkeit und dem Bundesland abhängt.

Wird der Solidaritätszuschlag berücksichtigt?

Ja, sofern die geschätzte Einkommensteuer die geltende Freigrenze und Milderungszone überschreitet.

Ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag enthalten?

Der Rechner verwendet einen repräsentativen Zusatzbeitrag. Der tatsächliche Satz Ihrer Krankenkasse kann abweichen.

Werden Arbeitgeberbeiträge von meinem Gehalt abgezogen?

Nein. Sie werden zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt und separat ausgewiesen.

Wichtiger Hinweis

Der Brutto-Netto-Rechner von Finorum liefert eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken. Er geht von einem in Deutschland steuerlich ansässigen Arbeitnehmer in einem regulären Beschäftigungsverhältnis aus: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer und gesetzliche Krankenversicherung.

Die tatsächliche Abrechnung hängt von Steuerklasse, Familienstand, Krankenkasse, Bundesland, Versicherungsstatus, Freibeträgen und Arbeitgeberleistungen ab. Für eine offizielle Berechnung wenden Sie sich an Ihre Lohnbuchhaltung, das Finanzamt, Ihre Krankenkasse oder einen qualifizierten Steuerberater.

Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

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