Brutto-Netto-Rechner Rumänien 2026

Wie viel von Ihrem Bruttogehalt bleibt Ihnen in Rumänien tatsächlich übrig?

Mit dem Finorum Brutto-Netto-Rechner für Rumänien können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt nach rumänischer Einkommensteuer, Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen berechnen. Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt in rumänischen Lei ein, um die Abzüge, Arbeitgeberbeiträge und gesamten Beschäftigungskosten anzuzeigen.

FINORUM
Nettogehalt-Rechner
27 EU-Länder · geprüfte Kernregeln 2026
🇭🇷Croatia
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Netto —% Einkommensteuer —% Sozialabgaben —%
Bruttogehalt100%
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Schätzung für einen steuerlich ansässigen, ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Nur zu Informationszwecken.

So verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner für Rumänien

Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Stellen Sie sicher, dass Rumänien ausgewählt ist.
  2. Wählen Sie zwischen monatlichem und jährlichem Gehalt.
  3. Geben Sie Ihr Bruttogehalt in rumänischen Lei ein.
  4. Prüfen Sie die geschätzte Einkommensteuer und die Arbeitnehmerbeiträge.
  5. Sehen Sie sich Ihr Nettogehalt und die gesamten Arbeitgeberkosten an.
  6. Wählen Sie „Mit einem anderen Land vergleichen“, um Rumänien mit einem anderen EU-Land zu vergleichen.

Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert, wenn Sie das Gehalt oder den Abrechnungszeitraum ändern.

Bruttogehalt und Nettogehalt in Rumänien

Das Bruttogehalt, auf Rumänisch salariu brut, ist die vertraglich vereinbarte Vergütung vor Abzug von Steuern und Pflichtbeiträgen.

Das Nettogehalt, auch salariu net genannt, ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Abzügen übrig bleibt und normalerweise auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen wird.

Nettogehalt = Bruttogehalt − Rentenbeitrag − Krankenversicherungsbeitrag − Einkommensteuer

Der Unterschied zwischen brutto und netto kann außerdem von persönlichen Freibeträgen, unterhaltsberechtigten Personen, Steuerbefreiungen und betrieblichen Zusatzleistungen abhängen.

Einkommensteuer in Rumänien

Arbeitseinkommen unterliegt in Rumänien grundsätzlich einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 10 %.

Die Steuer wird jedoch normalerweise nicht unmittelbar auf das gesamte Bruttogehalt angewendet. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage wird grundsätzlich nach Abzug der Arbeitnehmerbeiträge und eines gegebenenfalls anwendbaren persönlichen Freibetrags berechnet.

Eine vereinfachte Formel lautet:

Steuerpflichtiges Gehalt = Bruttogehalt − CAS − CASS − Persönlicher Freibetrag

Einkommensteuer = 10 % × steuerpflichtiges Gehalt

Die gesamte Belastung des Arbeitnehmers fällt deshalb deutlich höher aus, als der Einkommensteuersatz von 10 % allein vermuten lässt.

Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers – CAS

Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich einen Renten- und Sozialversicherungsbeitrag, der als contribuția de asigurări sociale oder CAS bezeichnet wird.

Der reguläre Arbeitnehmerbeitrag beträgt:

  • 25 % der maßgeblichen Bruttogehaltsgrundlage

CAS finanziert hauptsächlich das rumänische staatliche Rentensystem. Bei einem regulären Arbeitsverhältnis wird der Beitrag vom Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung einbehalten.

Für bestimmte Tätigkeiten, Beschäftigungsgruppen oder besondere Altersvorsorgeregelungen können abweichende Vorschriften gelten. Der Standardrechner verwendet den regulären Arbeitnehmerbeitrag von 25 %.

Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers – CASS

Arbeitnehmer zahlen außerdem einen Krankenversicherungsbeitrag, der als contribuția de asigurări sociale de sănătate oder CASS bezeichnet wird.

Der reguläre Beitrag beträgt:

  • 10 % der maßgeblichen Bruttogehaltsgrundlage

CASS finanziert das öffentliche rumänische Gesundheitssystem und wird normalerweise direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Zusammen betragen die regulären Arbeitnehmerbeiträge für CAS und CASS somit 35 % der relevanten Bruttogehaltsgrundlage, bevor die Einkommensteuer berechnet wird.

Arbeitsversicherungsbeitrag des Arbeitgebers

Der wichtigste allgemeine Arbeitgeberbeitrag ist der Arbeitsversicherungsbeitrag, auf Rumänisch contribuția asiguratorie pentru muncă oder CAM.

Der reguläre CAM-Satz beträgt grundsätzlich:

  • 2,25 % des Bruttogehalts

CAM trägt zur Finanzierung verschiedener beschäftigungsbezogener Leistungen bei, darunter bestimmte Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit und Lohnausfällen.

Dieser Beitrag wird zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt und verringert nicht das vertragliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers.

Eine vereinfachte Formel lautet:

Gesamte Arbeitgeberkosten = Bruttogehalt + Arbeitgeber-CAM

Arbeitsbedingungen, Versicherungen, Zusatzleistungen oder besondere Beitragsregelungen können weitere Arbeitgeberkosten verursachen.

Persönlicher Freibetrag

Arbeitnehmer mit niedrigen oder mittleren Einkommen können Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag haben, die sogenannte deducere personală.

Die Höhe hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Monatliches Bruttoeinkommen
  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
  • Einstufung des Arbeitsplatzes als Hauptbeschäftigung
  • Weitere persönliche Anspruchsvoraussetzungen

Der Freibetrag reduziert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, nicht jedoch grundsätzlich die CAS- und CASS-Beiträge. Er senkt daher die Einkommensteuer, beseitigt aber normalerweise nicht die Sozialversicherungsabgaben.

Mit steigendem Einkommen wird der Freibetrag schrittweise reduziert und kann oberhalb der maßgeblichen gesetzlichen Einkommensgrenze vollständig entfallen.

Da seine genaue Höhe von den persönlichen und familiären Umständen abhängt, verwendet der Standardrechner eine vereinfachte Annahme, sofern keine detaillierten Auswahlmöglichkeiten angeboten werden.

Rumänischer Mindestlohn 2026

In Rumänien gelten 2026 zwei allgemeine Mindestlohnwerte:

  • 4.050 RON brutto pro Monat vom 1. Januar bis 30. Juni 2026
  • 4.325 RON brutto pro Monat ab dem 1. Juli 2026

Ab Juli 2026 entspricht der neue Mindestlohn bei einer durchschnittlichen regulären Arbeitszeit von 166,667 Stunden monatlich einem Stundenlohn von ungefähr 25,949 RON.

Für bestimmte Branchen und Berufe können gesonderte Mindestgehaltsvorgaben oder Beschäftigungsregeln gelten.

Steuerfreier Teil des Mindestlohns

Rumänien gewährt bestimmten Arbeitnehmern, die ungefähr auf Mindestlohnniveau bezahlt werden, eine begrenzte Befreiung von Steuern und Sozialbeiträgen.

Für berechtigte Vollzeitbeschäftigte, deren Hauptbeschäftigung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bleiben folgende monatliche Beträge von Einkommensteuer, CAS und CASS befreit:

  • 300 RON von Januar bis Juni 2026
  • 200 RON von Juli bis Dezember 2026

Die Befreiung ist an mehrere gemeinsame Voraussetzungen gebunden und gilt nicht automatisch für jede Person mit einem vergleichbaren Einkommen.

Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich einen Vollzeit-Arbeitsvertrag haben, die Stelle als Hauptbeschäftigung angeben und ein Grundgehalt in Höhe des geltenden gesetzlichen Mindestlohns erhalten. Zusätzlich gilt eine Obergrenze für das gesamte monatliche Bruttoeinkommen.

Das Rechnergebnis kann deshalb von der tatsächlichen Gehaltsabrechnung abweichen, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf diese besondere Mindestlohnvergünstigung hat.

Gehaltszahlungen und Boni

Arbeitnehmer in der rumänischen Privatwirtschaft erhalten normalerweise zwölf reguläre Monatsgehälter.

Es besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein 13. oder 14. Monatsgehalt. Zusätzliche Zahlungen können jedoch vorgesehen sein durch:

  • Individuelle Arbeitsverträge
  • Tarifverträge
  • Betriebliche Bonusregelungen
  • Leistungsabhängige Vergütungssysteme
  • Branchenspezifische Vorschriften

Boni, Provisionen, Überstunden und steuerpflichtige Sachleistungen werden normalerweise in die entsprechende Abrechnungsgrundlage einbezogen und können der Einkommensteuer sowie CAS und CASS unterliegen.

Essensgutscheine und betriebliche Zusatzleistungen

Viele rumänische Arbeitgeber bieten Essensgutscheine, sogenannte tichete de masă, oder andere Zusatzleistungen an.

Abhängig von der Art der Leistung und den geltenden Vorschriften kann sie:

  • Von bestimmten Abgaben befreit sein
  • Der Einkommensteuer unterliegen
  • Dem Krankenversicherungsbeitrag unterliegen
  • Gesetzlichen Monats- oder Jahresgrenzen unterliegen

Auch private Krankenversicherungen, freiwillige Altersvorsorge, Homeoffice-Zuschüsse oder Urlaubsgutscheine können innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich besonders behandelt werden.

Da sich diese Leistungen je nach Arbeitgeber erheblich unterscheiden, sind sie normalerweise nicht in der allgemeinen Brutto-Netto-Berechnung enthalten.

Hauptbeschäftigung

Bestimmte Freibeträge und Vergünstigungen können nur am Hauptarbeitsplatz des Arbeitnehmers, der sogenannten funcția de bază, angewendet werden.

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge, kann grundsätzlich nur ein Arbeitsplatz für diese Zwecke als Hauptbeschäftigung bestimmt werden.

Dies kann folgende Bestandteile der Abrechnung beeinflussen:

  • Persönlicher Freibetrag
  • Mindestlohnbefreiung
  • Behandlung bestimmter Zusatzleistungen
  • Endgültige Höhe der Lohnsteuer

Eine Person mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann deshalb ein anderes Gesamtnettogehalt erhalten, als eine Berechnung mit nur einem Arbeitgeber ergibt.

Besondere Steuerbefreiungen

Die rumänische Gesetzgebung hat in der Vergangenheit Steuerbefreiungen oder besondere Beitragsregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen und Tätigkeitsbereiche vorgesehen.

Umfang und Verfügbarkeit dieser Begünstigungen wurden mehrfach geändert. Abhängig von den geltenden Vorschriften und den persönlichen Umständen können Sonderregelungen bestimmte Berufe, anerkannte Behinderungen oder andere gesetzlich definierte Personengruppen betreffen.

Eine Befreiung von der Einkommensteuer in Höhe von 10 % bedeutet nicht automatisch, dass auch CAS oder CASS entfallen. Die Sozialversicherungsbeiträge können weiterhin erhoben werden.

Der Standardrechner geht davon aus, dass keine besondere berufliche oder persönliche Steuerbefreiung zur Anwendung kommt.

Annahmen der Berechnung

Sofern nicht anders angegeben, setzt der Rumänien-Rechner voraus, dass der Arbeitnehmer:

  • In Rumänien steuerlich ansässig ist
  • Einen regulären Vollzeit-Arbeitsvertrag hat
  • Für einen einzigen Arbeitgeber arbeitet
  • Diese Stelle als Hauptbeschäftigung angegeben hat
  • Den regulären CAS-Beitrag von 25 % zahlt
  • Den regulären CASS-Beitrag von 10 % zahlt
  • Dem Einkommensteuersatz von 10 % unterliegt
  • Keine unterhaltsberechtigten Personen hat
  • Keine besondere berufliche Steuerbefreiung beansprucht
  • Keine Essensgutscheine oder gesondert besteuerten Zusatzleistungen erhält
  • Zwölf monatliche Gehaltszahlungen erhält
  • Keine besondere Mindestlohnbefreiung nutzt, sofern diese nicht ausdrücklich angezeigt wird

Das tatsächliche Ergebnis kann abweichen, wenn diese Annahmen nicht Ihrer Situation entsprechen.

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Abweichungen können insbesondere entstehen durch:

  • Persönliche Freibeträge
  • Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen
  • Den steuerfreien Mindestlohnbetrag
  • Mehrere Arbeitsverträge
  • Essensgutscheine
  • Freiwillige Altersvorsorgebeiträge
  • Private Krankenversicherungen
  • Boni, Provisionen oder Überstunden
  • Krankheitsbedingte oder unbezahlte Abwesenheit
  • Sachleistungen
  • Branchenspezifische Beitragsregeln
  • Steuerbefreiungen bei anerkannter Behinderung
  • Unvollständige Beschäftigungsmonate
  • Rundungsregeln der Lohnabrechnung

Der Rechner liefert deshalb eine Orientierung und keine verbindliche Gehaltsabrechnung.

Rumänisches Nettogehalt mit anderen EU-Ländern vergleichen

Ein identisches Bruttogehalt kann innerhalb der Europäischen Union zu sehr unterschiedlichen Nettobeträgen führen.

In Rumänien wird ein großer Teil der regulären Sozialbeiträge unmittelbar vom Arbeitnehmer getragen:

  • 25 % CAS
  • 10 % CASS
  • 10 % Einkommensteuer auf die verbleibende steuerpflichtige Grundlage

Der allgemeine Arbeitgeberbeitrag CAM fällt dagegen mit 2,25 % vergleichsweise niedrig aus.

Beim Vergleich Rumäniens mit einem anderen Land sollte deshalb zwischen folgenden Werten unterschieden werden:

  • Vertragliches Bruttogehalt
  • Nettogehalt des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeberbeiträge
  • Gesamte Beschäftigungskosten
  • Lokale Kaufkraft

Wohnkosten, Energie, Lebensmittel, Verkehr, Gesundheitsversorgung und regionale Lebenshaltungskosten sollten bei einem Stellenangebot oder einer geplanten Auswanderung ebenfalls berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Rumänien?

Arbeitseinkommen unterliegt grundsätzlich einem einheitlichen Steuersatz von 10 %. Die Steuer wird normalerweise berechnet, nachdem CAS, CASS und ein gegebenenfalls anwendbarer persönlicher Freibetrag abgezogen wurden.

Wie viel zahlt ein Arbeitnehmer an Sozialbeiträgen?

Ein regulärer Arbeitnehmer zahlt grundsätzlich 25 % CAS für die Rentenversicherung und 10 % CASS für die Krankenversicherung. Zusammen entsprechen diese Beiträge 35 % der maßgeblichen Bruttogehaltsgrundlage.

Wie viel zahlt ein rumänischer Arbeitgeber?

Der reguläre Arbeitsversicherungsbeitrag CAM des Arbeitgebers beträgt grundsätzlich 2,25 % des Bruttogehalts. Je nach Arbeitsverhältnis und Zusatzleistungen können weitere Kosten anfallen.

Wie hoch ist der rumänische Mindestlohn 2026?

Der allgemeine monatliche Bruttomindestlohn beträgt von Januar bis Juni 2026 insgesamt 4.050 RON. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 4.325 RON.

Ist ein Teil des Mindestlohns steuerfrei?

Berechtigte Arbeitnehmer können einen begrenzten Betrag frei von Einkommensteuer, CAS und CASS erhalten. Dieser beträgt im ersten Halbjahr 2026 monatlich 300 RON und im zweiten Halbjahr 200 RON. Die Anwendung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen voraus.

Gibt es in Rumänien ein verpflichtendes 13. Monatsgehalt?

Nein. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Zusätzliche Zahlungen können jedoch durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Bonusregelungen vorgesehen sein.

Sind Essensgutscheine in der Berechnung enthalten?

Normalerweise nicht. Essensgutscheine und andere Zusatzleistungen unterliegen eigenen steuerlichen Regeln und unterscheiden sich je nach Arbeitgeber.

Warum ist der Unterschied zwischen brutto und netto so groß?

Der Hauptgrund ist, dass Arbeitnehmer grundsätzlich 25 % CAS und 10 % CASS zahlen. Anschließend wird auf die verbleibende steuerpflichtige Grundlage eine Einkommensteuer von 10 % angewendet.

Wichtiger Hinweis

Der Finorum Brutto-Netto-Rechner für Rumänien liefert eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken. Rumänische Steuervorschriften, Beitragsgrundlagen, Mindestlohnbefreiungen und Abrechnungsregeln können sich ändern. Persönliche Umstände können das Ergebnis erheblich beeinflussen.

Für eine offizielle Gehaltsabrechnung oder individuelle Beratung wenden Sie sich an einen rumänischen Steuerberater, Buchhalter oder Lohnabrechnungsspezialisten.

Offizielle Informationen finden Sie bei der rumänischen Steuerbehörde ANAF, auf dem rumänischen Gesetzgebungsportal und bei der rumänischen Arbeitsinspektion.

Brutto-Netto-Rechner Rumänien

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

Sources & References

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