Kapitalertragsteuer-Rechner Slowenien 2026

Haben Sie in Slowenien Aktien, Kryptowährungen, eine Immobilie oder eine andere Kapitalanlage verkauft?

Mit dem Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Slowenien können Sie die voraussichtliche Steuer nach den slowenischen Regelungen für 2026 berechnen. Geben Sie den Anschaffungswert, den Verkaufspreis, die anrechenbaren Kosten und die Haltedauer ein, um den steuerpflichtigen Gewinn und die geschätzte Steuer zu ermitteln.

Slowenien behandelt nicht alle Vermögenswerte gleich. Bei Aktien und Immobilien sinkt der Steuersatz grundsätzlich mit zunehmender Haltedauer. Für private Kryptowährungsgeschäfte gelten dagegen besondere Regeln.

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Estimates only. DCA assumes constant monthly contributions and fixed annual return — actual returns vary. CGT calculated on total gain at end of holding period. Netherlands Box 3 is shown as a simplified deemed-return estimate. Not financial advice.

So verwenden Sie den Rechner

Für eine unverbindliche Berechnung:

  1. Wählen Sie Slowenien als Land.
  2. Bestimmen Sie die Art des verkauften Vermögenswerts.
  3. Tragen Sie den Anschaffungs- und den Veräußerungswert ein.
  4. Ergänzen Sie anrechenbare Kauf- und Verkaufskosten.
  5. Geben Sie die vollständig abgelaufene Haltedauer an.
  6. Erfassen Sie gegebenenfalls verrechenbare Gewinne oder Verluste desselben Steuerjahres.
  7. Prüfen Sie den steuerpflichtigen Gewinn und die geschätzte Steuer.

Die Standardberechnung geht von einer natürlichen Person aus, die in Slowenien steuerlich ansässig ist und einen privat gehaltenen Vermögenswert veräußert. Für Betriebsvermögen und gewerblichen Handel gelten möglicherweise andere Vorschriften.

Kapitalertragsteuersätze in Slowenien

Gewinne natürlicher Personen aus dem Verkauf von Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen, Investmentfondsanteilen und Immobilien werden grundsätzlich getrennt vom übrigen Jahreseinkommen besteuert.

Der Steuersatz sinkt abhängig von der Haltedauer:

  • 25 % bei einer Haltedauer von weniger als fünf Jahren
  • 20 % nach fünf vollständig abgelaufenen Jahren
  • 15 % nach zehn vollständig abgelaufenen Jahren
  • 0 % nach fünfzehn vollständig abgelaufenen Jahren

Eine qualifizierte Veräußerung nach mehr als 15 Jahren ist somit von der slowenischen Einkommensteuer auf Kapitalgewinne befreit.

Die Steuer ist grundsätzlich endgültig. Der Kapitalgewinn wird daher normalerweise nicht mit dem Arbeitslohn zusammengerechnet und nicht nach den progressiven Einkommensteuersätzen besteuert. Die slowenische Finanzverwaltung FURS bestätigt die geltende Staffelung von 25 %, 20 %, 15 % und 0 %. Slowenische Finanzverwaltung

Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren

Verkauft eine Privatperson Aktien, Investmentfondsanteile oder eine andere qualifizierte Beteiligung, wird der Gewinn grundsätzlich folgendermaßen berechnet:

Steuerpflichtiger Gewinn = Veräußerungswert − Anschaffungswert − anerkannte Kosten

Der Veräußerungswert entspricht normalerweise dem beim Verkauf erhaltenen Betrag. Als Anschaffungswert gilt grundsätzlich der nachgewiesene Kaufpreis. Für geerbte, geschenkte oder auf andere Weise übertragene Vermögenswerte können besondere Bewertungsvorschriften gelten.

Slowenien berücksichtigt pauschalierte Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung. Die gesamte Kostenberücksichtigung ist grundsätzlich begrenzt auf:

  • 1 % des Anschaffungswerts und
  • 1 % des Veräußerungswerts.

Die anerkannten Kosten können die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage der betreffenden Transaktion nicht unter null reduzieren.

Beispiel: Aktienverkauf nach sieben Jahren

Ein Anleger:

  • kauft Aktien für 20.000 €;
  • verkauft sie nach sieben Jahren für 29.000 €;
  • erzielt vor Berücksichtigung der Kosten einen Gewinn von 9.000 €.

Da die Aktien länger als fünf, aber noch keine zehn vollständigen Jahre gehalten wurden, beträgt der anzuwendende Steuersatz grundsätzlich 20 %.

Nach Berücksichtigung der zulässigen pauschalen Erwerbs- und Veräußerungskosten liegt der steuerpflichtige Gewinn etwas unter 9.000 €. Der Rechner berücksichtigt diese Anpassung automatisch.

Verluste aus Aktien und Wertpapieren

Kapitalverluste aus demselben Kalenderjahr können unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus vergleichbaren Veräußerungen verrechnet werden.

Slowenien kennt allerdings Regeln gegen steuerlich motivierte Verlustverkäufe. Ein Verlust kann insbesondere dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Steuerpflichtige kurz vor oder nach dem Verkauf im Wesentlichen identische Vermögenswerte erneut erwirbt. Entsprechende Einschränkungen können auch bei Transaktionen mit nahestehenden Personen gelten.

Verluste aus privaten Kapitalanlagen können nicht ohne Weiteres mit Gehalt, Mieteinnahmen oder anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Ihre Verwendung bleibt grundsätzlich auf den Bereich der Kapitalgewinne und den maßgeblichen Veranlagungszeitraum beschränkt.

Eine Steuererklärung ist normalerweise auch dann erforderlich, wenn der Verkauf einen Verlust statt eines Gewinns ergeben hat. Dadurch kann FURS beurteilen, ob der Verlust anerkannt und mit einem kompatiblen Gewinn verrechnet werden darf.

Individuelles Anlagekonto ab 2026

Slowenien hat mit dem individualni naložbeni račun, kurz INR, ein besonderes individuelles Anlagekonto für langfristige Investitionen eingeführt. Das neue System wurde am 5. März 2026 praktisch eingeführt.

Ein INR kann grundsätzlich von einer natürlichen Person eröffnet werden, die in Slowenien steuerlich ansässig ist. Innerhalb des Kontos erzielte Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne werden nicht bei jeder einzelnen Transaktion besteuert.

Die Besteuerung erfolgt stattdessen grundsätzlich bei der Auszahlung:

  • Der in einer Auszahlung enthaltene Ertrag wird normalerweise mit 15 % besteuert.
  • Die erste qualifizierte Auszahlung kann steuerfrei sein, wenn sie frühestens 15 Jahre nach Kontoeröffnung erfolgt.
  • Weitere Auszahlungen werden grundsätzlich mit 15 % auf den darin enthaltenen Ertrag besteuert.

Der Kontoanbieter berechnet und behält die Steuer ein. Der Anleger muss für eine solche Auszahlung daher grundsätzlich keine gesonderte Steuererklärung abgeben.

Diese Behandlung gilt ausschließlich für ein ordnungsgemäß eingerichtetes INR. Ein gewöhnliches Wertpapierdepot wird nicht allein dadurch zum INR, dass die Anlagen 15 Jahre gehalten werden. Regierung der Republik Slowenien

Besteuerung von Kryptowährungen in Slowenien

Bei Kryptowährungen ist besondere Vorsicht erforderlich. Slowenien hat die Einführung eines eigenständigen Steuermodells diskutiert, während die veröffentlichte Verwaltungsauffassung von FURS weiterhin zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit unterscheidet.

Nach der derzeit veröffentlichten FURS-Auskunft zahlt eine Privatperson grundsätzlich keine Einkommensteuer auf Gewinne aus dem Verkauf virtueller Währungen, wenn:

  • der betreffende Kryptowert steuerlich nicht als Wertpapier, Unternehmensbeteiligung, Investmentfondsanteil oder Derivat gilt und
  • die Transaktionen nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit ausgeführt werden.

Gelegentliche private Gewinne aus dem Kauf und Verkauf gewöhnlicher Kryptowährungen können nach dieser Verwaltungsauffassung daher weiterhin einkommensteuerfrei sein. Slowenische Finanzverwaltung

Das Ergebnis kann anders ausfallen, wenn der Handel aufgrund seines Umfangs und seiner Organisation als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird. Maßgeblich können unter anderem sein:

  • Anzahl und Häufigkeit der Transaktionen;
  • Wert und Dauer der Handelstätigkeit;
  • organisatorischer Aufwand;
  • Einsatz spezialisierter Systeme oder Geräte;
  • insgesamt unternehmerisches Vorgehen.

Wird die Aktivität als Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit eingestuft, gelten die Vorschriften für betriebliche Einkünfte. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Für Mining gelten wiederum eigene Regeln. Findet das Mining nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit statt, kann der erhaltene Wert als sonstiges Einkommen behandelt werden und einer Steuervorauszahlung von 25 % unterliegen. Gewerbliches Mining wird dagegen nach den Regeln für Einkünfte aus einer Tätigkeit besteuert.

Da sich das slowenische Regelwerk für Kryptowerte weiterentwickelt, sollte das Ergebnis des Rechners als Orientierung und nicht als verbindliche Steuerfestsetzung verstanden werden.

Immobilienverkauf in Slowenien

Beim privaten Verkauf einer slowenischen Immobilie können zwei unterschiedliche Steuerpflichten entstehen:

  • die Grunderwerb- beziehungsweise Immobilienübertragungssteuer;
  • die Einkommensteuer auf den erzielten Kapitalgewinn.

Der Verkäufer zahlt grundsätzlich 2 % Immobilienübertragungssteuer, sofern der Verkauf nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Zusätzlich kann Kapitalertragsteuer anfallen, wenn die Immobilie vor Ablauf der 15-jährigen Steuerbefreiungsfrist verkauft wird. Dabei gelten folgende haltedauerabhängige Steuersätze:

  • 25 % bei weniger als fünf Jahren Eigentum
  • 20 % nach fünf vollständig abgelaufenen Jahren
  • 15 % nach zehn vollständig abgelaufenen Jahren
  • 0 % nach fünfzehn vollständig abgelaufenen Jahren

Der steuerpflichtige Gewinn entspricht im Wesentlichen der Differenz zwischen Veräußerungs- und Anschaffungswert, vermindert um die anerkannten Kosten.

Zu den möglichen Abzügen gehören:

  • pauschalierte Erwerbs- und Veräußerungskosten;
  • gezahlte Immobilienübertragungssteuer;
  • gezahlte Erbschaft- oder Schenkungsteuer;
  • nachgewiesene Investitionen und Verbesserungen;
  • bestimmte Kosten einer Immobilienbewertung;
  • weitere nach slowenischem Steuerrecht zulässige Aufwendungen.

Rechnungen und andere Belege sollten aufbewahrt werden. Nicht dokumentierte Renovierungs- und Verbesserungskosten werden möglicherweise nicht anerkannt.

Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz

Für den Verkauf einer qualifizierten Wohnung oder eines Wohnhauses kann eine gesonderte Steuerbefreiung gelten.

Der Kapitalgewinn ist grundsätzlich steuerfrei, wenn der Verkäufer:

  • Eigentümer der Immobilie war;
  • dort seinen amtlich gemeldeten Hauptwohnsitz hatte und
  • während der letzten drei Jahre vor dem Verkauf tatsächlich dort gewohnt hat.

Die Befreiung gilt für eine qualifizierte Wohnung oder ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohneinheiten einschließlich des dazugehörigen Grundstücks.

Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine bloße Anmeldung des Hauptwohnsitzes reicht möglicherweise nicht aus, wenn der Verkäufer nicht tatsächlich in der Immobilie gelebt hat.

Auch bei einer Befreiung des Kapitalgewinns kann weiterhin die Immobilienübertragungssteuer von 2 % anfallen. FURS erläutert sowohl die Befreiung nach 15 Jahren als auch die dreijährige Hauptwohnsitzregel in seinen offiziellen Informationen. Slowenische Finanzverwaltung

Meldefrist beim Immobilienverkauf

Der Verkäufer muss die Erklärung zur Immobilienübertragungssteuer grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags einreichen.

Wird die Immobilie vor Ablauf von 15 Jahren verkauft und greift keine andere Befreiung, ist in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsabschluss zusätzlich eine Erklärung zum Kapitalgewinn einzureichen.

Benötigte Unterlagen können unter anderem sein:

  • Kauf- und Verkaufsverträge;
  • Nachweis des Anschaffungswerts;
  • Rechnungen für Renovierungen und Verbesserungen;
  • Nachweise über Steuern und Transaktionskosten;
  • Eigentumsnachweise;
  • Nachweise für die Hauptwohnsitzbefreiung.

Anschließend erlässt die Finanzverwaltung einen Bescheid über den zu zahlenden Betrag.

Steuererklärung für Wertpapierverkäufe

Wer während eines Kalenderjahres Wertpapiere, Beteiligungen oder Investmentfondsanteile veräußert hat, muss grundsätzlich bis zum 28. Februar des Folgejahres eine entsprechende Kapitalgewinnsteuererklärung einreichen.

Die Erklärung ist normalerweise unabhängig davon erforderlich, ob ein Gewinn oder ein Verlust entstanden ist. Bei einer größeren Anzahl von Transaktionen kann die elektronische Übermittlung über das eDavki-System vorgeschrieben sein.

Slowenische Steuerresidenten müssen grundsätzlich relevante Verkäufe slowenischer und ausländischer Kapitalanlagen erklären, da sie in Slowenien regelmäßig mit ihren relevanten weltweiten Einkünften steuerpflichtig sind.

Brokerabrechnungen, Anschaffungsbelege, Unterlagen zu Kapitalmaßnahmen und Nachweise über Transaktionskosten sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Annahmen des Rechners

Die Standardberechnung geht davon aus, dass der Nutzer:

  • eine in Slowenien steuerlich ansässige natürliche Person ist;
  • den Vermögenswert privat hält;
  • keinen gewerblichen Wertpapierhandel betreibt;
  • vollständig abgelaufene Eigentumsjahre angibt;
  • Anschaffungswert und anrechenbare Kosten nachweisen kann;
  • wirtschaftlicher Eigentümer der Anlage ist;
  • die für Verkäufe im Jahr 2026 geltenden Regeln verwendet.

Für Schenkungen, Erbschaften, Umstrukturierungen, Mitarbeiteraktien, Derivate, Betriebsvermögen und Übertragungen zwischen Ehepartnern oder Familienangehörigen können Sondervorschriften gelten.

Wichtiger Hinweis

Der Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Slowenien liefert ausschließlich eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken. Die endgültige Besteuerung hängt von der rechtlichen Einordnung des Vermögenswerts, den genauen Erwerbs- und Veräußerungsdaten, den vorhandenen Belegen, der Steueransässigkeit, dem Status der Tätigkeit und den beanspruchten Befreiungen ab.

Bei Kryptowährungen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich, da veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, Gesetzesvorhaben und neue Meldepflichten unterschiedliche Geltungszeitpunkte haben können.

Lassen Sie sich vor einer bedeutenden Transaktion oder der Abgabe Ihrer Steuererklärung von einem qualifizierten slowenischen Steuerberater oder der Finanzverwaltung der Republik Slowenien beraten.

Kapitalertragsteuer-Rechner Slowenien

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

Sources & References

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