Brutto-Netto-Rechner Ungarn 2026

Wie viel von Ihrem Bruttogehalt bleibt Ihnen in Ungarn tatsächlich übrig?

Mit dem Brutto-Netto-Rechner Ungarn von Finorum können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt nach Abzug der ungarischen Einkommensteuer und der gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge berechnen. Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein, um die geschätzten Abzüge, Arbeitgeberabgaben und gesamten Beschäftigungskosten zu sehen.

Ungarn verwendet einen einheitlichen Einkommensteuersatz und keine progressiven Steuerstufen. Familienvergünstigungen, altersabhängige Freibeträge und Steuerbefreiungen für bestimmte Mütter können das Ergebnis jedoch erheblich verändern.

FINORUM
Nettogehalt-Rechner
27 EU-Länder · geprüfte Kernregeln 2026
🇭🇷Croatia
EUR/Monat
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Netto —% Einkommensteuer —% Sozialabgaben —%
Bruttogehalt100%
Einkommensteuer
Sozialabgaben
Nettogehalt
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Schätzung für einen steuerlich ansässigen, ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Nur zu Informationszwecken.

So verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner für Ungarn

Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Wählen Sie Ungarn als Beschäftigungsland.
  2. Wählen Sie zwischen monatlichem und jährlichem Bruttogehalt.
  3. Geben Sie Ihr Gehalt in ungarischen Forint ein.
  4. Prüfen Sie die geschätzte Einkommensteuer und die Arbeitnehmerbeiträge.
  5. Sehen Sie Ihr Nettogehalt, die Arbeitgeberabgaben und die gesamten Beschäftigungskosten.

Mit „Mit einem anderen Land vergleichen“ können Sie das Ergebnis einem weiteren EU-Mitgliedstaat gegenüberstellen. Für Länder mit einer anderen Währung zeigt der Rechner zusätzlich eine unverbindliche Umrechnung in Euro an.

Bruttogehalt und Nettogehalt in Ungarn

Das Bruttogehalt wird auf Ungarisch als bruttó bér bezeichnet. Es ist die Vergütung vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Das Nettogehalt, auf Ungarisch nettó bér, ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Abzügen verbleibt:

Nettogehalt = Bruttogehalt − Einkommensteuer − Arbeitnehmerbeiträge

Ein Arbeitnehmer ohne Steuervergünstigungen erhält normalerweise ungefähr 66,5 % seines Bruttogehalts:

  • Einkommensteuer: 15 %
  • Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers: 18,5 %
  • Ungefähres Nettogehalt: 66,5 %

Diese vereinfachte Berechnung berücksichtigt keine Familienvergünstigungen, altersabhängigen Vorteile oder persönlichen Steuerbefreiungen.

Einkommensteuer in Ungarn

Ungarn erhebt eine einheitliche persönliche Einkommensteuer, die als személyi jövedelemadó oder kurz SZJA bezeichnet wird.

Der reguläre Steuersatz beträgt 2026 15 % des steuerpflichtigen Arbeitseinkommens. Anders als in einem progressiven Steuersystem erhöht sich der Steuersatz nicht mit dem Einkommen.

Grundsätzlich gilt derselbe Satz unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer ein niedriges, durchschnittliches oder hohes Einkommen erzielt.

Beispiel für einen Arbeitnehmer ohne Vergünstigungen:

  • Monatliches Bruttogehalt: 600.000 HUF
  • Einkommensteuer von 15 %: 90.000 HUF
  • Arbeitnehmerbeitrag von 18,5 %: 111.000 HUF
  • Geschätztes Nettogehalt: 399.000 HUF

Bei persönlichen Steuervergünstigungen kann das tatsächliche Nettogehalt deutlich höher ausfallen.

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich einen Sozialversicherungsbeitrag von 18,5 %. Dieser wird als társadalombiztosítási járulék oder TB-Beitrag bezeichnet.

Der kombinierte Beitrag finanziert unter anderem:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Die Krankenversicherung
  • Arbeitsmarktleistungen
  • Weitere Leistungen der sozialen Sicherheit

Der Arbeitgeber behält den Beitrag normalerweise direkt vom Bruttogehalt ein und führt ihn an die zuständige Behörde ab.

Für besondere Beschäftigungsformen, bestimmte Leistungen oder niedrige beitragspflichtige Einkommen können zusätzliche Regeln gelten.

Sozialbeitrag des Arbeitgebers

Zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich eine Sozialbeitragsteuer von 13 %. Auf Ungarisch wird sie als szociális hozzájárulási adó oder szocho bezeichnet.

Diese Abgabe wird nicht vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Sie erhöht stattdessen die gesamten Beschäftigungskosten des Unternehmens.

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 600.000 HUF ergibt sich beispielsweise:

  • Bruttogehalt: 600.000 HUF
  • Arbeitgeberabgabe von 13 %: 78.000 HUF
  • Geschätzte gesamte Beschäftigungskosten: 678.000 HUF

Für die Beschäftigung bestimmter Arbeitnehmergruppen können Arbeitgeber Vergünstigungen erhalten. Die tatsächlichen Kosten können daher niedriger ausfallen.

Familienvergünstigung im Jahr 2026

Ungarn gewährt Familien eine bedeutende steuerliche Vergünstigung, die als családi kedvezmény bezeichnet wird. Sie reduziert grundsätzlich die zusammengefasste Einkommensteuerbemessungsgrundlage und erhöht dadurch das verfügbare Nettoeinkommen.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der monatliche Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage je begünstigtem Kind:

  • Bei einem Kind: 133.340 HUF
  • Bei zwei Kindern: 266.660 HUF je Kind
  • Bei drei oder mehr Kindern: 440.000 HUF je Kind

In der Praxis kann sich das monatliche Nettoeinkommen dadurch ungefähr erhöhen um:

  • 20.000 HUF bei einem Kind
  • 40.000 HUF je Kind bei zwei Kindern
  • 66.000 HUF je Kind bei drei oder mehr Kindern

Kann die Familienvergünstigung nicht vollständig von der Einkommensteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, lässt sich ein Teil des nicht genutzten Betrags unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Sozialversicherungsbeitrag verrechnen.

Die Vergünstigung kann von einem berechtigten Elternteil beantragt oder zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Das tatsächliche Ergebnis hängt daher davon ab, wer die Vergünstigung nutzt.

Die Standardberechnung des Rechners geht von einer Person ohne Kinder aus und berücksichtigt die Familienvergünstigung nicht automatisch.

Steuerbefreiung für Arbeitnehmer unter 25 Jahren

Arbeitnehmer unter 25 Jahren können bis zu einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze von der persönlichen Einkommensteuer befreit sein.

Die Steuerbefreiung beseitigt normalerweise nicht den Sozialversicherungsbeitrag von 18,5 %. Ein berechtigter junger Arbeitnehmer kann dennoch ein deutlich höheres Nettogehalt erhalten als eine ältere Person mit demselben Bruttogehalt.

Der über der gesetzlichen Höchstgrenze liegende Einkommensteil unterliegt grundsätzlich weiterhin der Einkommensteuer von 15 %.

Da der Rechner standardmäßig keine altersabhängige Steuerbefreiung anwendet, kann das tatsächliche Nettogehalt von Arbeitnehmern unter 25 Jahren höher ausfallen.

Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren

Berechtigte Mütter unter 30 Jahren können für bestimmte Einkünfte eine persönliche Einkommensteuervergünstigung erhalten.

Ob und in welchem Umfang die Vergünstigung genutzt werden kann, hängt von den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, dem Zeitpunkt des Anspruchsbeginns und einer möglichen Einkommensgrenze ab.

Auch das Zusammenspiel mit der Familienvergünstigung kann das Nettogehalt beeinflussen. Die allgemeine Standardberechnung berücksichtigt diese persönliche Vergünstigung nicht.

Einkommensteuerbefreiungen für Mütter

Das ungarische Steuersystem sieht weitere umfangreiche Befreiungen für bestimmte Mütter vor.

Mütter mit vier oder mehr Kindern können für bestimmte Arten von Erwerbseinkommen eine weitreichende Einkommensteuerbefreiung erhalten. Auch für Mütter mit drei Kindern besteht eine besondere Befreiung.

Die Steuerbefreiung für Mütter mit zwei Kindern wird schrittweise eingeführt. Im Jahr 2026 gilt sie grundsätzlich für berechtigte Mütter, die 1986 oder später geboren wurden.

Diese Vergünstigungen können die persönliche Einkommensteuer vollständig beseitigen. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen dadurch jedoch nicht automatisch.

Der Finorum-Rechner verwendet ein allgemeines Arbeitnehmerprofil und wendet diese besonderen Befreiungen nicht automatisch an.

Weitere persönliche Steuervergünstigungen

Zusätzlich können weitere persönliche Umstände das Nettogehalt beeinflussen.

Berechtigte Ehepaare können für einen begrenzten Zeitraum eine Vergünstigung für die erste Ehe beanspruchen. Arbeitnehmer mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen können Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag haben.

Die Vergünstigungen werden üblicherweise über eine Vorauszahlungserklärung beim Arbeitgeber oder später in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht.

Da die Anspruchsvoraussetzungen individuell geprüft werden müssen, sind diese Vorteile nicht Bestandteil der allgemeinen Standardberechnung.

Anzahl der Gehaltszahlungen in Ungarn

Ungarische Arbeitsverträge nennen üblicherweise ein monatliches Bruttogehalt. Arbeitnehmer erhalten normalerweise zwölf reguläre Gehaltszahlungen pro Jahr.

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern besteht in Ungarn kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein 13. oder 14. Monatsgehalt.

Arbeitgeber können jedoch zusätzliche Leistungen anbieten, darunter:

  • Leistungsabhängige Jahresprämien
  • Weihnachtsgeld
  • Cafeteria-Leistungen
  • Leistungen über die SZÉP-Karte
  • Provisionen
  • Weitere vertragliche Vergütungen

Die steuerliche Behandlung hängt von der jeweiligen Leistung ab. Bei internationalen Stellenangeboten sollte deshalb die gesamte jährliche Vergütung verglichen werden.

Gesamte Beschäftigungskosten des Arbeitgebers

Der Rechner zeigt die gesamten Beschäftigungskosten getrennt vom Nettogehalt an.

Die grundlegende Berechnung lautet:

Gesamte Beschäftigungskosten = Bruttogehalt + Arbeitgeberbeitrag

Bei einem regulären Arbeitnehmer entspricht dies grundsätzlich dem Bruttogehalt zuzüglich der Sozialbeitragsteuer des Arbeitgebers von 13 %.

Die tatsächlichen Kosten können höher sein, wenn das Unternehmen Prämien, Versicherungen, Arbeitsmittel, Verpflegungsleistungen oder Umzugshilfen finanziert. Arbeitgebervergünstigungen können die gesetzlichen Kosten dagegen verringern.

Warum kann das Ergebnis von Ihrer Gehaltsabrechnung abweichen?

Das berechnete Nettogehalt kann aus verschiedenen Gründen von Ihrer tatsächlichen Abrechnung abweichen:

  • Familienvergünstigung
  • Anzahl der begünstigten Kinder
  • Steuerbefreiung für Personen unter 25 Jahren
  • Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren
  • Steuerbefreiungen für Mütter mit mehreren Kindern
  • Vergünstigung für die erste Ehe
  • Persönlicher Freibetrag
  • Prämien und Sachleistungen
  • Arbeitgebervergünstigungen
  • Krankheit oder unbezahlter Urlaub
  • Beginn oder Ende der Beschäftigung während des Monats
  • Zusätzliche vertragliche Abzüge
  • Beim Arbeitgeber eingereichte Steuererklärungen

Auch die Währungsumrechnung kann zu kleinen Unterschieden führen. Ungarn verwendet den Forint; der angezeigte Eurobetrag dient nur zur Orientierung.

Ungarische Nettogehälter mit anderen Ländern vergleichen

Für einen Arbeitnehmer ohne Vergünstigungen ist das ungarische System relativ leicht nachvollziehbar. Die beiden wichtigsten Abzüge sind:

  • 15 % persönliche Einkommensteuer
  • 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag

Familien- und altersabhängige Vergünstigungen können die tatsächliche Belastung jedoch erheblich reduzieren.

Bei einem Vergleich mit einem anderen EU-Land sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Jährliches Bruttogehalt
  • Anzahl der Gehaltszahlungen
  • Persönliche und familiäre Vergünstigungen
  • Arbeitnehmerbeiträge
  • Arbeitgeberabgaben
  • Wechselkurs
  • Wohn- und Lebenshaltungskosten
  • Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

Ein in Euro niedrigeres Nettogehalt bedeutet nicht automatisch eine geringere Kaufkraft, wenn auch die örtlichen Lebenshaltungskosten niedriger sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Ungarn?

Der reguläre Einkommensteuersatz auf steuerpflichtiges Arbeitseinkommen beträgt 15 %.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer?

Ein regulärer Arbeitnehmer zahlt normalerweise 18,5 % des Bruttogehalts als Sozialversicherungsbeitrag.

Wie viel Prozent des Bruttogehalts bleiben netto?

Ohne Vergünstigungen verbleiben normalerweise rund 66,5 % des Bruttogehalts. Steuerbefreiungen und Familienvorteile können diesen Anteil erhöhen.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich eine Sozialbeitragsteuer von 13 % zusätzlich zum Bruttogehalt. Für bestimmte Beschäftigte können Vergünstigungen gelten.

Gibt es in Ungarn eine Familienvergünstigung?

Ja. Berechtigte Eltern können ihre Steuerbemessungsgrundlage durch die Familienvergünstigung reduzieren. Seit 2026 hängt der deutlich erhöhte Betrag von der Zahl der Kinder ab.

Zahlen Arbeitnehmer unter 25 Jahren Einkommensteuer?

Berechtigte Arbeitnehmer unter 25 Jahren können bis zur gesetzlichen Einkommensgrenze von der Einkommensteuer befreit sein. Der Sozialversicherungsbeitrag bleibt grundsätzlich bestehen.

Werden in Ungarn zwölf oder 14 Gehälter gezahlt?

Arbeitnehmer erhalten normalerweise zwölf Monatsgehälter. Zusätzliche Zahlungen können vertraglich vereinbart sein, es gibt jedoch kein allgemeines gesetzliches System mit 13 oder 14 Gehältern.

Zeigt der Rechner das Ergebnis in Forint an?

Ja. Das Hauptergebnis wird in HUF angezeigt. Zusätzlich erscheint eine unverbindliche Umrechnung in Euro.

Wichtiger Hinweis

Der Brutto-Netto-Rechner Ungarn von Finorum liefert eine unverbindliche Schätzung zu Informations- und Vergleichszwecken.

Soweit nicht anders angegeben, basiert die Berechnung auf einem in Ungarn steuerlich ansässigen Arbeitnehmer in einem regulären Beschäftigungsverhältnis, der mindestens 25 Jahre alt ist, keine Kinder hat, keine persönlichen oder familiären Vergünstigungen beansprucht und zwölf reguläre Monatsgehälter erhält.

Dabei werden die reguläre Einkommensteuer von 15 %, der Arbeitnehmerbeitrag von 18,5 % und die Sozialbeitragsteuer des Arbeitgebers von 13 % zugrunde gelegt.

Das tatsächliche Ergebnis kann aufgrund des Alters, der familiären Situation, persönlicher Befreiungen, besonderer Vergütungsbestandteile, Arbeitgebervergünstigungen oder gesetzlicher Änderungen abweichen.

Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen ungarischen Steuerberater, Buchhalter, Lohnabrechnungsspezialisten oder die ungarische Steuer- und Zollverwaltung.

Brutto-Netto-Rechner Ungarn

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

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