Wie hoch ist die Steuer beim Verkauf von Aktien, Kryptowährungen oder Immobilien in Bulgarien?
Mit dem Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Bulgarien können Sie die voraussichtliche Steuer auf private Veräußerungsgewinne berechnen. Geben Sie Anschaffungspreis, Verkaufspreis und anrechenbare Transaktionskosten ein. Wählen Sie anschließend die Anlageklasse und gegebenenfalls die Haltedauer aus.
Bulgarien erhebt grundsätzlich eine einheitliche Einkommensteuer von 10 %. Ob und in welcher Höhe ein Gewinn tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt jedoch von der Art des Vermögenswerts, dem Handelsplatz und der Haltedauer ab. Aktien, Kryptowährungen und Immobilien werden deshalb im Rechner getrennt behandelt.
Seit dem 1. Januar 2026 verwendet Bulgarien den Euro. Die Ergebnisse werden daher in Euro angezeigt. Der offizielle Umrechnungskurs wurde auf 1 EUR = 1,95583 BGN festgelegt. Europäische Kommission
| Purchase price | |
| Sale price | |
| Costs / fees | |
| Gross gain | |
| CGT () | |
| Net profit |
Wie werden Veräußerungsgewinne in Bulgarien besteuert?
Bulgarien kennt keine eigenständige Kapitalertragsteuer, die in gleicher Weise auf sämtliche privaten Kapitalgewinne angewandt wird. Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne natürlicher Personen werden grundsätzlich im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer erfasst.
Der reguläre Steuersatz auf die jährliche Bemessungsgrundlage beträgt 10 %. Bestimmte Transaktionen sind jedoch steuerfrei, während bei anderen Gewinnen vor der Besteuerung ein pauschaler Kostenabzug berücksichtigt werden kann.
Die grundlegende Berechnung lautet:
Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − anrechenbare Transaktionskosten
Greift der gesetzliche Kostenabzug von 10 %, werden nur 90 % des ermittelten Gewinns mit dem Einkommensteuersatz von 10 % besteuert. Daraus ergibt sich eine effektive Belastung von ungefähr 9 % des ursprünglichen Gewinns.
Je nach ausgewählter Anlageklasse und Steuerregelung kann der Rechner deshalb einen Steuersatz von 0 %, 9 % oder 10 % anzeigen. Bulgarisches Finanzministerium
Besteuerung von Aktien und Investmentfonds
Gewinne aus Aktien, Fondsanteilen und anderen Finanzinstrumenten sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern keine gesetzliche Steuerbefreiung greift.
Bei einer gewöhnlichen steuerpflichtigen Veräußerung werden relevante Gewinne und verrechenbare Verluste aus Finanzgeschäften innerhalb des Steuerjahres zusammengeführt. Ein verbleibender positiver Betrag kann anschließend um den gesetzlichen Kostenabzug reduziert und mit 10 % besteuert werden.
Eine wichtige Ausnahme betrifft bestimmte Transaktionen mit Finanzinstrumenten, die über einen anerkannten regulierten Markt ausgeführt werden. Erfüllen sowohl das Finanzinstrument als auch der Handelsplatz die gesetzlichen Voraussetzungen, kann der Veräußerungsgewinn steuerfrei sein.
Die Börsennotierung eines Unternehmens allein garantiert jedoch noch keine Steuerfreiheit. Entscheidend ist unter anderem, über welchen Handelsplatz und in welcher Form die Transaktion ausgeführt wurde. Außerbörsliche Verkäufe, nicht börsennotierte Beteiligungen oder Transaktionen über einen nicht anerkannten Handelsplatz können weiterhin steuerpflichtig sein.
Die Option für regulierte Märkte im Rechner liefert daher eine vereinfachte Einschätzung. Vor der Anwendung der Steuerbefreiung sollte geprüft werden, ob der konkrete Handelsplatz tatsächlich die bulgarischen Anforderungen erfüllt.
Besteuerung von Kryptowährungen
Für private Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen gibt es in Bulgarien keinen eigenen begünstigten Kryptosteuersatz.
Bei einer privaten Investition wird der steuerpflichtige Gewinn grundsätzlich aus der positiven Differenz zwischen dem Veräußerungswert und den dokumentierten Anschaffungskosten ermittelt. Relevante Gewinne und Verluste des jeweiligen Steuerjahres werden bei der Ermittlung des Jahresergebnisses berücksichtigt.
Durch den pauschalen Kostenabzug kann sich eine effektive Belastung von ungefähr 9 % ergeben:
Nettogewinn × 90 % Bemessungsgrundlage × 10 % Steuersatz
Als steuerlich relevanter Vorgang kann nicht nur der Verkauf einer Kryptowährung gegen Euro gelten. Auch ein Tausch oder eine andere Transaktion, durch die ein wirtschaftlicher Wert realisiert wird, kann berücksichtigt werden müssen.
Anleger sollten deshalb Kauf- und Verkaufsbelege, Gebühren, Wallet-Transaktionen sowie Aufzeichnungen zu Tauschgeschäften sorgfältig aufbewahren.
Werden Kryptowährungen regelmäßig, gewerbsmäßig oder im Rahmen einer organisierten Geschäftstätigkeit gehandelt, kann eine abweichende Besteuerung gelten. Die bulgarische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die gewöhnlichen Regeln für private Finanzanlagen nicht angewandt werden, wenn die Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit eines Händlers einzustufen ist. Bulgarische Nationale Einnahmenagentur
Immobiliengewinnsteuer in Bulgarien
Beim Verkauf einer Immobilie können private Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sein. Bulgarien sieht jedoch wichtige Befreiungen vor, die von der Art der Immobilie und der Haltedauer abhängen.
Der Verkauf von einer Wohnimmobilie ist grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als drei Jahre liegen.
Der Verkauf von bis zu zwei weiteren Immobilien innerhalb eines Steuerjahres kann steuerfrei sein, wenn seit dem Erwerb mehr als fünf Jahre vergangen sind. Die Fünfjahresregel kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke angewandt werden.
Diese Befreiungen gelten grundsätzlich für private Veräußerungen. Erfolgen zahlreiche oder regelmäßig organisierte Immobiliengeschäfte, kann die Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden. In diesem Fall ist das vereinfachte Ergebnis des Rechners möglicherweise nicht anwendbar.
Greift keine Steuerbefreiung, wird die positive Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den nachgewiesenen Anschaffungskosten ermittelt. Nach dem gesetzlichen Kostenabzug von 10 % wird die verbleibende Bemessungsgrundlage mit 10 % besteuert. Die effektive Belastung entspricht damit ungefähr 9 % des ursprünglichen Gewinns.
Die offiziellen bulgarischen Informationen bestätigen sowohl die Dreijahresregel für eine Wohnimmobilie als auch die Fünfjahresregel für bestimmte weitere Immobilienverkäufe. Bulgarisches Finanzministerium
Beispiel für einen steuerpflichtigen Gewinn
Eine in Bulgarien steuerlich ansässige Privatperson kauft Kryptowährungen für 10.000 € und verkauft sie später für 15.000 €. Zusätzliche Transaktionskosten oder verrechenbare Verluste werden im Beispiel nicht berücksichtigt.
- Verkaufserlös: 15.000 €
- Anschaffungskosten: 10.000 €
- Ursprünglicher Gewinn: 5.000 €
- Pauschaler Kostenabzug: 500 €
- Geschätzte Bemessungsgrundlage: 4.500 €
- Steuer von 10 %: 450 €
- Geschätzter Gewinn nach Steuern: 4.550 €
Die effektive Steuerbelastung entspricht in diesem vereinfachten Beispiel 9 % des ursprünglichen Gewinns von 5.000 €.
Wird der Handel als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, kann eine andere Berechnung erforderlich sein.
Wie werden Verluste berücksichtigt?
Verrechenbare Verluste können relevante steuerpflichtige Gewinne innerhalb der gesetzlich zulässigen Kategorie und des betreffenden Steuerjahres reduzieren. Ein Anlageverlust darf jedoch nicht automatisch mit jeder anderen Einkommensart verrechnet werden.
Es sollte insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass Verluste aus Kapitalanlagen ohne Weiteres Arbeitslohn, Mieteinkünfte oder einen anders behandelten Immobiliengewinn mindern.
Das Feld „Verrechenbare Verluste“ im Rechner ist ausschließlich für Verluste vorgesehen, die rechtlich mit dem ausgewählten Gewinn verrechnet werden dürfen.
Bewahren Sie Kaufverträge, Abrechnungen des Brokers, Rechnungen, Börsenaufzeichnungen und Nachweise über Gebühren auf. Ohne einen belegbaren Anschaffungspreis kann die korrekte Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erheblich schwieriger werden.
Annahmen der Berechnung
Der Rechner geht davon aus, dass es sich um eine in Bulgarien steuerlich ansässige Privatperson und um eine private Vermögensveräußerung handelt. Unternehmen, Einzelunternehmer, professionelle Händler und sämtliche grenzüberschreitenden Sonderfälle werden nicht vollständig abgebildet.
Doppelbesteuerungsabkommen, ausländische Quellensteuern, ein abweichender Steuerwohnsitz oder im Ausland belegene Vermögenswerte können das endgültige Ergebnis verändern.
Dividenden sind nicht Bestandteil dieser Veräußerungsgewinnberechnung. Sie unterliegen gesonderten Vorschriften und können in Bulgarien mit einer endgültigen Steuer von 5 % belastet werden.
Wichtiger Hinweis
Der Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Bulgarien stellt eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken bereit. Die tatsächliche Besteuerung kann von der Anlageklasse, dem Handelsplatz, der Haltedauer, der Anzahl der Veräußerungen, der vorhandenen Dokumentation und einer möglichen gewerblichen Einstufung abhängen.
Vor einer größeren Transaktion oder der Abgabe einer Steuererklärung sollten Sie die bulgarische Finanzverwaltung oder einen qualifizierten Steuerberater in Bulgarien konsultieren.
Kapitalertragsteuer-Rechner Bulgarien
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.
Sources & References
EU regulations & taxation
- European Commission / Taxation & Customs — Europäische Kommission
- Nra.bg — Bulgarische Nationale Einnahmenagentur

