Griechenland bietet für bestimmte ETF-Anleger eines der attraktivsten steuerlichen Umfelds Europas. Gewinne aus qualifizierten griechischen sowie EU-/EWR-UCITS-Fonds können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuer befreit sein, während viele andere Kapitalgewinne grundsätzlich mit 15 % besteuert werden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Für Investoren, Expats, Arbeitnehmer, Selbstständige und digitale Nomaden ist ein Verständnis des griechischen Steuersystems besonders wichtig. Steuerresidenten werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, während Nichtansässige in der Regel nur auf Einkünfte aus griechischen Quellen Steuern zahlen – vorbehaltlich der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Dieser Leitfaden erläutert das griechische Steuersystem auf Grundlage der zum 15. Juni 2026 verfügbaren Informationen. Die Recherche basiert insbesondere auf den PwC Worldwide Tax Summaries, Veröffentlichungen der AADE, OECD-Dokumentationen zur steuerlichen Ansässigkeit sowie Unterlagen des griechischen Finanzministeriums.
Steuerüberblick – Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick
| Steuerart | Steuersatz | Hinweise |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 9 %–44 % | Progressiver Einkommensteuertarif (PwC, 2026) |
| Kapitalertragsteuer | In der Regel 15 % | Wichtige Ausnahmen für bestimmte Aktien und UCITS-Fonds (PwC, 2026) |
| Dividendensteuer | 5 % | Dividenden aus griechischen Quellen (Ecovis Greece, 2026) |
| Besteuerung von Zinserträgen | 15 % | Spar- und Anlagezinsen |
| Umsatzsteuer (Regelsatz) | 24 % | Regulärer Mehrwertsteuersatz |
| Ermäßigte Umsatzsteuersätze | 13 %, 6 %, 4 % | Für ausgewählte Waren und Dienstleistungen |
| Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung | 13,37 % | Arbeitnehmeranteil |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung | 21,79 % | Arbeitgeberanteil |
| Körperschaftsteuer | 22 % | Regulärer Körperschaftsteuersatz |
| Kommunale Einkommensteuer/Zuschlag | Keine bestätigt | Kein landesweiter kommunaler Zuschlag bestätigt |
| Immobiliensteuer | ENFIA | Jährliche Immobiliensteuer |
| Erbschaftsteuer | Ja | Freibeträge und Grenzen variieren |
| Vermögensteuer | Keine | Keine allgemeine Vermögensteuer |
| Steuerjahr | Kalenderjahr | 1. Januar bis 31. Dezember |
| Frist für die Steuererklärung | Jährlich unterschiedlich | Aktuelle Bekanntmachungen der AADE beachten |
| Steuerbehörde | Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) | Nationale Steuerverwaltung |
Quellen: PwC Worldwide Tax Summaries 2026; AADE; OECD.
Steuerlicher Wohnsitz in Griechenland
Die steuerliche Ansässigkeit ist einer der wichtigsten Faktoren für Investoren, da Steuerresidenten Griechenlands grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden. Dazu zählen unter anderem ausländische Dividenden, Zinserträge und Kapitalgewinne (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Wer gilt als steuerlich ansässig?
Nach den Leitlinien der AADE und der OECD gilt eine Person grundsätzlich als steuerlich ansässig in Griechenland, wenn sie sich innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums mehr als 183 Tage im Land aufhält (AADE; OECD, 2026).
Die Tage werden kumulativ gezählt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steueransässigkeit sogar rückwirkend ab dem ersten Aufenthaltstag entstehen.
Für kurzfristige Aufenthalte, beispielsweise zu touristischen oder medizinischen Zwecken, bestehen begrenzte Ausnahmen (AADE, 2026).
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Beanspruchen mehrere Staaten gleichzeitig die Steueransässigkeit einer Person, greifen Doppelbesteuerungsabkommen häufig auf folgende Kriterien zurück:
- ständiger Wohnsitz,
- Mittelpunkt der Lebensinteressen,
- gewöhnlicher Aufenthalt,
- Staatsangehörigkeit.
(OECD, 2026).
Steuerresidenten und Steuerausländer
Steuerresidenten
Steuerresidenten Griechenlands versteuern grundsätzlich:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
- Dividenden,
- Zinserträge,
- Kapitalgewinne,
- Einkünfte aus ausländischen Quellen.
(PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Nichtansässige
Nichtansässige unterliegen grundsätzlich nur mit ihren Einkünften aus griechischen Quellen der Besteuerung. Abweichungen können sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergeben (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Doppelbesteuerungsabkommen
Griechenland verfügt über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen.
Wurde auf Einkünfte bereits im Ausland Steuer gezahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung ausländischer Steuern erfolgen (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Einkommensteuer in Griechenland
Griechenland wendet einen progressiven Einkommensteuertarif an (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Für das Jahr 2026 gelten laut PwC für Einkünfte aus Beschäftigung, Renten und selbstständiger Tätigkeit grundsätzlich folgende Steuersätze:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 10.000 € | 9 % |
| 10.001 €–20.000 € | 20 % |
| 20.001 €–30.000 € | 26 % |
| 30.001 €–40.000 € | 34 % |
| 40.001 €–60.000 € | 39 % |
| Über 60.000 € | 44 % |
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries (2026).
Nach PwC können aufgrund des Gesetzes 5246/2025 in bestimmten Fällen niedrigere Steuerbelastungen gelten, beispielsweise abhängig vom Alter oder der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder. Die vollständigen Entlastungstabellen wurden jedoch in den ausgewerteten Quellen nicht veröffentlicht und sollten gegebenenfalls direkt bei der AADE geprüft werden.
Besteuerung von Mieteinnahmen
Mieteinnahmen werden getrennt vom Arbeitseinkommen besteuert.
Für das Steuerjahr 2026 gilt laut PwC folgender Tarif:
| Jährliche Mieteinnahmen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.000 € | 15 % |
| 12.001 €–24.000 € | 25 % |
| 24.001 €–36.000 € | 35 % |
| Über 36.000 € | 45 % |
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries (2026).
Sozialversicherungsbeiträge
Im Jahr 2026 betragen die Sozialversicherungsbeiträge:
- Arbeitnehmer: 13,37 %
- Arbeitgeber: 21,79 %
Damit ergibt sich eine Gesamtbelastung von 35,16 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
PwC nennt außerdem eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze zur EFKA von 7.761,94 € ab dem 1. Januar 2026.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von 35.000 € zahlt nicht auf das gesamte Einkommen den Grenzsteuersatz von 34 %.
Vielmehr wird jeder Einkommensabschnitt mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Dadurch liegt die tatsächliche durchschnittliche Steuerbelastung deutlich unter dem höchsten Grenzsteuersatz.
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Kapitalertragsteuer – So werden Kapitalanlagen in Griechenland besteuert
Besteuerung von Aktien
Die Besteuerung von Kapitalgewinnen hängt in Griechenland maßgeblich von der jeweiligen Anlageform und der Beteiligungsstruktur ab (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Gewinne aus der Veräußerung qualifizierter Wertpapiere unterliegen grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer von 15 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Für viele börsennotierte Aktien gilt jedoch eine wichtige Ausnahme.
Veräußerungsgewinne können steuerfrei sein, wenn der Anleger weniger als 0,5 % des Aktienkapitals der jeweiligen Gesellschaft hält.
Wer mindestens 0,5 % besitzt, fällt grundsätzlich unter die reguläre Besteuerung von Kapitalgewinnen (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Steuerpflichtige Vorgänge
Zu den typischen steuerpflichtigen Ereignissen gehören:
- Verkauf steuerpflichtiger Wertpapiere,
- Veräußerung von Investmentfonds, die keine UCITS-Fonds sind,
- Verkauf qualifizierter Beteiligungen oberhalb der gesetzlichen Freigrenzen.
(PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Verlustverrechnung
Die ausgewerteten Quellen weisen darauf hin, dass eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein kann.
Der genaue Mechanismus des Verlustvortrags konnte anhand der aktuellen amtlichen Quellen jedoch nicht eindeutig bestätigt werden. Anleger sollten sich deshalb vor einer entsprechenden Steuerplanung über die jeweils geltende Rechtslage informieren.
Thesaurierende und ausschüttende ETFs
Die Besteuerung von ETFs gehört zu den wichtigsten Themen für Anleger, die nach Griechenland ziehen.
Entscheidend ist dabei nicht in erster Linie, ob ein Fonds als ETF bezeichnet wird, sondern ob er als UCITS-Fonds qualifiziert (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
UCITS-ETFs
Griechische sowie EU-/EWR-UCITS-Fonds profitieren für Privatanleger grundsätzlich von einer Befreiung der Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Fonds aktiv verwaltet wird oder börsengehandelt ist, sofern er die UCITS-Vorgaben erfüllt (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Gerade für langfristig orientierte Anleger stellt dies einen der größten steuerlichen Vorteile des griechischen Steuersystems dar.
Nicht-UCITS-ETFs
Nicht-UCITS-Fonds und viele Fonds aus Drittstaaten fallen grundsätzlich unter die regulären Vorschriften zur Kapitalertragsteuer.
Gewinne aus der Veräußerung werden daher in den meisten Fällen mit 15 % besteuert (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Thesaurierende ETFs
In den ausgewerteten Quellen wurde kein System einer jährlichen Besteuerung nicht realisierter Gewinne bei thesaurierenden ETFs festgestellt.
Das bedeutet, dass Anleger im Regelfall keine jährliche Steuer allein deshalb zahlen müssen, weil Erträge im Fonds wiederangelegt werden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Ausschüttende ETFs
Bei ausschüttenden ETFs richtet sich die steuerliche Behandlung nach dem rechtlichen Charakter der Ausschüttung.
Je nach Struktur des zugrunde liegenden Fonds können Ausschüttungen entweder als Dividendenerträge oder als Zinserträge behandelt werden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Erklärungspflichten für ETFs
Steuerpflichtige Gewinne aus ETFs sowie ausländische Kapitalerträge werden grundsätzlich über die jährliche griechische Einkommensteuererklärung gemeldet.
In den ausgewerteten Quellen wurde kein separates Formular ausschließlich für ETFs identifiziert (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Dividendenbesteuerung und Quellensteuer
Dividenden aus Griechenland
Dividenden, die an Privatpersonen ausgeschüttet werden, unterliegen grundsätzlich einer Quellensteuer von 5 % (Ecovis Greece Tax Guide, Referenz im Research Brief 2026).
Für die meisten Privatanleger wird diese Steuer bereits vor der Auszahlung einbehalten.
Ausländische Dividenden
Steuerresidenten Griechenlands müssen ausländische Dividenden grundsätzlich in ihrer Steuererklärung angeben.
Bereits im Ausland gezahlte Quellensteuern können – abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und den nationalen Vorschriften – auf die griechische Steuer angerechnet werden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen
Die tatsächliche Steuerbelastung ausländischer Dividenden hängt häufig von folgenden Faktoren ab:
- Quellensteuer im Herkunftsland,
- anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen,
- griechische Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Steuern.
Wer größere Dividendenerträge aus dem Ausland erzielt, sollte daher die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen sorgfältig prüfen.
Besteuerung von Zinserträgen
Zinserträge werden grundsätzlich mit 15 % besteuert.
Hierzu zählen insbesondere:
- Sparzinsen,
- Festgeldzinsen,
- Anleihezinsen.
(Ecovis Greece Tax Guide, Referenz im Research Brief 2026).
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So melden Sie Kapitalerträge in Griechenland
Steuerpflichtige reichen ihre Einkommensteuererklärung in Griechenland grundsätzlich elektronisch über TAXISnet ein – das offizielle Online-Steuerportal der griechischen Finanzverwaltung (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Schritt 1 – Steuerunterlagen sammeln
Vor der Steuererklärung sollten die Jahresunterlagen folgender Stellen zusammengestellt werden:
- Banken,
- Broker,
- Investmentplattformen,
- ETF-Anbieter,
- ausländische Finanzinstitute.
Alle Nachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da die Steuerbehörden sie später zur Prüfung anfordern können.
Schritt 2 – Kapitalerträge berechnen
Vor der Abgabe der Steuererklärung sollten folgende Einkunftsarten getrennt ermittelt werden:
- Kapitalgewinne,
- Kapitalverluste,
- Dividenden,
- Zinserträge,
- Einkünfte aus dem Ausland.
Schritt 3 – Steuerformulare ausfüllen
Das wichtigste Formular für Privatpersonen ist in der Regel das Formular E1.
Je nach Art der erklärten Einkünfte können zusätzliche Anlagen erforderlich sein (AADE-Praxis; PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Schritt 4 – Steuererklärung einreichen
Die Steuererklärung wird grundsätzlich elektronisch über TAXISnet übermittelt (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Schritt 5 – Fällige Steuern bezahlen
Die Zahlungsfristen können sich jährlich ändern.
Anleger sollten daher die jeweils aktuelle Bekanntmachung der AADE prüfen, da Ratenzahlungen und Fristen regelmäßig angepasst werden können.
Besteuerung ausländischer Kapitalanlagen
Viele Steuerresidenten Griechenlands investieren über internationale Broker wie:
- Interactive Brokers,
- DEGIRO,
- Trading 212,
- Saxo Bank,
- eToro.
In den ausgewerteten Quellen wurde kein brokerspezifisches Steuerformular für diese Plattformen identifiziert.
Kapitalerträge werden stattdessen grundsätzlich im Rahmen der regulären griechischen Einkommensteuererklärung erklärt (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Ausländische Aktien
Für ausländische Aktien gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für griechische Wertpapiere, einschließlich der bereits erläuterten Beteiligungsgrenze von 0,5 % bei börsennotierten Gesellschaften.
Ausländische ETFs
Auch bei ausländischen ETFs ist die Unterscheidung zwischen UCITS- und Nicht-UCITS-Fonds entscheidend.
UCITS-Fonds mit Sitz in der EU oder dem EWR genießen in der Regel eine günstigere steuerliche Behandlung als viele Fonds aus Drittstaaten (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Ausländische Dividenden und Zinserträge
Ausländische Dividenden und Zinserträge bleiben für griechische Steuerresidenten grundsätzlich steuerpflichtig.
Sie müssen häufig auch dann erklärt werden, wenn im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten wurde (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Währungsumrechnung
Anleger sollten sorgfältige Unterlagen über folgende Punkte führen:
- Anschaffungskosten,
- Verkaufserlöse,
- verwendete Wechselkurse,
- gezahlte ausländische Steuern.
Eine vollständige Dokumentation erleichtert die korrekte steuerliche Erklärung erheblich.
Weitere wichtige Steuern in Griechenland
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Griechenland erhebt einen regulären Mehrwertsteuersatz von 24 % (Griechisches Ministerium für Wirtschaft und Finanzen; PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze
| Umsatzsteuersatz | Typische Beispiele |
|---|---|
| 13 % | Lebensmittel, Beherbergung, Personenverkehr |
| 6 % | Arzneimittel, Bücher, Zeitungen, bestimmte Energieleistungen |
| 4 % | Bestimmte barrierefreie Baumaßnahmen |
(Griechisches Ministerium für Wirtschaft und Finanzen; PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Für bestimmte Inseln der Ägäis kann eine 30-prozentige Ermäßigung gelten. Dadurch reduzieren sich die effektiven Mehrwertsteuersätze auf 17 %, 9 %, 4 % bzw. 3 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Immobiliensteuern
Eigentümer von Immobilien unterliegen grundsätzlich der jährlichen Immobiliensteuer ENFIA (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Grunderwerbsteuer
Soweit ein Immobilienerwerb nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, fällt grundsätzlich eine Grunderwerbsteuer von 3 % an.
Zusammen mit dem kommunalen Zuschlag ergibt sich regelmäßig eine Gesamtbelastung von 3,09 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Besteuerung von Mieteinnahmen
Mieteinnahmen werden nach dem bereits erläuterten gesonderten Tarif für Vermietungseinkünfte besteuert.
Je nach Höhe der jährlichen Mieteinnahmen gelten Steuersätze zwischen 15 % und 45 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Griechenland erhebt sowohl Erbschaftsteuer als auch Schenkungsteuer.
Die genauen Freibeträge, Steuerklassen und Vergünstigungen konnten anhand der ausgewerteten Quellen jedoch nicht vollständig bestätigt werden und sollten vor steuerlichen Entscheidungen direkt anhand der Veröffentlichungen der AADE geprüft werden.
Vermögensteuer
In den ausgewerteten Quellen wurde keine allgemeine Vermögensteuer festgestellt.
Immobilienvermögen wird stattdessen über das ENFIA-System besteuert (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Kommunale Steuern
Es konnte kein landesweit geltender kommunaler Einkommensteuerzuschlag oder Kirchensteuer bestätigt werden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Steuerliche Vorteile und steueroptimierte Anlageformen
Anders als beispielsweise das Vereinigte Königreich bietet Griechenland derzeit kein allgemein verfügbares steuerbegünstigtes Investmentkonto, das mit einem ISA vergleichbar wäre (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Allerdings existieren verschiedene steuerliche Sonderregelungen für qualifizierte Neuzuziehende, Rentner und aus dem Ausland kommende Arbeitnehmer.
Wer einen Umzug nach Griechenland plant, sollte die jeweils aktuellen Voraussetzungen prüfen, da diese Programme regelmäßig angepasst werden können (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Für welche Anleger Griechenland besonders attraktiv sein kann
- Langfristige Anleger in UCITS-ETFs
- Dividendeninvestoren
- Expats mit Umzugsplänen nach Südeuropa
- Anleger, die vom Doppelbesteuerungsnetz profitieren möchten
Mögliche Nachteile
- Hoher Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer
- Komplexe Unterscheidung zwischen UCITS- und Nicht-UCITS-Fonds
- Jährlich wechselnde Abgabefristen
- Einige Steuervergünstigungen erfordern eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen
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Wichtige Fristen und Termine
- Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
- Abgabefrist für die Steuererklärung: Jährlich gemäß den aktuellen Bekanntmachungen der AADE prüfen, da sich die Fristen ändern können.
- Zahlungsfristen: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Hinweise der AADE.
- Fristverlängerungen: Können je nach den jährlichen Verwaltungsentscheidungen variieren.
- Jahressteuerbescheinigungen der Broker: Werden in der Regel im Jahr nach dem jeweiligen Steuerjahr bereitgestellt.
Häufige Steuerfehler von Anlegern
- Davon auszugehen, dass alle ETFs steuerlich gleich behandelt werden, ohne den UCITS-Status zu prüfen.
- Anzunehmen, dass Gewinne aus allen börsennotierten Aktien automatisch steuerfrei sind.
- Ausländische Dividenden nicht in der Steuererklärung anzugeben.
- Zinserträge aus dem Ausland zu übersehen.
- Die Regeln zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern falsch zu verstehen.
- Grunderwerbsteuer mit der Besteuerung von Immobiliengewinnen zu verwechseln.
- Geplante Änderungen bei der Kryptobesteuerung bereits als geltendes Recht zu behandeln, bevor sie offiziell in Kraft getreten sind.
Ist Griechenland steuerlich attraktiv für Anleger?
Vorteile
- Dividendensteuer von lediglich 5 %
- Kapitalgewinne aus qualifizierten UCITS-ETFs können steuerfrei sein
- Keine allgemeine Vermögensteuer
- Umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen
- Für viele Kapitalanlagen gilt ein moderater Kapitalertragsteuersatz von 15 %
Nachteile
- Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 44 %
- Die Unterscheidung zwischen UCITS- und Nicht-UCITS-Fonds erfordert besondere Aufmerksamkeit
- Steuererklärungsverfahren und Fristen können sich von Jahr zu Jahr ändern
- Freibeträge und Regelungen zur Erbschaftsteuer sollten vor einer Steuerplanung sorgfältig überprüft werden
Für welche Anleger eignet sich Griechenland?
Griechenland kann besonders interessant sein für:
- langfristig orientierte ETF-Anleger,
- Dividendeninvestoren,
- Expats,
- Remote Worker,
- Ruheständler,
- EU-Bürger, die einen Wohnsitzwechsel in Betracht ziehen.
Weiterführende Informationen
Steuerrechner
- Rechner für Kapitalertragsteuer
- ETF-Steuerrechner
- Dividendensteuer-Rechner
- Nettogehaltsrechner
Investment-Guides
- Investieren in Griechenland
- Die besten Broker in Griechenland
Länder-Guides
- Lebenshaltungskosten in Griechenland
- Durchschnittsgehalt in Griechenland
Vergleichstools
- EU-Steuervergleichskarte
- Vergleich der Lebenshaltungskosten
- Nettogehaltsrechner
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- oder Anlageberatung dar. Steuervorschriften können sich ändern und ihre Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Steuerbehörde oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle oder Anlageentscheidungen treffen.
Steuerleitfaden Griechenland
Iva Buće ist Wirtschaftswissenschaftlerin aus Kroatien mit Schwerpunkt auf digitalem Marketing und Logistik. Sie verbindet analytische Genauigkeit mit kreativer Kommunikation, um Themen wie Investieren und Finanzbildung verständlich zu machen. Bei Finorum schreibt sie über Finanzen, Märkte und den Einfluss von Technologie auf Anlagestrends in Europa.
Sources & References
EU regulations & taxation
- Aade.gr — als auch Schenkungsteuer
- Anrechnung ausländischer Steuern
- Doppelbesteuerungsabkommen
- eine Grunderwerbsteuer
- ENFIA
- Erbschaftsteuer
- progressiven Einkommensteuertarif
- steuerliche Sonderregelungen
- Steuerresidenten
- TAXISnet
- weltweiten Einkommen
- European Commission / Taxation & Customs — UCITS-Fonds

