Wie viel Steuer fällt beim Verkauf einer Geldanlage in Österreich an?
Mit dem Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Österreich können Sie die voraussichtliche Steuer auf Gewinne aus Aktien, Investmentfonds, Kryptowährungen, Immobilien und anderen privaten Vermögenswerten berechnen. Geben Sie den Anschaffungswert, den Verkaufspreis, abzugsfähige Kosten und verrechenbare Verluste ein. Der Rechner zeigt den geschätzten steuerpflichtigen Gewinn, die Steuerbelastung und den nach Steuern verbleibenden Betrag.
In Österreich gilt nicht für jede Anlageklasse derselbe Steuersatz. Gewinne aus Finanzvermögen unterliegen grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen werden hingegen regelmäßig mit 30 Prozent besteuert. Ausnahmen, Anschaffungszeitpunkt und Art des Geschäfts können das Ergebnis erheblich verändern.
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| Sale price | |
| Costs / fees | |
| Gross gain | |
| CGT () | |
| Net profit |
Wie funktioniert die Besteuerung von Kapitalgewinnen in Österreich?
Ein Kapitalgewinn entsteht grundsätzlich, wenn ein Vermögenswert zu einem höheren Preis verkauft wird, als für seinen Erwerb und die unmittelbar damit verbundenen Kosten aufgewendet wurde. Bei einer einfachen Veräußerung lässt sich die Bemessungsgrundlage so darstellen:
Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − abzugsfähige Transaktionskosten − verrechenbare Verluste
Gewinne aus Aktien, Anleihen, Fondsanteilen und zahlreichen Derivaten zählen in Österreich regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten werden mit 25 Prozent besteuert, stellen jedoch normalerweise keine Veräußerungsgewinne dar.
Wird die Anlage über eine österreichische Bank oder inländische depotführende Stelle gehalten, behält diese die Kapitalertragsteuer – kurz KESt – meist automatisch ein. Damit ist die Einkommensteuer auf die betreffenden Kapitalerträge in vielen Fällen abgegolten.
Bei einem ausländischen Broker erfolgt häufig kein österreichischer Steuerabzug. Steuerpflichtige Gewinne müssen dann grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent kann weiterhin gelten, die korrekte Ermittlung und Erklärung liegt jedoch beim Anleger. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Finanzen.
Aktien, Wertpapiere und Investmentfonds
Realisierte Kursgewinne aus Aktien und anderen steuerpflichtigen Wertpapieren werden grundsätzlich mit 27,5 Prozent besteuert. Ausgangspunkt ist normalerweise die Differenz zwischen Verkaufserlös und steuerlich anerkannten Anschaffungskosten. Zulässige Anschaffungsnebenkosten können die Bemessungsgrundlage reduzieren.
Bei älteren Wertpapieren kann der Anschaffungszeitpunkt entscheidend sein, weil für bestimmte Altbestände andere Vorschriften gelten. Auch Depotübertragungen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Werden Anschaffungsdaten nicht korrekt an das neue Institut übermittelt, können ein Steuerabzug oder eine spätere Korrektur erforderlich werden.
Bei Investmentfonds ist die Berechnung komplexer. Österreich besteuert nicht ausschließlich den Gewinn beim Verkauf. Während der Haltedauer können tatsächliche Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge steuerpflichtig werden. Außerdem kann es einen Unterschied machen, ob es sich um einen österreichischen Meldefonds handelt.
Der Rechner liefert eine Schätzung für die Veräußerung. Er kann jedoch nicht sämtliche bereits versteuerten Fondserträge, Meldedaten oder Anpassungen der steuerlichen Anschaffungskosten rekonstruieren.
Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich
Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, fallen grundsätzlich unter das neue österreichische Besteuerungssystem für Kryptowährungen. Laufende Einkünfte und realisierte Wertsteigerungen werden dabei regelmäßig mit 27,5 Prozent besteuert.
Kryptowährungen, die bis einschließlich 28. Februar 2021 erworben wurden, gelten grundsätzlich als Altvermögen. Für sie können weiterhin die früheren Vorschriften gelten. Deshalb ist das genaue Anschaffungsdatum für die Berechnung besonders wichtig.
Ein steuerpflichtiger Vorgang kann insbesondere entstehen, wenn Kryptowährungen:
- gegen Euro verkauft werden,
- in eine gesetzlich anerkannte Fremdwährung getauscht werden,
- für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.
Der direkte Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung gilt nach dem aktuellen österreichischen System hingegen nicht als steuerpflichtige Veräußerung. Die Anschaffungskosten werden auf die erhaltenen Einheiten übertragen.
Verluste aus Kryptowährungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften aus privatem Kapitalvermögen verrechnet werden. NFTs und bestimmte Asset-Token gelten steuerlich nicht automatisch als Kryptowährungen und können anders behandelt werden. Die Einzelheiten erläutert das Bundesministerium für Finanzen zur Besteuerung von Kryptowährungen.
Immobilienertragsteuer beim Verkauf einer Immobilie
Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen in Österreich grundsätzlich der Immobilienertragsteuer von 30 Prozent. Die konkrete Berechnung hängt unter anderem vom Anschaffungszeitpunkt, den steuerlichen Anschaffungskosten, späteren Herstellungsaufwendungen und einer möglichen Umwidmung des Grundstücks ab.
Eine wichtige Ausnahme ist die Hauptwohnsitzbefreiung. Der Verkauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung kann steuerfrei sein, wenn die Immobilie dem Verkäufer:
- seit der Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat oder
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.
Der Hauptwohnsitz muss im Zusammenhang mit dem Verkauf aufgegeben werden. Eine weitere Befreiung kann für selbst hergestellte Gebäude gelten. Grundstück, vermietete Gebäudeteile und nicht selbst errichtete Teile können jedoch abweichend behandelt werden.
Die offiziellen Informationen bestätigen den Steuersatz von 30 Prozent sowie die wesentlichen Ausnahmen für Hauptwohnsitze und selbst hergestellte Gebäude. Weitere Einzelheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at zur Immobilienertragsteuer.
Wie werden Verluste berücksichtigt?
Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen, Derivaten und Kryptowährungen dürfen grundsätzlich nur mit bestimmten positiven Einkünften aus privatem Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Arbeitslohn, Spareinlagenzinsen oder beliebigen anderen Einkünften ist nicht zulässig.
Eine österreichische depotführende Stelle führt für geeignete Anlagen häufig automatisch einen Verlustausgleich innerhalb des verwalteten Depots durch. Sollen Ergebnisse verschiedener Banken, ausländischer Broker oder Kryptodienstleister miteinander verrechnet werden, kann eine Einkommensteuererklärung notwendig sein.
Private Verluste aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nicht frei in spätere Jahre vorgetragen werden. Tragen Sie im Rechner daher nur Verluste ein, die mit dem ausgewählten Gewinn tatsächlich verrechnet werden dürfen. Die maßgeblichen Einschränkungen erklärt das Bundesministerium für Finanzen zum Verlustausgleich.
Beispiel: Verkauf von Aktien in Österreich
Eine in Österreich steuerpflichtige Person kauft Aktien für 10.000 Euro und verkauft sie später für 14.000 Euro. Anerkannte Transaktionskosten betragen 100 Euro.
Kapitalgewinn: 14.000 € − 10.000 € − 100 € = 3.900 €
Geschätzte Steuer von 27,5 Prozent: 1.072,50 €
Gewinn nach Steuern: 2.827,50 €
Das Beispiel geht von einer normalen privaten Kapitalanlage aus. Altbestandsregeln, weitere Verluste, ausländische Steuern und die Regelbesteuerungsoption sind nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis
Der Kapitalertragsteuer-Rechner Österreich liefert eine unverbindliche Schätzung für natürliche Personen, die in Österreich steuerlich ansässig sind und ihre Vermögenswerte privat halten. Er berücksichtigt nicht sämtliche Sonderregeln für Unternehmen, gewerblichen Handel, Stiftungen, Erbschaften, Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen oder ausländische Steueranrechnungen.
Die endgültige Besteuerung hängt von der Anlageklasse, dem Anschaffungsdatum, der Dokumentation und den persönlichen Verhältnissen ab. Lassen Sie größere oder komplexe Transaktionen vor Abgabe der Steuererklärung von einer österreichischen Steuerberatung prüfen.
Kapitalertragsteuer-Rechner Österreich
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

