Österreich besteuert die meisten Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 27,5 %, während Erwerbseinkommen einem progressiven Einkommensteuertarif zwischen 0 % und 55 % unterliegen (BMF; PwC Österreich, 2026).
Als Mitglied der Europäischen Union und der Eurozone bietet Österreich ein stabiles regulatorisches Umfeld sowie eine vergleichsweise transparente Besteuerung von Aktien, ETFs und Dividenden. Dennoch können insbesondere die steuerliche Behandlung von Depots bei ausländischen Brokern, die Besteuerung thesaurierender ETFs sowie die jährlichen Erklärungspflichten für Anleger, die mit den österreichischen Steuervorschriften nicht vertraut sind, anspruchsvoll sein.
Steuerüberblick – Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick
| Steuerart | Steuersatz | Hinweise |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 0 %–55 % | Progressiver Tarif (PwC Österreich, 2026) |
| Kapitalertragsteuer | 27,5 % | Für die meisten Aktien, ETFs und Wertpapiere (BMF, 2026) |
| Dividendenbesteuerung | 27,5 % | Inländische Dividenden werden in der Regel über die KESt einbehalten (BMF, 2026) |
| Besteuerung von Zinserträgen | 25 %–27,5 % | Abhängig von der jeweiligen Anlageform (BMF; Österreich.gv.at, 2026) |
| Umsatzsteuer (Regelsatz) | 20 % | Regulärer österreichischer Umsatzsteuersatz (Avalara, 2026) |
| Ermäßigte Umsatzsteuersätze | 10 %, 13 % | Für ausgewählte Waren und Dienstleistungen (Avalara, 2026) |
| Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer | ca. 18,07 % | Regulärer Arbeitnehmeranteil, bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage (PwC Österreich, 2026) |
| Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber | ca. 20,98 % | Regulärer Arbeitgeberanteil, bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage (PwC Österreich, 2026) |
| Körperschaftsteuer | 23 % | Regulärer Körperschaftsteuersatz (Deloitte Österreich, 2026) |
| Kommunale Einkommensteuer / Zuschlag | Keine für Privatpersonen | Kein kommunaler Einkommensteuerzuschlag |
| Grundsteuer | Kommunales Bewertungssystem | Grundsteuer fällt an |
| Erbschaftsteuer | Keine | Abgeschafft |
| Vermögensteuer | Keine | Keine allgemeine Nettovermögensteuer |
| Steuerjahr | Kalenderjahr | 1. Januar bis 31. Dezember |
| Abgabefrist | 30. April (Papier), 30. Juni (elektronisch) | Über FinanzOnline |
| Steuerbehörde | Bundesministerium für Finanzen (BMF) / Finanzamt Österreich | Nationale Steuerverwaltung |
Österreich besteuert Zinserträge abhängig von der jeweiligen Anlageform unterschiedlich. Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten unterliegen grundsätzlich einem Steuersatz von 25 %, während für die meisten anderen Kapitalerträge – darunter zahlreiche Anlageprodukte – 27,5 % gelten (BMF; Österreich.gv.at, 2026).
Steuerliche Ansässigkeit in Österreich
In der Regel gelten Sie in Österreich als steuerlich ansässig, wenn Sie dort einen Wohnsitz unterhalten oder sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich befindet. Nach österreichischen Vorschriften wird grundsätzlich von einer Steueransässigkeit ausgegangen, wenn sich der Aufenthalt über mehr als sechs Monate erstreckt. In diesem Fall entsteht in der Regel eine unbeschränkte Steuerpflicht rückwirkend ab Beginn des Aufenthalts (USP Österreich; OECD; KPMG, 2026).
Steuerlich ansässige Personen unterliegen mit ihrem Welteinkommen der österreichischen Einkommensteuer. Dazu zählen unter anderem:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
- Mieteinnahmen
- Dividenden
- Zinserträge
- Kapitalgewinne
(OECD; USP Österreich, 2026)
Nicht ansässige Personen werden grundsätzlich nur mit ihren österreichischen Einkünften besteuert (KPMG Österreich, 2026).
Liegt eine doppelte Steueransässigkeit vor, kommen die sogenannten Tie-Breaker-Regeln des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zur Anwendung. Maßgeblich sind dabei insbesondere der ständige Wohnsitz, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit (KPMG Österreich, 2026).
Österreich verfügt über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, die eine doppelte Besteuerung vermeiden und ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge häufig reduzieren können (BMF, 2026).
Einkommensteuer in Österreich
Österreich wendet einen progressiven Einkommensteuertarif an (PwC Österreich, 2026).
Einkommensteuertarif 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 € | 0 % |
| 13.539 €–21.992 € | 20 % |
| 21.992 €–36.458 € | 30 % |
| 36.458 €–70.365 € | 40 % |
| 70.365 €–104.859 € | 48 % |
| 104.859 €–1.000.000 € | 50 % |
| Über 1.000.000 € | 55 % |
(Quelle: PwC Österreich, Januar 2026)
Die Tarifgrenzen werden in Österreich regelmäßig an die Inflation angepasst. Deshalb können ältere Steuerleitfäden andere Einkommensgrenzen ausweisen.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von 50.000 € zahlt nicht auf das gesamte Einkommen 40 % Einkommensteuer. Stattdessen wird jeder Einkommensabschnitt mit dem jeweils geltenden Grenzsteuersatz besteuert. Dadurch liegt der effektive Steuersatz deutlich unter dem höchsten erreichten Tarif.
Darüber hinaus bestehen verschiedene familienbezogene Steuerabsetzbeträge und steuerliche Begünstigungen. Deren Höhe kann sich jedoch jährlich ändern und sollte stets für das betreffende Steuerjahr überprüft werden.
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Kapitalertragsteuer – So werden Kapitalanlagen in Österreich besteuert
Besteuerung von Aktien und ETFs
Kapitalgewinne aus Aktien, ETFs und den meisten anderen Wertpapieren unterliegen in Österreich grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % und werden nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert (BMF, 2026).
Zu den steuerpflichtigen Vorgängen zählen unter anderem:
- Verkauf von Aktien mit Gewinn
- Verkauf von ETFs
- Gewinne aus Anleihen
- Ausschüttungen von Fonds
- Bestimmte Gewinne aus Kryptowährungen
- Weitere steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge
Österreichische Broker mit dem Status „steuereinfach“ führen die Kapitalertragsteuer in der Regel automatisch ab. Anleger mit einem Depot bei einem ausländischen Broker müssen Gewinne häufig selbst berechnen und in ihrer Steuererklärung angeben (BMF, 2026).
Für Wertpapieranleger gibt es in Österreich keinen allgemeinen jährlichen Freibetrag für Kapitalgewinne. Die frühere Steuerbefreiung für langfristige Beteiligungen wurde bereits vor Jahren abgeschafft.
Eine Verrechnung von Verlusten ist grundsätzlich innerhalb bestimmter Kategorien von Kapitalerträgen möglich. Eine Verrechnung mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist hingegen in der Regel ausgeschlossen.
Thesaurierende und ausschüttende ETFs
Die Besteuerung von ETFs zählt zu den wichtigsten und zugleich am häufigsten missverstandenen Bereichen des österreichischen Steuerrechts.
Ausschüttende ETFs führen grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausschüttung zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen, die regelmäßig mit 27,5 % besteuert werden.
Bei thesaurierenden ETFs kann dagegen eine Steuerpflicht entstehen, obwohl keine Auszahlung an den Anleger erfolgt. Entscheidend ist unter anderem, ob der Fonds als Meldefonds anerkannt ist und ob Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden. Auch sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge können steuerpflichtig sein, obwohl kein Geld zufließt. Gerade deshalb ist die korrekte steuerliche Erfassung bei Depots im Ausland besonders wichtig.
UCITS-ETFs unterliegen keinem gesonderten Steuersatz, sondern werden grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften für Investmentfonds besteuert.
Wer in ausländische ETFs investiert, sollte prüfen, ob der Fonds den Status eines österreichischen Meldefonds besitzt, da sich Meldepflichten und steuerliche Berechnung erheblich unterscheiden können.
Dividendenbesteuerung und Quellensteuer
Inländische Dividenden unterliegen für in Österreich steuerlich ansässige Personen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 27,5 %, die direkt einbehalten wird (BMF, 2026).
Auch ausländische Dividenden sind in Österreich steuerpflichtig. Je nach Herkunftsland gilt:
- Zunächst kann eine ausländische Quellensteuer erhoben werden.
- Doppelbesteuerungsabkommen können die Quellensteuer reduzieren.
- Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist häufig möglich.
- Gegebenenfalls fällt zusätzlich österreichische Steuer an.
Anleger sollten Nachweise über gezahlte Quellensteuern sowie entsprechende Brokerabrechnungen sorgfältig aufbewahren.
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So melden Sie Kapitalerträge in Österreich
In Österreich gilt ein jährliches Steuererklärungssystem. Anleger, die Depots bei ausländischen Brokern führen, sollten ihren Erklärungspflichten besondere Aufmerksamkeit widmen, da die österreichische Kapitalertragsteuer dort in der Regel nicht automatisch abgeführt wird.
Schritt 1 – Brokerunterlagen zusammentragen
Sammeln Sie sämtliche Abrechnungen und Jahresübersichten zu:
- Kapitalgewinnen
- Kapitalverlusten
- Dividenden
- Zinserträgen
- ETF-Ausschüttungen
- Einbehaltener ausländischer Quellensteuer
Schritt 2 – Steuerpflichtige Einkünfte berechnen
Ermitteln Sie sämtliche steuerpflichtigen:
- Kapitalgewinne
- Kapitalverluste
- Dividenden
- Zinserträge
- Ausschüttungsgleichen Erträge aus ETFs
Schritt 3 – Steuerformulare ausfüllen
Zu den am häufigsten verwendeten Formularen gehören:
- E1 (Einkommensteuererklärung)
- E1kv (Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- E1b (Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- L1i (für bestimmte Beschäftigungssituationen)
Die Beilage E1kv ist insbesondere für Kapitalerträge aus dem Ausland wichtig, auf die keine österreichische Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (USP Österreich, 2026).
Schritt 4 – Steuererklärung einreichen
Die meisten Steuerpflichtigen reichen ihre Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline ein. Eine Papiererklärung ist nur noch in bestimmten Fällen möglich (USP Österreich, 2026).
Schritt 5 – Fällige Steuern bezahlen
Papiererklärungen müssen grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung über FinanzOnline gilt in der Regel der 30. Juni als Frist (USP Österreich, 2026).
Steuerliche Behandlung ausländischer Kapitalanlagen
Ausländische Kapitalerträge werden in Österreich grundsätzlich nach denselben Regeln besteuert wie inländische Kapitalanlagen.
Dies gilt insbesondere für Depots bei:
- Interactive Brokers
- DEGIRO
- Trading 212
- Scalable Capital
- Anderen ausländischen Brokern
Ausländische Aktien, ausländische ETFs, Dividenden und Zinserträge bleiben für in Österreich steuerlich ansässige Personen steuerpflichtig, selbst wenn keine österreichische Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (USP Österreich; BMF, 2026).
Anleger sollten außerdem sämtliche Unterlagen zu folgenden Punkten aufbewahren:
- Währungsumrechnungen
- Einbehaltene ausländische Quellensteuern
- ETF-Meldedaten
- Brokerabrechnungen
Wer ein Depot bei einem ausländischen Broker führt, muss Kapitalerträge in den meisten Fällen mithilfe der Beilage E1kv erklären.
Weitere wichtige Steuern in Österreich
Umsatzsteuer (USt)
Der reguläre Umsatzsteuersatz in Österreich beträgt 20 %.
Für ausgewählte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Steuersätze von 10 % beziehungsweise 13 %, unter anderem für bestimmte Lebensmittel, Bücher, Beherbergungsleistungen und kulturelle Angebote (Avalara, 2026).
Immobiliensteuern
In Österreich fallen mehrere immobilienbezogene Steuern an:
- Grundsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Besteuerung bestimmter Immobilienveräußerungen
Der reguläre Satz der Grunderwerbsteuer beträgt bei entgeltlichen Erwerbsvorgängen grundsätzlich 3,5 %, wobei für Übertragungen innerhalb der Familie besondere Regelungen gelten können (USP Österreich, 2026).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Österreich erhebt keine eigenständige Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer anfallen (Deloitte Österreich; USP Österreich, 2026).
Vermögensteuer
Derzeit gibt es in Österreich keine allgemeine Vermögensteuer für Privatpersonen (Deloitte Österreich, 2026).
Kommunale Abgaben
Im Gegensatz zu Deutschland erhebt Österreich keine staatlich verwaltete Kirchensteuer über das Einkommensteuersystem.
Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften können jedoch verpflichtet sein, ihre Kirchenbeiträge unmittelbar an ihre Religionsgemeinschaft zu entrichten, beispielsweise den katholischen Kirchenbeitrag.
Außerdem existiert in Österreich kein allgemeiner kommunaler Einkommensteuerzuschlag für Privatpersonen.
Steuerliche Vorteile und steueroptimierte Anlagemöglichkeiten
Österreich bietet derzeit kein allgemeines steuerbegünstigtes Wertpapierdepot nach dem Vorbild des britischen ISA-Systems.
Steuerliche Optimierung erfolgt stattdessen häufig über:
- Pensionsvorsorge
- Versicherungsgebundene Sparprodukte
- Langfristige Anlagestrategien
- Die optimale Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen
Anleger sollten daher nicht mit einem universellen steuerfreien Anlagekonto rechnen, wie es in einigen anderen Ländern verfügbar ist.
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Wichtige Fristen und Termine
- Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember (USP Österreich; PwC Österreich, 2026)
- Abgabefrist Einkommensteuererklärung (Papier): 30. April des Folgejahres (USP Österreich, 2026)
- Abgabefrist Einkommensteuererklärung (elektronisch): 30. Juni über FinanzOnline (USP Österreich, 2026)
- Fristverlängerung: Auf begründeten Antrag möglich (USP Österreich, 2026)
- Grundsteuer-Fälligkeiten, soweit anwendbar: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (USP Österreich, 2026)
- Jahressteuerbescheinigungen von Brokern: Werden in der Regel nach Ablauf des Steuerjahres bereitgestellt und sollten sorgfältig für die Steuererklärung aufbewahrt werden.
Häufige Steuerfehler von Anlegern
- Ausländische Dividenden nicht in der Steuererklärung anzugeben.
- Ausschüttungsgleiche Erträge bei ETFs zu übersehen.
- Davon auszugehen, dass ausländische Broker die österreichische Steuer automatisch abführen.
- Falsche Steuerformulare anstelle der Beilage E1kv zu verwenden.
- Abgabefristen zu versäumen.
- Zinserträge mit 25 % und Kapitalerträge mit 27,5 % steuerlich falsch einzuordnen.
- Anrechenbare ausländische Quellensteuern nicht geltend zu machen.
Ist Österreich steuerlich attraktiv für Anleger?
Vorteile
- Einheitlicher Steuersatz von 27,5 % auf die meisten Kapitalerträge.
- Keine allgemeine Vermögensteuer.
- Keine Erbschaftsteuer.
- Umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen.
- Stabiles regulatorisches Umfeld.
Nachteile
- Komplexe Besteuerung von ETFs.
- Umfangreiche Meldepflichten bei Depots im Ausland.
- Hoher Spitzensteuersatz von 55 % bei der Einkommensteuer.
- Kein allgemeines steuerbegünstigtes Anlagekonto.
Für welche Anleger eignet sich Österreich?
- Langfristige ETF-Anleger
- Dividendeninvestoren
- Expats
- Gutverdienende Fach- und Führungskräfte
- Anleger, die ein Land ohne allgemeine Vermögensteuer bevorzugen
Weiterführende Ressourcen
Steuerrechner
- Rechner für Kapitalertragsteuer
- ETF-Steuerrechner
- Dividendensteuer-Rechner
- Nettogehaltsrechner
Investment-Ratgeber
- Investieren in Österreich
- Die besten Broker in Österreich
Länderleitfäden
- Lebenshaltungskosten in Österreich
- Durchschnittsgehalt in Österreich
Vergleichstools
- EU-Steuervergleichskarte
- Lebenshaltungskosten-Vergleich
- Nettogehaltsrechner
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- oder Anlageberatung dar. Steuervorschriften können sich ändern und ihre Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Steuerbehörde oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle oder Anlageentscheidungen treffen.
Steuerleitfaden Österreich
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.
Sources & References
EU regulations & taxation
Additional educational resources
- Bmf.gv.at — BMF
- Doppelbesteuerungsabkommen
- gezahlte Quellensteuern
- Finanzonline.bmf.gv.at — FinanzOnline
- My.oekb.at — österreichischen Meldefonds
- Ris.bka.gv.at — Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- progressiven Einkommensteuertarif
- Umsatzsteuersatz in Österreich
- Wohnsitz unterhalten oder sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich befindet

