Kapitalertragsteuer-Rechner Griechenland 2026

Wie hoch könnte die Steuer beim Verkauf von Aktien, Kryptowährungen oder Immobilien in Griechenland ausfallen?

Mit dem Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Griechenland können Sie die voraussichtliche Steuer auf private Veräußerungsgewinne berechnen. Geben Sie den Kaufpreis, Verkaufspreis, die Transaktionskosten und gegebenenfalls die Haltedauer ein, um den geschätzten Gewinn und die mögliche Steuerbelastung zu ermitteln.

Die steuerliche Behandlung hängt in Griechenland insbesondere von der Art des Vermögenswerts, der Beteiligungshöhe und davon ab, ob es sich um eine private Kapitalanlage oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Bestimmte Wertpapiergewinne können steuerfrei sein, während steuerpflichtige Veräußerungsgewinne grundsätzlich mit 15 % besteuert werden.

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Wie werden Veräußerungsgewinne in Griechenland besteuert?

Steuerpflichtige Einkünfte natürlicher Personen aus der Übertragung von Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuersatz von 15 %.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Anlageverkauf automatisch mit 15 % besteuert wird. Die tatsächliche Behandlung hängt unter anderem davon ab:

  • ob die Wertpapiere börsennotiert oder nicht börsennotiert sind;
  • wie hoch die Beteiligung des Verkäufers am Unternehmen ist;
  • um welche Art von Fonds oder ETF es sich handelt;
  • ob die Transaktionen gelegentlich oder gewerbsmäßig erfolgen;
  • wo die steuerpflichtige Person ansässig ist;
  • ob ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt;
  • welcher Vermögenswert verkauft wird.

Der Rechner liefert eine Orientierung für in Griechenland steuerlich ansässige Privatanleger. Gewerblicher Handel, bedeutende Unternehmensbeteiligungen und grenzüberschreitende Sachverhalte müssen gesondert geprüft werden.

Veräußerungsgewinne aus börsennotierten Aktien

Der Gewinn eines Privatanlegers aus dem Verkauf börsennotierter Aktien unterliegt nicht in jedem Fall der griechischen Kapitalertragsteuer.

Die Steuer von 15 % greift grundsätzlich, wenn der Verkäufer mindestens 0,5 % des Aktienkapitals des börsennotierten Unternehmens hält. Liegt die Beteiligung unter 0,5 %, fällt der Gewinn üblicherweise nicht unter diese spezielle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.

Diese Unterscheidung ist für typische Privatanleger wichtig. Wer ein gewöhnliches Wertpapierdepot besitzt, hält meist deutlich weniger als 0,5 % eines börsennotierten Unternehmens. Der Rechner berücksichtigt deshalb die Beteiligungshöhe bei der Auswahl des Steuerwegs.

Auch bei einem steuerfreien Veräußerungsgewinn können andere Transaktionssteuern, Gebühren oder Erklärungspflichten bestehen.

Das griechische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen bestätigt, dass börsennotierte Wertpapiere unter die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen fallen, wenn der Verkäufer mindestens 0,5 % des Unternehmens hält.

Nicht börsennotierte Aktien und Unternehmensbeteiligungen

Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem nicht börsennotierten Unternehmen werden grundsätzlich mit 15 % besteuert.

Der gleiche grundlegende Steuersatz kann auch für Gewinne aus der Übertragung folgender Vermögenswerte gelten:

  • Beteiligungen an Personengesellschaften;
  • Staatsanleihen und Schatzwechsel;
  • Unternehmensanleihen;
  • Finanzderivate;
  • vollständige Unternehmen.

Der steuerpflichtige Gewinn entspricht grundsätzlich der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anschaffungskosten. Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf oder Verkauf verbunden sind, können bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Unternehmensumstrukturierungen, größere Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen und Transaktionen zwischen verbundenen Personen können zusätzliche Bewertungs- und Missbrauchsvorschriften auslösen.

ETFs und Investmentfonds

Die steuerliche Behandlung von ETFs und Investmentfonds hängt von ihrer Rechtsform, ihrem Sitz und ihrer aufsichtsrechtlichen Einstufung ab.

Bestimmte qualifizierte griechische oder in der EU beziehungsweise im EWR ansässige OGAW-Fonds können unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerlich begünstigt oder von der Steuer befreit sein. Nicht jedes als ETF bezeichnete Produkt erhält jedoch automatisch die gleiche Behandlung.

Anleger sollten insbesondere prüfen:

  • ob der Fonds die OGAW- beziehungsweise UCITS-Anforderungen erfüllt;
  • in welchem Staat der Fonds rechtlich ansässig ist;
  • ob er nach griechischem und europäischem Recht anerkannt ist;
  • ob die Zahlung als Veräußerungsgewinn, Dividende oder Ausschüttung gilt;
  • ob die Anlage privat oder im Rahmen einer Geschäftstätigkeit gehalten wird.

Der Rechner kann hierfür nur eine allgemeine Schätzung liefern. Vor der Anwendung einer Steuerbefreiung sollten die offiziellen Fondsunterlagen und die steuerliche Klassifizierung geprüft werden.

Besteuerung von Kryptowährungen in Griechenland

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist weniger eindeutig geregelt als die Besteuerung klassischer Wertpapiere.

Auch 2026 enthalten die öffentlich zugänglichen Informationen der griechischen Steuerbehörde noch kein vollständig ausformuliertes Spezialregime, das sämtliche privaten Kryptotransaktionen eindeutig abdeckt. Griechenland entwickelt seine regulatorischen und steuerlichen Vorschriften parallel zur Umsetzung der europäischen MiCA-Regulierung weiter. MiCA bestimmt jedoch nicht automatisch die einkommensteuerliche Behandlung eines Kryptogewinns.

Ein gelegentlich erzielter privater Kryptogewinn kann möglicherweise als kapitalgewinnähnliches Einkommen behandelt werden. Der allgemeine Steuersatz von 15 % wird dabei häufig als naheliegende Orientierung verwendet. Diese Einordnung ist jedoch nicht für jeden Fall abschließend gesichert.

Häufiger, systematischer und organisierter Handel kann als gewerbliche Tätigkeit gelten. Der Nettogewinn würde dann möglicherweise nach dem progressiven griechischen Tarif für Unternehmenseinkünfte und nicht mit dem pauschalen Satz von 15 % besteuert.

Steuerlich relevante Kryptovorgänge können unter anderem sein:

  • der Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro;
  • der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere;
  • die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen;
  • der Erhalt von Token aus Mining, Staking oder anderen Vergütungsmodellen.

Die einzelnen Vorgänge können unterschiedlich eingeordnet werden. Entscheidend können auch der Euro-Wert beim Erwerb und bei der Veräußerung sowie die Häufigkeit der Transaktionen sein.

Das Ergebnis des Rechners für Kryptowährungen ist daher als Orientierung zu verstehen. Anleger sollten vollständige Transaktionsberichte, Wallet-Daten und Wechselkursnachweise aufbewahren und bei erheblichen Gewinnen fachkundigen Rat einholen.

Immobiliengewinne in Griechenland

Für Immobilienverkäufe im Jahr 2026 ist die griechische Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltenen Immobilien bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt.

Eine Privatperson, die während dieses Zeitraums eine griechische Immobilie verkauft, zahlt daher grundsätzlich nicht die ansonsten nach Artikel 41 vorgesehene Kapitalertragsteuer von 15 % auf den Veräußerungsgewinn.

Die Aussetzung wird sowohl vom griechischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen als auch von der griechischen Steuerbehörde bestätigt.

Griechenland · Immobilien — Die Besteuerung privater Immobilienveräußerungsgewinne ist bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. STEUERFREI ✓

Die Aussetzung betrifft speziell die Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Bei einem Immobiliengeschäft können weiterhin andere Belastungen entstehen:

  • Grunderwerbsteuer;
  • Notar- und Grundbuchkosten;
  • Rechtsanwalts- und Maklergebühren;
  • ausstehende ENFIA-Verpflichtungen;
  • Kosten für Kataster- und Konformitätsunterlagen.

Eine andere Behandlung kann gelten, wenn wiederholte Immobilienverkäufe eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, ein Bauträgergeschäft vorliegt oder die Immobilie über ein Unternehmen gehalten wird.

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns

Die grundlegende Berechnung lautet:

Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − abzugsfähige Transaktionskosten

Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten können unmittelbar mit dem Erwerb oder Verkauf verbundene Aufwendungen gehören, beispielsweise Maklerprovisionen und bestimmte professionelle Gebühren.

Ein Beispiel: Ein Anleger verkauft steuerpflichtige, nicht börsennotierte Aktien für 80.000 €. Die dokumentierten Anschaffungskosten betragen 50.000 € und die zulässigen Transaktionskosten 2.000 €.

80.000 € − 50.000 € − 2.000 € = 28.000 € steuerpflichtiger Gewinn

Bei einem Steuersatz von 15 % ergibt sich folgende geschätzte Steuer:

28.000 € × 15 % = 4.200 €

Das Ergebnis verändert sich, wenn eine Steuerbefreiung greift, die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird oder die ursprünglichen Anschaffungskosten nicht ausreichend nachgewiesen werden können.

Behandlung von Kapitalverlusten

Kapitalverluste können nicht automatisch mit Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder anderen nicht zusammenhängenden Einkünften verrechnet werden.

Verluste aus qualifizierten Kapitalübertragungen können grundsätzlich für die Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen derselben relevanten Kategorie vorgetragen werden. Dabei gelten die griechischen gesetzlichen Voraussetzungen und Dokumentationspflichten.

Die Verlustnutzung kann eingeschränkt sein, wenn der entsprechende Gewinn steuerfrei gewesen wäre oder die Anlage einem anderen Steuersystem unterliegt.

Anleger sollten deshalb folgende Unterlagen aufbewahren:

  • Kauf- und Verkaufsabrechnungen;
  • Depotauszüge;
  • Rechnungen über Transaktionskosten;
  • Bank- und Zahlungsnachweise;
  • Unterlagen zur Höhe der Unternehmensbeteiligung;
  • Nachweise über vorgetragene Verluste;
  • vollständige Krypto- und Wallet-Historien.

Ohne ausreichende Nachweise kann die Steuerbehörde die angegebenen Anschaffungskosten oder Verluste ablehnen.

Grenzüberschreitende Kapitalanlagen

Eine in Griechenland steuerlich ansässige Person unterliegt grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen der griechischen Besteuerung. Dies kann auch Veräußerungsgewinne aus ausländischen Anlagen einschließen.

Wurde derselbe Gewinn bereits im Ausland besteuert, bestimmen das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und die griechischen Vorschriften zur Steueranrechnung, wie eine Doppelbesteuerung vermieden oder reduziert wird.

Die griechische Steuerbehörde AADE erläutert, dass die Abkommensbestimmungen das Besteuerungsrecht festlegen und eine im Ausland gezahlte Steuer unter bestimmten Voraussetzungen in Griechenland angerechnet werden kann.

Für Personen ohne griechische Steueransässigkeit können andere Regeln gelten, insbesondere bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen.

Annahmen des Rechners

Sofern keine andere Option ausgewählt wurde, geht der Rechner davon aus, dass die Person:

  • in Griechenland steuerlich ansässig ist;
  • den Vermögenswert als private Kapitalanlage hält;
  • keinen professionellen Handel betreibt;
  • den Anschaffungspreis und die Transaktionskosten nachweisen kann;
  • keinem besonderen Zuzugs- oder Alternativsteuersystem unterliegt;
  • keine ungewöhnliche Transaktion zwischen verbundenen Personen durchführt;
  • einen Verkauf im Jahr 2026 berechnet.

Die tatsächliche Steuer kann aufgrund der Produktklassifizierung, Beteiligungshöhe, Steueransässigkeit, vorhandener Verlustvorträge oder eines Doppelbesteuerungsabkommens abweichen.

Wichtiger Hinweis

Der Kapitalertragsteuer-Rechner Griechenland liefert lediglich eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar.

Die steuerliche Behandlung kann von Umständen abhängen, die ein allgemeiner Rechner nicht vollständig berücksichtigen kann. Dies gilt insbesondere für Kryptowährungen, Investmentfonds, wesentliche Unternehmensbeteiligungen, häufige Transaktionen und grenzüberschreitende Anlagen.

Vor der Erklärung eines erheblichen Gewinns sollten Sie einen qualifizierten griechischen Steuerberater oder Buchhalter konsultieren und die Behandlung gegebenenfalls mit der zuständigen griechischen Steuerbehörde abstimmen.

Kapitalertragsteuer-Rechner Griechenland

Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

Sources & References

EU regulations & taxation

Additional educational resources

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