Steuerleitfaden Malta 2026: Was jeder Investor wissen sollte

Malta verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem mit Steuersätzen zwischen 0 % und 35 %. Die Einkommensteuertarife für das Jahr 2026 unterscheiden sich je nachdem, ob der Steuerpflichtige als ledig, verheiratet oder nach dem Elterntarif veranlagt wird (MTCA, 2026).

Für Investoren und Expats ist Malta außerdem besonders interessant, da die steuerliche Behandlung maßgeblich von Steueransässigkeit, Domizil, Herkunft der Einkünfte und dem Remittance-Prinzip abhängt (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).

Dieser Leitfaden erläutert das maltesische Steuersystem für Investoren, Arbeitnehmer, Selbstständige, Expats und digitale Nomaden auf Grundlage der bis zum 15. Juni 2026 verfügbaren Informationen.

Steuerüberblick – Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick

SteuerartSteuersatzHinweise
Einkommensteuer0 %–35 %Progressiver Einkommensteuertarif (MTCA, 2026; PwC, 2026)
KapitalertragsteuerPersönlicher GrenzsteuersatzKein einheitlicher Kapitalertragsteuersatz (PwC, 2026)
DividendensteuerAbhängig von der HerkunftMaltesische Dividenden profitieren häufig vom Full-Imputation-System (PwC, 2026)
Besteuerung von ZinserträgenProduktabhängigKein einheitlicher allgemeiner Steuersatz bestätigt (PwC, 2026)
Umsatzsteuer – Regelsatz18 %Regulärer Mehrwertsteuersatz (Avalara, 2026; VATCalc, 2026)
Ermäßigte Umsatzsteuersätze5 %, 7 %, 12 %, 0 %Für ausgewählte Waren und Dienstleistungen
Arbeitnehmerbeiträge zur SozialversicherungIn der Regel 10 %Vorbehaltlich wöchentlicher Beitragsobergrenzen
Arbeitgeberbeiträge zur SozialversicherungIn der Regel 10 % zuzüglich MutterschaftsbeitragEbenfalls gedeckelt
Körperschaftsteuer35 %Gesetzlicher Körperschaftsteuersatz
Kommunale EinkommensteuerKeine festgestelltKein gesonderter kommunaler Zuschlag
ImmobiliensteuerKeine allgemeine jährliche ImmobiliensteuerImmobilienübertragungen können Stempelsteuer oder Schlussbesteuerung auslösen
ErbschaftsteuerKeine eigenständige ErbschaftsteuerIn bestimmten Fällen kann Stempelsteuer anfallen
VermögensteuerKeineKeine allgemeine Nettovermögensteuer festgestellt
SteuerjahrKalenderjahr1. Januar bis 31. Dezember
AbgabefristIn der Regel Ende JuniJährlich anhand der MTCA-Bekanntmachungen prüfen
SteuerbehördeMalta Tax and Customs AdministrationOffizielle Steuerverwaltung

Steuerlicher Wohnsitz auf Malta

Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich auf Malta nach der tatsächlichen Anwesenheit sowie den gesamten persönlichen Umständen.

Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres führt in der Regel zur steuerlichen Ansässigkeit.

Darüber hinaus berücksichtigt Malta unter anderem:

  • den Wohnsitz,
  • familiäre Bindungen,
  • wirtschaftliche Interessen,
  • die Häufigkeit der Aufenthalte,
  • die Absicht, dauerhaft auf Malta zu leben.

Diese Kriterien werden bei der Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit berücksichtigt (OECD, 2026).

Steuerresidenten mit Domizil

Personen, die sowohl steuerlich ansässig als auch domiciled sind, unterliegen grundsätzlich der Besteuerung ihres:

  • weltweiten Einkommens,
  • weltweiten Kapitalgewinns.

Diese weltweite Besteuerung gilt grundsätzlich für Personen mit maltesischer Steueransässigkeit und Domizil (PwC, 2026).

Steuerresidenten ohne Domizil – Non-Dom

Personen mit Steueransässigkeit, aber ohne maltesches Domizil, unterliegen grundsätzlich:

  • der Besteuerung maltesischer Einkünfte,
  • der Besteuerung ausländischer Einkünfte nur dann, wenn diese nach Malta überwiesen oder dort vereinnahmt werden.

Ausländische Kapitalgewinne nicht domicilierter Personen bleiben grundsätzlich auch dann steuerfrei, wenn die Erlöse nach Malta überwiesen werden – vorbehaltlich der konkreten Umstände des Einzelfalls (PwC, 2026).

Nichtansässige

Nichtansässige werden grundsätzlich nur mit Einkünften und Kapitalgewinnen aus maltesischen Quellen besteuert.

Malta verfügt zudem über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können deshalb ausländische Quellensteuern angerechnet werden (PwC, 2026).

Einkommensteuer auf Malta

Malta erhebt eine progressive Einkommensteuer.

Einkommensteuertarife für alleinstehende Steuerpflichtige 2026

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
0 €–12.000 €0 %
12.001 €–16.000 €15 %
16.001 €–60.000 €25 %
Über 60.000 €35 %

Diese Tarifstufen gelten im Jahr 2026 grundsätzlich für alleinstehende Steuerpflichtige (MTCA, 2026).

Für Verheiratete sowie Steuerpflichtige mit Anspruch auf den Elterntarif gelten höhere steuerfreie Einkommensbereiche.

Beim Elterntarif mit einem Kind beginnt die Besteuerung erst oberhalb von 14.500 €. Danach gelten:

  • 15 % zwischen 14.501 € und 21.000 €,
  • 25 % zwischen 21.001 € und 60.000 €,
  • 35 % oberhalb von 60.000 €.

Diese Stufen basieren auf den Steuertarifen für 2026 (MTCA, 2026).

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Staaten kennt Malta keinen einheitlichen allgemeinen Grundfreibetrag.

Steuerentlastungen ergeben sich vielmehr aus:

  • den jeweiligen Tarifklassen,
  • Freibeträgen,
  • Abzugsmöglichkeiten,
  • Steuervergünstigungen.

Die verfügbaren Entlastungen hängen von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab (PwC, 2026).

Beispiel

Ein alleinstehender Steuerresident mit einem Jahreseinkommen von 30.000 € zahlt nicht pauschal 25 % Einkommensteuer.

Stattdessen wird das Einkommen stufenweise mit 0 %, 15 % und anschließend 25 % besteuert. Dadurch liegt die tatsächliche durchschnittliche Steuerbelastung deutlich unter dem höchsten Grenzsteuersatz.

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Kapitalertragsteuer – So werden Kapitalanlagen auf Malta besteuert

Besteuerung von Aktien und ETFs

Malta kennt keinen einheitlichen Kapitalertragsteuersatz für sämtliche Kapitalanlagen.

Soweit Gewinne unter die maltesischen Vorschriften über steuerpflichtige Veräußerungsgewinne fallen, werden sie grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (PwC, 2026).

Zu den steuerpflichtigen Vermögenswerten können unter anderem gehören:

  • Aktien,
  • Wertpapiere,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Geschäftswerte oder Goodwill,
  • Rechte des geistigen Eigentums,
  • Beteiligungen an Personengesellschaften,
  • weitere gesetzlich definierte Vermögenswerte.

Eine allgemeine Steuerbefreiung aufgrund einer langen Haltedauer wurde in den ausgewerteten Quellen nicht bestätigt.

Ebenso konnte kein allgemeiner jährlicher Freibetrag für private Kapitalgewinne festgestellt werden (PwC, 2026).

Verlustverrechnung

Die ausgewerteten Fachquellen enthalten keine hinreichend bestätigten Informationen zu den geltenden Verlustvortragsregelungen.

Vor einer steuerlichen Planung sollten daher stets die aktuellen gesetzlichen Vorschriften geprüft werden.

Thesaurierende und ausschüttende ETFs

Für Privatanleger existiert auf Malta kein einfaches ETF-spezifisches Besteuerungssystem.

Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere ab von:

  • der rechtlichen Einordnung des Fonds,
  • der Steueransässigkeit,
  • dem Domizil des Anlegers,
  • der Herkunft des Fonds,
  • der Einordnung der Erträge als Einkünfte oder Kapitalgewinne.

Diese Faktoren bestimmen die steuerliche Behandlung von ETF-Investitionen (PwC, 2026).

Thesaurierende ETFs

In den ausgewerteten Quellen wurde kein allgemeines System der jährlichen fiktiven Ausschüttung oder Veräußerung festgestellt.

Die sicherste Schlussfolgerung lautet daher, dass ein allgemeines jährliches Besteuerungssystem für thesaurierende ETFs derzeit nicht bestätigt werden konnte.

Ausschüttende ETFs

Ausschüttungen aus ETFs werden grundsätzlich als Kapitalerträge behandelt.

Für steuerlich ansässige und domiciled Personen können ausländische ETF-Ausschüttungen weltweit steuerpflichtig sein.

Steuerresidenten ohne maltesisches Domizil versteuern ausländische ETF-Erträge grundsätzlich nur dann, wenn diese nach Malta überwiesen werden (PwC, 2026).

Dividendenbesteuerung und Quellensteuer

Malta wendet bei vielen Dividenden maltesischer Kapitalgesellschaften das sogenannte Full-Imputation-System an.

Dabei kann die auf Unternehmensebene bereits gezahlte Körperschaftsteuer grundsätzlich auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet werden.

Für natürliche Personen, die Dividenden aus bereits versteuerten Unternehmensgewinnen erhalten, fällt daher – vorbehaltlich der jeweiligen Voraussetzungen – häufig keine zusätzliche Einkommensteuer an (PwC, 2026).

Ausländische Dividenden

Für steuerlich ansässige und domiciled Personen sind ausländische Dividenden grundsätzlich steuerpflichtig.

Steuerresidenten ohne maltesisches Domizil versteuern ausländische Dividendenerträge dagegen im Regelfall nur dann, wenn diese nach Malta überwiesen oder dort vereinnahmt werden (PwC, 2026).

Bereits im Ausland einbehaltene Quellensteuern können unter den Voraussetzungen der Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich auf die maltesische Steuer angerechnet werden.

Die Anrechnung ist jedoch auf die Höhe der in Malta geschuldeten Steuer für dieselben Einkünfte begrenzt (PwC, 2026).

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So melden Sie Kapitalerträge auf Malta

Kapitalerträge müssen erklärt werden, soweit sie nach maltesischem Steuerrecht steuerpflichtig sind.

Welche Formulare einzureichen sind und welche Fristen gelten, sollte jedes Jahr anhand der aktuellen Hinweise der Malta Tax and Customs Administration überprüft werden.

Schritt 1: Steuerunterlagen zusammentragen

Sammeln Sie die Jahresunterlagen aller Banken und Broker, beispielsweise von:

  • Interactive Brokers,
  • DEGIRO,
  • Trading 212,
  • lokalen Banken,
  • ETF-Plattformen,
  • ausschüttenden Gesellschaften.

Schritt 2: Gewinne, Dividenden, Zinserträge und ausländische Quellensteuern berechnen

Ermitteln Sie getrennt:

  • realisierte Kapitalgewinne,
  • Dividendenerträge,
  • Zinserträge,
  • einbehaltene ausländische Quellensteuern.

Bei Anlagen außerhalb des Euroraums sollten sämtliche Wechselkurse sorgfältig dokumentiert werden.

Schritt 3: Prüfen, welche Einkünfte auf Malta steuerpflichtig sind

Steuerresidenten mit Domizil erklären grundsätzlich ihr weltweites steuerpflichtiges Einkommen.

Steuerresidenten ohne Domizil müssen dagegen insbesondere unterscheiden zwischen:

  • Einkünften aus maltesischen Quellen,
  • ausländischen Einkünften, die nach Malta überwiesen werden,
  • ausländischen Kapitalgewinnen.

Diese Unterscheidung ist für die maltesische Besteuerung besonders wichtig (PwC, 2026).

Schritt 4: Steuererklärung ausfüllen

Verwenden Sie die jeweils aktuellen Formulare beziehungsweise das elektronische Steuerportal der MTCA.

Verlassen Sie sich dabei nicht auf ältere Formularbezeichnungen, ohne zuvor die aktuelle Steuerperiode zu prüfen.

Schritt 5: Steuererklärung einreichen und Steuern bezahlen

Die Abgabefrist liegt häufig gegen Ende Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.

Da sich der Termin ändern kann, sollte er jedes Jahr anhand der Veröffentlichungen der MTCA überprüft werden.

Besteuerung ausländischer Kapitalanlagen

Für Steuerresidenten entsteht keine gesonderte Registrierungspflicht, nur weil sie einen ausländischen Broker wie:

  • Interactive Brokers,
  • DEGIRO,
  • Trading 212,
  • eToro,
  • Saxo Bank

nutzen.

Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweiligen Einkünfte nach den maltesischen Vorschriften über Steueransässigkeit, Domizil, Einkunftsquelle und Remittance steuerpflichtig sind (PwC, 2026).

Ausländische Dividenden

Ausländische Dividenden sind für steuerlich ansässige und domiciled Personen grundsätzlich steuerpflichtig.

Steuerresidenten ohne Domizil versteuern sie in der Regel nur, wenn die Erträge nach Malta überwiesen werden.

Ausländische Zinserträge

Für Zinserträge gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere ausländische Einkünfte.

Ausländische ETFs

Ausländische ETFs werden nach denselben allgemeinen Grundsätzen beurteilt.

Anleger sollten insbesondere folgende Unterlagen sorgfältig aufbewahren:

  • Brokerabrechnungen,
  • Dividendennachweise,
  • Bescheinigungen über Quellensteuern,
  • Transaktionshistorien,
  • Nachweise über verwendete Wechselkurse.

Weitere wichtige Steuern auf Malta

Umsatzsteuer

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 18 % (Avalara, 2026; VATCalc, 2026).

Daneben gelten ermäßigte Steuersätze von:

  • 5 %,
  • 7 %,
  • 12 %.

In bestimmten Fällen kann außerdem ein Nullsteuersatz oder eine Steuerbefreiung gelten.

Immobiliensteuern

Malta erhebt keine allgemeine jährliche Steuer auf den Besitz von Immobilien, wie sie in vielen anderen europäischen Staaten üblich ist.

Die Besteuerung erfolgt überwiegend im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.

Beim Verkauf maltesischer Immobilien können – abhängig vom Erwerbszeitpunkt und den Umständen des Einzelfalls – insbesondere folgende Belastungen entstehen:

  • Schlussbesteuerung,
  • Übertragungssteuer,
  • Stempelsteuer.

Nach den ausgewerteten Quellen liegen diese Belastungen häufig bei etwa 8 % oder 10 % des Übertragungswertes (PwC, 2026).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

In den ausgewerteten Quellen wurde keine eigenständige Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgestellt.

Je nach Art der Vermögensübertragung kann jedoch Stempelsteuer anfallen, insbesondere bei Erbschaften, Schenkungen oder familieninternen Übertragungen bestimmter Vermögenswerte.

Vermögensteuer

Malta erhebt keine allgemeine Nettovermögensteuer (ECOVIS, 2025; Sail Global, 2025).

Kommunale Steuern

In den ausgewerteten Quellen wurden keine folgenden Abgaben festgestellt:

  • kommunale Einkommensteuer,
  • Kirchensteuer,
  • regionale Einkommensteuer,
  • kommunale Zuschläge.

Steuerliche Vorteile und steueroptimierte Anlageformen

Malta bietet verschiedene steuerliche Förderungen im Bereich der Altersvorsorge.

Die ausgewerteten Quellen enthalten jedoch keine vollständige amtliche Übersicht über:

  • aktuelle Höchstbeiträge,
  • Auszahlungsregelungen,
  • sämtliche steuerlichen Begünstigungen.

Daher sollten die jeweils geltenden Voraussetzungen unmittelbar vor einer Anlageentscheidung überprüft werden.

Ein allgemein verfügbares steuerbegünstigtes Wertpapierkonto, das mit dem britischen ISA vergleichbar wäre, konnte in den ausgewerteten Quellen nicht bestätigt werden.

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Wichtige Fristen und Termine

  • Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
  • Abgabefrist der Einkommensteuererklärung: In der Regel Ende Juni des Folgejahres (MTCA, 2026)
  • Elektronische Einreichung: Über das Online-Portal der Malta Tax and Customs Administration möglich
  • Zahlungsfrist: Richtet sich nach dem jeweiligen Steuerbescheid
  • Jahressteuerbescheinigungen der Broker: Werden üblicherweise im ersten Quartal des Folgejahres bereitgestellt
  • Fristverlängerungen: Können im Einzelfall gewährt werden; maßgeblich sind die jährlichen Bekanntmachungen der MTCA

Häufige Steuerfehler von Anlegern

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • das Remittance-Prinzip falsch anzuwenden,
  • ausländische Dividenden nicht korrekt zu erklären,
  • anzunehmen, dass sämtliche ausländischen Kapitalgewinne automatisch steuerpflichtig sind,
  • die Unterschiede zwischen Steueransässigkeit und Domizil zu übersehen,
  • Nachweise über ausländische Quellensteuern nicht aufzubewahren,
  • Wechselkurse bei Fremdwährungstransaktionen nicht zu dokumentieren,
  • ETF-Erträge falsch einzuordnen,
  • Fristen für Steuererklärung oder Steuerzahlung zu versäumen.

Gerade für Expats ist die Unterscheidung zwischen resident, resident but non-domiciled und non-resident einer der wichtigsten Aspekte der maltesischen Besteuerung.

Ist Malta steuerlich attraktiv für Anleger?

Vorteile

  • Keine allgemeine Vermögensteuer
  • Keine eigenständige Erbschaftsteuer
  • Keine allgemeine jährliche Immobiliensteuer
  • Attraktives Remittance-System für Steuerresidenten ohne Domizil
  • Umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen
  • Keine allgemeine jährliche Besteuerung thesaurierender ETFs festgestellt

Nachteile

  • Kein einheitlicher Kapitalertragsteuersatz
  • Die steuerliche Behandlung hängt stark von Steueransässigkeit und Domizil ab
  • Die Besteuerung internationaler Kapitalanlagen kann komplex sein
  • Bei Immobilienübertragungen können erhebliche Steuern oder Abgaben anfallen

Für welche Anleger eignet sich Malta?

Malta kann besonders attraktiv sein für:

  • Expats,
  • internationale Unternehmer,
  • digitale Nomaden,
  • Anleger mit internationalem Vermögen,
  • Steuerresidenten ohne maltesisches Domizil.

Für rein nationale Privatanleger bietet Malta dagegen weniger spezielle steuerliche Vorteile als einige andere europäische Staaten.

Weiterführende Informationen

Steuerrechner

  • Rechner für Kapitalertragsteuer
  • ETF-Steuerrechner
  • Dividendensteuer-Rechner
  • Nettogehaltsrechner

Investment-Guides

  • Investieren auf Malta
  • Die besten Broker auf Malta

Länder-Guides

  • Lebenshaltungskosten auf Malta
  • Durchschnittsgehalt auf Malta

Vergleichstools

  • EU-Steuervergleichskarte
  • Vergleich der Lebenshaltungskosten
  • Nettogehaltsrechner

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- oder Anlageberatung dar. Steuervorschriften können sich ändern und ihre Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Steuerbehörde oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle oder Anlageentscheidungen treffen.

Steuerleitfaden Malta

Iva Buće ist Wirtschaftswissenschaftlerin aus Kroatien mit Schwerpunkt auf digitalem Marketing und Logistik. Sie verbindet analytische Genauigkeit mit kreativer Kommunikation, um Themen wie Investieren und Finanzbildung verständlich zu machen. Bei Finorum schreibt sie über Finanzen, Märkte und den Einfluss von Technologie auf Anlagestrends in Europa.

Sources & References

EU regulations & taxation

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