Wie hoch könnte die Steuer beim Verkauf von Aktien, Kryptowerten oder Immobilien in Malta ausfallen?
Mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner von Finorum können Sie die mögliche Besteuerung einer privaten Veräußerung nach den maltesischen Vorschriften für 2026 berechnen. Geben Sie den Anschaffungspreis, Verkaufspreis, die abzugsfähigen Kosten und weitere Angaben zur Transaktion ein, um den geschätzten Gewinn und die mögliche Steuerbelastung zu ermitteln.
Malta verwendet nicht für alle Vermögenswerte dieselbe Berechnungsmethode. Steuerpflichtige Gewinne aus Aktien und bestimmten anderen Kapitalanlagen können den regulären Einkommensteuersätzen unterliegen. Maltesische Immobilien fallen dagegen normalerweise unter eine endgültige Immobilienübertragungssteuer, die anhand des Übertragungswerts und nicht des tatsächlichen Gewinns berechnet wird.
| Purchase price | |
| Sale price | |
| Costs / fees | |
| Gross gain | |
| CGT () | |
| Net profit |
Wie werden Kapitalgewinne in Malta besteuert?
Malta besteuert Gewinne aus der Übertragung bestimmter Kapitalanlagen. Dazu gehören insbesondere:
- Immobilien
- Aktien und andere Wertpapiere
- Unternehmensbeteiligungen
- Beteiligungen an Personengesellschaften
- Wirtschaftliche Beteiligungen an Trusts
- Bestimmte Rechte des geistigen Eigentums
- Finanz- und Utility-Token, die als steuerpflichtige Kapitalanlagen gelten
Wenn die gewöhnlichen Kapitalgewinnvorschriften gelten, lautet die grundlegende Berechnung:
Kapitalgewinn = Übertragungswert − Anschaffungskosten − abzugsfähige Aufwendungen
Ein steuerpflichtiger Kapitalgewinn wird grundsätzlich in das steuerpflichtige Einkommen der Privatperson einbezogen. Die regulären Einkommensteuersätze für natürliche Personen können in Malta bis zu 35 % erreichen. Der tatsächliche Satz hängt vom Familienstand, Gesamteinkommen und der anwendbaren Steuerberechnung ab.
Für Immobilienübertragungen gilt normalerweise ein separates System der endgültigen Quellensteuer.
Kapitalgewinne aus Aktien und Wertpapieren
Ein steuerpflichtiger Gewinn aus der Übertragung von Aktien wird grundsätzlich ermittelt, indem die Anschaffungskosten und abzugsfähigen Veräußerungskosten vom maßgeblichen Übertragungswert abgezogen werden.
Bei Anteilen an privat gehaltenen Gesellschaften ist besondere Vorsicht erforderlich. Die maltesischen Kapitalgewinnvorschriften können eine Bewertung zum Marktwert verlangen, statt ausschließlich den von den Parteien vereinbarten Preis anzuerkennen. Dies gilt insbesondere für nicht börsennotierte Aktien und Transaktionen zwischen verbundenen Personen.
Ein Wirtschaftsprüfer muss deshalb möglicherweise den Unternehmenswert feststellen und die vorgeschriebenen Kapitalgewinnformulare ausfüllen.
Börsennotierte Aktien
Die Übertragung von Aktien, die an einer anerkannten Börse notiert oder zum Handel zugelassen sind, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der maltesischen Kapitalgewinnsteuer befreit sein.
Malta · Qualifizierte börsennotierte Aktien — Der Verkauf von Aktien an einer anerkannten Börse kann für eine Befreiung von der Kapitalgewinnsteuer infrage kommen. POTENZIELL STEUERFREI ✓
Die Befreiung sollte nicht automatisch auf jedes börsengehandelte Produkt angewendet werden. Anteile an Investmentfonds, bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen, immobilienbezogene Gesellschaften und Instrumente, die nicht unter die maßgebliche Definition fallen, können anders behandelt werden.
Bleibt die Veräußerung börsennotierter Aktien steuerpflichtig, muss sie trotz möglicher Erleichterungen bei den erforderlichen Anlagen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die Malta Tax and Customs Administration erläutert dies in ihren offiziellen Hinweisen zur Einreichung der Kapitalgewinnformulare.
Nicht börsennotierte Aktien
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an privaten oder nicht börsennotierten Gesellschaften sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern keine besondere Befreiung greift.
Bei der Berechnung können berücksichtigt werden:
- Nettovermögen der Gesellschaft
- Geschäftswert
- Marktwert der gehaltenen Immobilien
- Höhe der übertragenen Beteiligung
- Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer
- Ursprüngliche Anschaffungskosten
- Abzugsfähige Beratungs- und Transaktionskosten
Der Rechner liefert hierfür lediglich eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine förmliche Unternehmensbewertung.
Führt eine lange Haltedauer zur Steuerbefreiung?
Malta sieht für steuerpflichtige, nicht börsennotierte Aktien keine allgemeine Befreiung allein aufgrund einer bestimmten Haltedauer vor.
Anders als in Ländern mit einer sechsmonatigen, einjährigen oder vergleichbaren Haltefrist ist in Malta vor allem die Art des Wertpapiers und das Vorliegen einer konkreten gesetzlichen Befreiung entscheidend.
Besteuerung von Kryptowerten
Die maltesischen Steuerrichtlinien teilen Distributed-Ledger-Technologie-Vermögenswerte nach ihren tatsächlichen Eigenschaften ein. Nicht jeder Kryptowert wird steuerlich gleich behandelt.
Zu den wichtigsten Kategorien gehören Coins, Finanz-Token und Utility-Token.
Coins
Coins, die hauptsächlich als Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen, werden nach den offiziellen maltesischen Richtlinien grundsätzlich wie gewöhnliche Währungen behandelt.
Gewinne aus einem gewerblichen Coin-Handel, dem Halten von Coins als Handelsbestand oder einer steuerpflichtigen Mining-Tätigkeit gelten als gewöhnliches Einkommen. Coins fallen jedoch nicht in den gesetzlichen Anwendungsbereich der Kapitalgewinnbesteuerung.
Malta · Private Krypto-Coins — Der Gewinn aus einem Coin, der als private Kapitalanlage gehalten wird, fällt nicht unter die maltesische Kapitalgewinnsteuer, sofern er kein Handels- oder Betriebseinkommen darstellt. KEINE KAPITALGEWINNSTEUER ✓
Das bedeutet nicht, dass jeder Kryptogewinn automatisch steuerfrei ist. Die ursprüngliche Absicht, Häufigkeit der Transaktionen, Organisation der Tätigkeit und tatsächliche Funktion des Kryptowerts bleiben maßgeblich.
Finanz- und Utility-Token
Finanz-Token können ähnliche Rechte wie Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder Derivate verkörpern. Utility-Token können Zugang zu Dienstleistungen oder andere vertragliche Ansprüche gewähren.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob ihre Übertragung:
- eine Handelstransaktion mit gewöhnlichem Betriebseinkommen darstellt; oder
- die Veräußerung eines von den Kapitalgewinnvorschriften erfassten Kapitalvermögenswerts ist.
Ein Token mit den Eigenschaften eines steuerpflichtigen Wertpapiers kann somit einen steuerpflichtigen Kapitalgewinn erzeugen, obwohl ein gewöhnlicher Payment-Coin außerhalb der Kapitalgewinnbesteuerung liegt.
Die offizielle Einordnung finden Sie in den maltesischen Einkommensteuerrichtlinien zu DLT-Vermögenswerten.
Immobilienübertragungssteuer in Malta
Die meisten Übertragungen maltesischer Immobilien unterliegen dem endgültigen Quellensteuersystem für Immobilienübertragungen.
Der reguläre Steuersatz beträgt grundsätzlich:
8 % des Übertragungswerts der Immobilie
Die Steuer wird normalerweise anhand des Immobilienwerts und nicht anhand des tatsächlich erzielten Gewinns berechnet.
Wurde eine Immobilie beispielsweise für 200.000 € gekauft und später für 280.000 € verkauft, beträgt der wirtschaftliche Gewinn 80.000 €. Die reguläre endgültige Steuer wird jedoch grundsätzlich folgendermaßen berechnet:
280.000 € × 8 % = 22.400 €
Daher kann selbst dann eine Übertragungssteuer entstehen, wenn der tatsächliche Gewinn relativ gering ist. Auch bei einem wirtschaftlichen Verlust kann eine Steuer anfallen.
Nachweisbare Maklergebühren können unter den geltenden Voraussetzungen grundsätzlich vom Übertragungswert abgezogen werden.
Reduzierter Immobiliensteuersatz von 5 %
Ein reduzierter endgültiger Steuersatz von 5 % kann gelten, wenn:
- die Immobilie nicht Teil eines Entwicklungsprojekts ist;
- sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb übertragen wird; und
- die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der reduzierte Satz kann ausgeschlossen sein, wenn die Immobilie mit einem Bauprojekt einer verbundenen Person zusammenhing oder während des maßgeblichen Zeitraums genehmigungspflichtige Entwicklungsarbeiten ausgeführt wurden. Für eine Immobilie, die als alleiniger gewöhnlicher Wohnsitz erworben wurde, kann eine Ausnahme gelten.
Malta · Qualifizierte Immobilie mit Verkauf innerhalb von fünf Jahren — Eine nicht zu einem Projekt gehörende Immobilie kann bei einer Veräußerung innerhalb von fünf Jahren dem reduzierten endgültigen Steuersatz von 5 % unterliegen. REDUZIERTER SATZ
Die Haltedauer allein reicht nicht aus. Diese Berechnungsroute sollte im Rechner deshalb nur nach ausdrücklicher Auswahl verwendet werden.
Besonderer Steuersatz von 2 % für einen frühen Wohnungsverkauf
Ein endgültiger Quellensteuersatz von 2 % kann gelten, wenn eine Privatperson oder zwei private Miteigentümer einen qualifizierten Wohnsitz innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb verkaufen.
Im Erwerbsvertrag muss grundsätzlich erklärt worden sein, dass die Immobilie zur Einrichtung oder Errichtung des alleinigen gewöhnlichen Wohnsitzes erworben wurde. Zum Zeitpunkt der Übertragung darf die betreffende Person normalerweise keine weitere Wohnimmobilie besitzen.
Dabei handelt es sich um einen reduzierten Steuersatz und nicht um eine vollständige Steuerbefreiung.
Malta · Alleiniger gewöhnlicher Wohnsitz mit Verkauf innerhalb von drei Jahren — Eine qualifizierte Immobilie kann bei Erfüllung aller Bedingungen einer endgültigen Steuer von 2 % auf den Übertragungswert unterliegen. REDUZIERTER SATZ
Vollständige Befreiung für den Hauptwohnsitz
Eine vollständige Befreiung kann gelten, wenn die Immobilie:
- dem Verkäufer gehörte und von ihm mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre unmittelbar vor der Übertragung als eigener Wohnsitz genutzt wurde;
- sein einziger oder hauptsächlicher Wohnsitz war; und
- spätestens zwölf Monate nach dem Auszug übertragen wird.
Die Immobilie muss außerdem in der vorgeschriebenen Form als Hauptwohnsitz des Verkäufers angegeben werden.
Malta · Qualifizierter Hauptwohnsitz — Eine Immobilie, die mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre als eigener Wohnsitz genutzt und innerhalb von zwölf Monaten nach dem Auszug verkauft wurde, kann vollständig steuerfrei sein. STEUERFREI ✓
Ein angemessener Garten oder ein dazugehöriges Grundstück kann Teil des Wohnsitzes sein. Bestimmte Garagen können ebenfalls einbezogen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zu Fläche, Entfernung und Nutzung erfüllt sind.
Ein Ferienhaus, eine vermietete Immobilie oder ein Zweitwohnsitz qualifiziert sich nicht automatisch.
Die geltenden Steuersätze und Befreiungen werden in den offiziellen maltesischen Hinweisen zur Immobilienübertragungssteuer erläutert.
Weitere Immobiliensteuersätze und Sonderfälle
Andere Steuersätze oder Berechnungen können insbesondere gelten für:
- Immobilien, die vor dem 1. Januar 2004 erworben wurden
- Geerbte Immobilien
- Durch Schenkung erworbene Immobilien
- Sanierte Immobilien in städtischen Erhaltungsgebieten
- Denkmalgeschützte Immobilien
- Immobilien innerhalb eines Entwicklungsprojekts
- Übertragungen zwischen Miteigentümern
- Gerichtliche Versteigerungen
- Übertragungen an den Staat
- Abtretungen von Rechten aus einem Vorvertrag
Für Immobilien, die vor dem 1. Januar 2004 erworben wurden, kann beispielsweise grundsätzlich ein Satz von 10 % des Übertragungswerts gelten. Bei Erbschaften und Schenkungen hängt die Berechnung unter anderem vom Erwerbszeitpunkt und der Übertragungsart ab.
Diese Fälle sollten nicht ohne weitere Prüfung mit dem allgemeinen Satz von 8 % berechnet werden.
Behandlung von Kapitalverlusten
Soweit die gewöhnlichen Kapitalgewinnregeln gelten, können anerkannte Kapitalverluste grundsätzlich mit steuerpflichtigen Kapitalgewinnen verrechnet werden.
Kapitalverluste dürfen normalerweise nicht den Arbeitslohn oder nicht damit zusammenhängende betriebliche Einkünfte reduzieren. Nicht genutzte anrechenbare Verluste können grundsätzlich zum Ausgleich zukünftiger steuerpflichtiger Kapitalgewinne vorgetragen werden.
Eine Immobilie unter dem endgültigen Quellensteuersystem ist anders zu behandeln. Da die Steuer auf dem Übertragungswert statt auf dem tatsächlichen Gewinn beruht, erzeugt ein wirtschaftlicher Verlust nicht automatisch einen nutzbaren Kapitalverlust.
Bewahren Sie daher folgende Unterlagen auf:
- Kauf- und Verkaufsverträge
- Anschaffungs- und Übertragungswerte
- Rechts-, Makler- und Beratungskosten
- Nachweise über Immobilieninvestitionen
- Unternehmensbewertungen
- Informationen zur Funktion und Nutzung von Kryptowerten
- Nachweise für eine beanspruchte Wohnsitzbefreiung
Steuerlicher Wohnsitz, Domizil und Remittance Basis
Die Behandlung ausländischer Kapitalgewinne hängt in Malta stark vom steuerlichen Wohnsitz und Domizil ab.
Eine gewöhnlich in Malta ansässige und dort domizilierte Person unterliegt grundsätzlich mit ihren weltweiten Einkünften und Kapitalgewinnen der maltesischen Steuer.
Für eine in Malta ansässige, aber nicht domizilierte Person kann die sogenannte Remittance Basis gelten. Sie wird grundsätzlich besteuert auf:
- in Malta entstandene Einkünfte und Kapitalgewinne; sowie
- ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden.
Echte ausländische Kapitalgewinne unterliegen bei Anwendung der Remittance Basis grundsätzlich nicht der maltesischen Steuer – selbst dann nicht, wenn der Erlös nach Malta überwiesen wird. Die korrekte Abgrenzung zwischen Kapitalgewinn und Einkommen ist jedoch entscheidend.
Malta · Ausländische Kapitalgewinne unter der Remittance Basis — Echte ausländische Kapitalgewinne einer qualifizierten ansässigen, aber nicht domizilierten Person sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig, selbst wenn sie nach Malta überwiesen werden. POTENZIELL STEUERFREI ✓
Für langfristig Aufenthaltsberechtigte, Inhaber bestimmter Daueraufenthaltsrechte und Ehepaare, bei denen das Domizil eines Ehepartners relevant ist, können andere Regeln gelten.
Weitere Informationen enthält die offizielle MTCA-Richtlinie zur Remittance Basis.
Annahmen der Berechnung
Sofern keine andere Option ausgewählt wird, geht der Rechner davon aus, dass der Nutzer:
- eine Privatperson und keine Gesellschaft ist;
- den Vermögenswert als Kapitalanlage und nicht als Handelsbestand hält;
- die Veräußerung im Jahr 2026 durchführt;
- Anschaffungskosten und abzugsfähige Aufwendungen nachweisen kann;
- in Malta ansässig und domiziliert ist;
- keinen besonderen Steuersatz eines Aufenthaltsprogramms beansprucht;
- keine nicht ausgewählte Befreiung nutzt;
- bei einer gewöhnlichen maltesischen Immobilie den regulären Satz von 8 % anwendet.
Bei geerbten, geschenkten, über einen Trust oder eine Gesellschaft gehaltenen und im Ausland gelegenen Vermögenswerten kann das tatsächliche Ergebnis abweichen.
Wichtiger Hinweis
Der Kapitalertragsteuer-Rechner Malta von Finorum stellt lediglich eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken bereit. Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Die Besteuerung maltesischer Immobilien hängt besonders vom Erwerbszeitpunkt, der Nutzung, Wohnsitzgeschichte, Bautätigkeit und Erwerbsart ab. Auch die steuerliche Einordnung eines Kryptowerts oder Wertpapiers richtet sich nach seinen tatsächlichen Rechten und wirtschaftlichen Eigenschaften.
Konsultieren Sie vor einer bedeutenden Übertragung die Malta Tax and Customs Administration, den mit der Immobilientransaktion betrauten Notar oder einen qualifizierten maltesischen Steuerberater.
Kapitalertragsteuer-Rechner Malta
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.
Sources & References
EU regulations & taxation
- Cfr.gov.mt — MTCA-Richtlinie zur Remittance Basis
- Mtca.gov.mt — maltesischen Einkommensteuerrichtlinien zu DLT-Vermögenswerten
- maltesischen Hinweisen zur Immobilienübertragungssteuer

