Rumänien zählt weiterhin zu den Ländern der Europäischen Union mit einer vergleichsweise niedrigen Besteuerung von Arbeitseinkommen. Für die meisten Einkommensarten gilt ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026). Gleichzeitig haben umfassende Steuerreformen, die 2025 beschlossen wurden und im Jahr 2026 vollständig gelten, die Besteuerung von Dividenden, Kapitalgewinnen, Kryptowährungen und der Mehrwertsteuer grundlegend verändert (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026; Schoenherr, 2026).
Für Investoren, Expats, Freiberufler, Remote Worker und digitale Nomaden ist das rumänische Steuersystem dadurch komplexer geworden. Die Besteuerung von Kapitalanlagen hängt inzwischen unter anderem von der Haltedauer, der Art des Vermögenswerts sowie davon ab, ob Transaktionen über einen in Rumänien ansässigen Intermediär abgewickelt werden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Dieser Leitfaden erläutert das rumänische Steuersystem auf Grundlage der bis zum 15. Juni 2026 verifizierten Informationen.
Steuerüberblick – Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick
| Steuerart | Steuersatz | Hinweise |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 10 % | Einheitlicher Einkommensteuersatz (PwC, 2026) |
| Kapitalertragsteuer | 3 %, 6 % oder 16 % | Abhängig vom Intermediär und der Haltedauer (PwC, 2026) |
| Dividendensteuer | 16 % | Seit 2026 von 10 % auf 16 % erhöht (PwC, 2026) |
| Besteuerung von Zinserträgen | Siehe Hinweise | Erfordert Prüfung der aktuellen gesetzlichen Regelungen |
| Umsatzsteuer (Regelsatz) | 21 % | Seit 1. August 2025 (PwC; Schoenherr, 2026) |
| Ermäßigter Umsatzsteuersatz | 11 % | Für begünstigte Waren und Dienstleistungen |
| Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung (CAS) | 25 % | Gesetzlicher Beitrag (PwC, 2026) |
| Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung (CASS) | 10 % | Gesetzlicher Beitrag (PwC, 2026) |
| Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitsversicherung (CAM) | 2,25 % | Arbeitgeberbeitrag (PwC, 2026) |
| Körperschaftsteuer | 16 % | Regulärer Körperschaftsteuersatz |
| Kommunale Einkommensteuer | Keine | Kein kommunaler Einkommensteuerzuschlag festgestellt |
| Vermögensteuer | Keine allgemeine Vermögensteuer | Sondersteuer für bestimmte hochwertige Vermögenswerte |
| Steuerjahr | Kalenderjahr | (ANAF / CECCAR, 2026) |
| Abgabefrist | 25. Mai 2026 | Reguläre Frist für die Declarația Unică (Formular 212) |
| Steuerbehörde | ANAF | Agenția Națională de Administrare Fiscală |
Hinweis: Die Besteuerung von Zinserträgen wurde in den ausgewerteten Quellen nicht vollständig behandelt. Anleger mit nennenswerten Zinserträgen aus Bankeinlagen, Anleihen oder ausländischen Sparprodukten sollten vor Abgabe ihrer Steuererklärung die aktuellen Hinweise der ANAF oder eine qualifizierte steuerliche Beratung heranziehen.
Steuerlicher Wohnsitz in Rumänien
Steuerresidenten Rumäniens werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Eine steuerliche Ansässigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn:
- Rumänien Ihr ständiger Wohnsitz ist;
- sich dort der Mittelpunkt Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensinteressen befindet;
- Sie sich innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums mehr als 183 Tage in Rumänien aufhalten;
- weitere Voraussetzungen des rumänischen Steuergesetzbuchs erfüllt sind.
(PwC; KPMG; HPLegal, 2026)
Steuerresidenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, während Nichtansässige in der Regel nur Einkünfte aus rumänischen Quellen versteuern müssen (PwC, 2026).
Rumänien verfügt über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen. Eine Steuerentlastung setzt in der Regel eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung des jeweiligen Vertragsstaates sowie die erforderlichen Nachweise voraus (PwC, 2026).
Für Expats ist der steuerliche Wohnsitz häufig wichtiger als die Staatsangehörigkeit, da er darüber entscheidet, ob ausländische Arbeits-, Unternehmens- oder Kapitaleinkünfte in Rumänien steuerpflichtig werden.
Einkommensteuer in Rumänien
Rumänien erhebt im Allgemeinen einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 10 % und verzichtet damit auf das in vielen westeuropäischen Staaten übliche progressive Einkommensteuersystem (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Nach den ausgewerteten Quellen werden außerdem keine kommunalen Einkommensteuern, Kirchensteuern oder regionalen Zuschläge erhoben (PwC, 2026).
Für bestimmte Einkunftsarten gelten jedoch besondere steuerliche Regelungen, unter anderem für:
- Dividenden;
- Kapitalgewinne;
- Gewinne aus Kryptowährungen;
- bestimmte Immobilienveräußerungen.
(PwC, 2026)
Sozialversicherungsbeiträge
Für Arbeitseinkommen gelten grundsätzlich folgende Beiträge:
- CAS (Rentenversicherung): 25 % des Bruttogehalts;
- CASS (Krankenversicherung): 10 % des Bruttogehalts;
- CAM (Arbeitsversicherungsbeitrag des Arbeitgebers): 2,25 %.
(PwC, 2026)
Für bestimmte besonders belastende oder gefährliche Tätigkeiten können zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von 4 % oder 8 % anfallen (PwC, 2026).
Beispiel
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 10.000 RON zahlt im Regelfall:
- CAS: 2.500 RON;
- CASS: 1.000 RON;
- Steuerbemessungsgrundlage nach Sozialabgaben: 6.500 RON;
- Einkommensteuer von 10 %: 650 RON.
Das tatsächliche Nettogehalt kann je nach persönlichen Freibeträgen und individuellen Umständen abweichen.
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Kapitalertragsteuer – So werden Kapitalanlagen in Rumänien besteuert
Besteuerung von Aktien und ETFs
Rumänien hat eines der ungewöhnlichsten Systeme zur Besteuerung privater Kapitalgewinne in Europa eingeführt. Die Höhe der Steuer hängt unter anderem davon ab, über welchen Intermediär die Transaktion abgewickelt wird und wie lange die Wertpapiere gehalten wurden (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Wertpapiergeschäfte über in Rumänien ansässige Intermediäre
| Haltedauer | Steuersatz |
|---|---|
| Mindestens 365 Tage | 3 % |
| Weniger als 365 Tage | 6 % |
(PwC, 2026)
Wertpapiergeschäfte außerhalb des rumänischen Intermediärsystems
Gewinne aus Wertpapiergeschäften, die nicht über einen in Rumänien ansässigen Intermediär abgewickelt werden, unterliegen grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer von 16 % (PwC, 2026).
Steuerpflichtige Ereignisse
Die Besteuerung wird grundsätzlich ausgelöst durch:
- den Verkauf von Aktien;
- den Verkauf von ETF-Anteilen;
- die Übertragung von Wertpapieren mit Gewinn;
- bestimmte Gewinne aus Derivatgeschäften.
(PwC, 2026)
Haltedauer
Rumänien kennt derzeit keine vollständige Steuerbefreiung für langfristige Kapitalanlagen.
Stattdessen profitieren Anleger bei qualifizierten Transaktionen über rumänische Intermediäre von den reduzierten Steuersätzen von 3 % beziehungsweise 6 % (PwC, 2026).
Verlustverrechnung
Für Transaktionen, die unter das Quellensteuerverfahren über rumänische Intermediäre fallen, gelten weniger großzügige Verlustverrechnungsregeln als in vielen westeuropäischen Staaten.
Verluste können nicht ohne Weiteres nach den klassischen Regeln der Selbstveranlagung mit Gewinnen verrechnet werden. Anleger sollten daher die jeweils aktuellen Hinweise der ANAF sorgfältig beachten.
Thesaurierende und ausschüttende ETFs
Nach den ausgewerteten Quellen kennt Rumänien kein allgemeines System der jährlichen Besteuerung nicht realisierter ETF-Gewinne.
Für Privatanleger entsteht die Steuer grundsätzlich erst bei der Veräußerung der ETF-Anteile oder bei tatsächlichen Ausschüttungen (PwC; EY Romania, 2026).
Thesaurierende ETFs
Thesaurierende ETFs legen Dividenden automatisch wieder an.
Die derzeit bestätigten Quellen enthalten keine Hinweise auf eine gesonderte jährliche Besteuerung dieser wiederangelegten Erträge. Maßgeblich bleibt grundsätzlich der Verkauf der ETF-Anteile.
Ausschüttende ETFs
Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden unmittelbar an die Anleger aus.
Diese Ausschüttungen unterliegen grundsätzlich den Regeln für die Dividendenbesteuerung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt hierfür ein Steuersatz von 16 % (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
UCITS-ETFs
Eine besondere steuerliche Behandlung von UCITS-ETFs konnte in den ausgewerteten Quellen nicht festgestellt werden.
Sie fallen grundsätzlich unter dieselben Vorschriften wie andere Wertpapieranlagen.
Meldepflichten für ETF-Anleger
Soweit die Steuer nicht bereits vollständig durch Quellensteuer abgegolten ist, müssen ETF-Gewinne und andere Kapitalerträge grundsätzlich über die Declarația Unică (Formular 212) erklärt werden (ANAF / CECCAR, 2026).
Dividendenbesteuerung und Quellensteuer
Rumänien hat den Steuersatz für Dividenden ab dem 1. Januar 2026 von 10 % auf 16 % erhöht (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Dividenden aus Rumänien
Dividenden rumänischer Gesellschaften an rumänische Steuerresidenten unterliegen grundsätzlich der Dividendensteuer von 16 % (PwC, 2026).
Ausländische Dividenden
Da rumänische Steuerresidenten grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind, müssen auch Dividenden aus dem Ausland regelmäßig in Rumänien erklärt werden.
Doppelbesteuerungsabkommen können eine Steueranrechnung oder andere Entlastungen ermöglichen.
Quellensteuer
Nach rumänischem Recht gilt grundsätzlich ein Quellensteuersatz von 16 % auf Dividenden.
Nichtansässige Anleger können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – von reduzierten Steuersätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien profitieren.
Kapitalertragsteuer vor dem Verkauf berechnen
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So melden Sie Kapitalerträge in Rumänien
Rumänien verwendet die Declarația Unică (Formular 212) als zentrale Steuererklärung für die Meldung relevanter Einkünfte außerhalb von Arbeitsverhältnissen sowie für bestimmte Sozialversicherungspflichten (ANAF; CECCAR, 2026).
Schritt 1 – Jahresunterlagen zusammentragen
Sammeln Sie sämtliche Jahresabrechnungen und Transaktionsübersichten von:
- Banken;
- Brokern;
- ETF-Anbietern;
- Kryptobörsen;
- ausschüttenden Gesellschaften.
Schritt 2 – Kapitalerträge berechnen
Ermitteln Sie anhand Ihrer Transaktionsunterlagen:
- Kapitalgewinne;
- Dividendenerträge;
- Zinserträge;
- Einkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen;
- Gewinne aus Kryptowährungen.
Schritt 3 – Formular 212 ausfüllen
Kapitalerträge, die nicht bereits vollständig durch Quellensteuer abgegolten sind, müssen grundsätzlich in der Declarația Unică (Formular 212) angegeben werden (ANAF, 2026).
Schritt 4 – Steuererklärung einreichen
Die elektronische Abgabe erfolgt über die Online-Portale und webbasierten Anwendungen der ANAF (ANAF / CECCAR, 2026).
Schritt 5 – Fällige Steuern bezahlen
Für das Steuerjahr 2025 endet die reguläre Frist für Abgabe und Zahlung am 25. Mai 2026 (ANAF, 2026).
Steuerpflichtige, die ihre Erklärung bereits bis zum 15. April 2026 eingereicht und die Steuer bezahlt haben, konnten nach den Übergangsregelungen einen Bonus von 3 % erhalten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die allgemeine gesetzliche Abgabefrist.
Besteuerung ausländischer Kapitalanlagen
Viele rumänische Anleger investieren über internationale Broker wie:
- Interactive Brokers;
- DEGIRO;
- Trading 212;
- eToro;
- Saxo Bank.
Nach den ausgewerteten Quellen besteht keine gesonderte Registrierungspflicht, nur weil ein ausländischer Broker genutzt wird.
Ausländische Aktien
Ausländische Aktien unterliegen grundsätzlich denselben steuerlichen Vorschriften wie andere Wertpapieranlagen.
Welcher Steuersatz gilt, hängt insbesondere davon ab, ob die Transaktion unter das rumänische Intermediärsystem fällt oder nicht (PwC, 2026).
Ausländische ETFs
Ausländische ETFs werden grundsätzlich nach denselben Regeln besteuert wie inländische ETFs.
Bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt sich jedoch die Prüfung der aktuellen Hinweise der ANAF.
Ausländische Dividenden
Ausländische Dividenden können in Rumänien steuerpflichtig sein, da Steuerresidenten grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden (PwC, 2026).
Währungsumrechnung
Für eine korrekte Steuerberechnung sollten Anleger insbesondere folgende Unterlagen sorgfältig aufbewahren:
- Anschaffungskosten;
- Verkaufspreise;
- verwendete Wechselkurse;
- Dividendengutschriften.
Eine vollständige Dokumentation ist entscheidend, um steuerpflichtige Gewinne korrekt zu ermitteln.
Weitere wichtige Steuern in Rumänien
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Seit der Steuerreform zum 1. August 2025 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 21 %. Für bestimmte begünstigte Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 11 % (PwC; Schoenherr, 2026).
Damit bewegt sich Rumänien inzwischen im Bereich des europäischen Durchschnitts.
Immobiliensteuern
Rumänien erhebt kommunale Steuern auf Gebäude und Grundstücke.
Darüber hinaus wurde die Sondersteuer auf bestimmte hochwertige bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte ab 2026 von 0,3 % auf 0,9 % erhöht (PwC, 2026).
Die konkrete Berechnung der Immobiliensteuer hängt von der jeweiligen Gemeinde sowie den Eigenschaften der Immobilie ab.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
In den ausgewerteten Quellen konnte keine allgemeine Erbschaftsteuer nach dem Vorbild Frankreichs, Spaniens oder Belgiens festgestellt werden.
Bestimmte Erbfälle, Vermögensübertragungen, notarielle Verfahren sowie verspätete Nachlassabwicklungen können jedoch nach rumänischem Recht Steuern oder Gebühren auslösen.
Ob eine steuerliche Belastung entsteht, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Vermögensteuer
Rumänien erhebt keine allgemeine Nettovermögensteuer auf Privatpersonen (PwC, 2026).
Für bestimmte hochwertige bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte gelten jedoch besondere steuerliche Vorschriften.
Kommunale Steuern
Nach den ausgewerteten Quellen bestehen keine kommunale Einkommensteuer, Kirchensteuer oder regionale Einkommensteuerzuschläge (PwC, 2026).
Steuerliche Vorteile und steueroptimierte Anlageformen
Rumänien bietet derzeit kein allgemein verfügbares steuerbegünstigtes Investmentkonto, das mit dem britischen ISA oder dem schwedischen ISK vergleichbar wäre.
Allerdings besteht ein interessanter steuerlicher Anreiz:
Arbeitnehmer, die über in Rumänien ansässige Broker investieren und dabei
- Aktien;
- Anleihen;
- ETF-Anteilsscheine
erwerben, können nach der PwC Romania Significant Developments 2026 unter den gesetzlichen Voraussetzungen jährlich bis zu 400 € steuerlich geltend machen (PwC Worldwide Tax Summaries, 2026).
Auch wenn dieser Vorteil vergleichsweise begrenzt ist, kann er für langfristig orientierte Anleger interessant sein.
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Wichtige Fristen und Termine
- Steuerjahr: Kalenderjahr (ANAF, 2026).
- Reguläre Abgabefrist: 25. Mai 2026 (ANAF, 2026).
- Zahlungsfrist: ebenfalls 25. Mai 2026 (ANAF, 2026).
- Bonus für frühzeitige Abgabe: Bei Einreichung und Zahlung bis 15. April 2026 konnte nach den Übergangsregelungen ein Bonus von 3 % gewährt werden.
- Elektronische Einreichung: über die Online-Dienste der ANAF möglich.
- Jahressteuerbescheinigungen der Broker: werden in der Regel im ersten Quartal nach Ablauf des Steuerjahres bereitgestellt.
Häufige Steuerfehler von Anlegern
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
1. Den alten Dividendensteuersatz anwenden
Einige Anleger verwenden weiterhin den früheren Dividendensteuersatz von 10 % statt des seit 2026 geltenden Satzes von 16 %.
2. Den falschen Steuersatz für Kapitalgewinne verwenden
Je nach Intermediär und Haltedauer kann der anwendbare Steuersatz 3 %, 6 % oder 16 % betragen.
3. Ausländische Dividenden nicht erklären
Da rumänische Steuerresidenten grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind, können auch ausländische Dividenden meldepflichtig sein.
4. Ausländische Kapitalerträge nicht melden
Ausländische Kapitalerträge, die nicht vollständig durch Quellensteuer abgegolten sind, müssen gegebenenfalls über die Declarația Unică (Formular 212) erklärt werden.
5. Die Bonusfrist mit der regulären Abgabefrist verwechseln
Der 15. April 2026 war die Frist für den möglichen Frühabgabebonus. Die reguläre Abgabefrist endete dagegen am 25. Mai 2026.
6. Käufe und Verkäufe unzureichend dokumentieren
Eine lückenhafte Dokumentation von ETF- und Aktiengeschäften kann die korrekte Berechnung der Steuer erheblich erschweren.
7. Fremdwährungstransaktionen fehlerhaft umrechnen
Ausländische Transaktionen und Erträge müssen für steuerliche Zwecke korrekt umgerechnet werden.
Mehrere dieser Fehler treten seit den Steuerreformen der Jahre 2025 und 2026 deutlich häufiger auf.
Ist Rumänien steuerlich attraktiv für Anleger?
Vorteile
- Einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 %.
- Keine kommunalen Einkommensteuerzuschläge.
- Keine allgemeine Nettovermögensteuer.
- Unter bestimmten Voraussetzungen nur 3 % Kapitalertragsteuer bei Verkäufen über rumänische Intermediäre nach einer Haltedauer von mindestens 365 Tagen.
- Umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen.
Nachteile
- Der Dividendensteuersatz wurde auf 16 % angehoben.
- Die Besteuerung von Kapitalgewinnen ist deutlich komplexer geworden.
- Internationale Anleger müssen umfangreiche Meldepflichten beachten.
- Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem von der Struktur des verwendeten Intermediärs ab.
Für welche Anleger eignet sich Rumänien?
Rumänien kann besonders attraktiv sein für:
- langfristig orientierte ETF-Anleger;
- Arbeitnehmer und Expats;
- Unternehmer;
- wachstumsorientierte Investoren;
- Anleger, die über in Rumänien ansässige Broker investieren.
Für Anleger mit Schwerpunkt auf Dividendenerträgen können dagegen Nachbarländer wie Bulgarien steuerlich interessanter sein.
Weiterführende Informationen
Steuerrechner
- Rechner für Kapitalertragsteuer
- ETF-Steuerrechner
- Dividendensteuer-Rechner
- Nettogehaltsrechner
Investment-Guides
- Investieren in Rumänien
- Die besten Broker in Rumänien
Länder-Guides
- Lebenshaltungskosten in Rumänien
- Durchschnittsgehalt in Rumänien
Vergleichstools
- EU-Steuervergleichskarte
- Vergleich der Lebenshaltungskosten
- Nettogehaltsrechner
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- oder Anlageberatung dar. Steuervorschriften können sich ändern und ihre Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen Steuerbehörde oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle oder Anlageentscheidungen treffen.
Steuerleitfaden Rumänien
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.
Sources & References
EU regulations & taxation
Additional educational resources
- Anaf.ro — Declarația Unică (Formular 212)
- Legislatie.just.ro — CAS (Rentenversicherung): 25 %
- einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 %
- reguläre Mehrwertsteuersatz 21 %. Für bestimmte begünstigte Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 11 %
- Steuersatz für Dividenden ab dem 1. Januar 2026 von 10 % auf 16 % erhöht
- über welchen Intermediär die Transaktion abgewickelt wird und wie lange die Wertpapiere gehalten wurden
- Static.anaf.ro — CASS (Krankenversicherung): 10 %
- elektronische Abgabe erfolgt über die Online-Portale und webbasierten Anwendungen der ANAF
- gültige Ansässigkeitsbescheinigung
- mehr als 183 Tage in Rumänien aufhalten
- reguläre Frist für Abgabe und Zahlung am 25. Mai 2026
- Sondersteuer auf bestimmte hochwertige bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte
- umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen

