Wie hoch ist die Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Investition in Irland?
Mit dem Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner für Irland können Sie die voraussichtliche irische Capital Gains Tax beim Verkauf von Aktien, Kryptowährungen, Immobilien und anderen steuerpflichtigen Vermögenswerten berechnen. Geben Sie den Kaufpreis, den Verkaufserlös, die abzugsfähigen Kosten und vorhandene Verluste ein, um eine unverbindliche Schätzung nach irischem Steuerrecht zu erhalten.
Irland besteuert private Veräußerungsgewinne grundsätzlich mit einem einheitlichen Satz von 33 %. Der endgültige Steuerbetrag kann jedoch durch den jährlichen Freibetrag, abzugsfähige Kosten, verrechenbare Verluste und besondere Steuervergünstigungen reduziert werden.
Für bestimmte Fonds, ETFs und ausländische Lebensversicherungen gelten gesonderte Regeln. Diese Anlagen werden nicht immer nach dem gewöhnlichen irischen CGT-System besteuert.
| Purchase price | |
| Sale price | |
| Costs / fees | |
| Gross gain | |
| CGT () | |
| Net profit |
Wie funktioniert die Capital Gains Tax in Irland?
Die irische Capital Gains Tax, kurz CGT, wird auf Gewinne erhoben, die bei der Veräußerung eines steuerpflichtigen Vermögenswertes entstehen.
Als Veräußerung gilt nicht ausschließlich ein Verkauf. Auch ein Tausch, eine Schenkung, die Übertragung eines Vermögenswertes oder eine Entschädigungszahlung für dessen Verlust kann einen steuerpflichtigen Vorgang darstellen.
Die grundlegende Berechnung lautet:
Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − abzugsfähige Aufwendungen
Anschließend werden zulässige Kapitalverluste und der persönliche Jahresfreibetrag berücksichtigt. Der verbleibende steuerpflichtige Gewinn wird grundsätzlich mit 33 % besteuert.
Zu den abzugsfähigen Aufwendungen können insbesondere gehören:
- Makler- und Börsengebühren
- Rechts- und Beratungskosten beim Kauf oder Verkauf
- Auktionsgebühren
- unmittelbar mit der Anschaffung verbundene Kosten
- bestimmte wertsteigernde Investitionen
- unmittelbar mit der Veräußerung verbundene Kosten
Wertsteigernde Ausgaben sind grundsätzlich nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie den Wert des Vermögenswertes dauerhaft erhöht haben und die Verbesserung beim Verkauf noch vorhanden ist.
Laufende Wartungskosten, private Ausgaben und Finanzierungskosten gehören normalerweise nicht zu den abzugsfähigen Anschaffungskosten für die CGT-Berechnung.
Höhe der Kapitalertragsteuer in Irland
Der reguläre irische CGT-Satz für Privatpersonen beträgt 33 %.
Anders als bei der Einkommensteuer gibt es für gewöhnliche private Veräußerungsgewinne grundsätzlich keine progressiven Tarifstufen. Nachdem anrechenbare Verluste, Steuererleichterungen und der persönliche Freibetrag berücksichtigt wurden, wird der steuerpflichtige Gewinn üblicherweise mit 33 % multipliziert.
Ein Beispiel:
Eine Anlegerin verkauft Aktien für 40.000 €. Der ursprüngliche Kaufpreis betrug 25.000 €. Für Kauf und Verkauf entstanden insgesamt 1.000 € an abzugsfähigen Gebühren.
Der Gewinn vor dem persönlichen Freibetrag beträgt:
40.000 € − 25.000 € − 1.000 € = 14.000 €
Wenn keine weiteren Gewinne oder Verluste vorliegen, kann der persönliche Jahresfreibetrag von 1.270 € berücksichtigt werden. Damit verbleibt ein steuerpflichtiger Gewinn von 12.730 €.
Die voraussichtliche Steuer beträgt:
12.730 € × 33 % = 4.200,90 €
Für bestimmte qualifizierte Unternehmensveräußerungen kann im Rahmen der Revised Entrepreneur Relief ein ermäßigter CGT-Satz von 10 % gelten. Diese Vergünstigung gilt nicht für ein gewöhnliches privates Aktien-, ETF- oder Immobilienportfolio.
Für qualifizierte Gewinne, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen, beträgt die lebenslange Höchstgrenze der Begünstigung 1,5 Millionen Euro. Die gesetzlichen Beteiligungs-, Beschäftigungs- und Tätigkeitsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Jährlicher CGT-Freibetrag in Irland
Privatpersonen steht grundsätzlich ein jährlicher persönlicher CGT-Freibetrag von 1.270 € zur Verfügung.
Der Freibetrag gilt pro Person und Steuerjahr, nicht pro verkauftem Vermögenswert. Werden während eines Jahres mehrere steuerpflichtige Verkäufe durchgeführt, wird der Freibetrag auf den gesamten Nettogewinn dieses Jahres angewendet.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können jeweils einen eigenen Freibetrag von 1.270 € erhalten. Ein nicht genutzter Freibetrag kann jedoch grundsätzlich nicht auf den Partner übertragen werden.
Kapitalverluste werden vor dem persönlichen Freibetrag verrechnet. Ein ungenutzter Freibetrag kann weder auf ein späteres Jahr übertragen noch für zukünftige Veräußerungen angespart werden.
Der Rechner berücksichtigt standardmäßig den vollständigen Freibetrag einer Person. Wenn Sie ihn im selben Steuerjahr bereits teilweise oder vollständig für einen anderen Gewinn verwendet haben, sollten Sie die weiteren Gewinne im Feld „Andere Jahresgewinne“ angeben.
Besteuerung von Aktiengewinnen in Irland
Gewinne aus dem Verkauf gewöhnlicher Aktien unterliegen in Irland grundsätzlich der CGT von 33 %.
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich:
- der Anschaffungskosten der verkauften Aktien
- unmittelbar zurechenbarer Kaufgebühren
- Makler- und Transaktionskosten
- unmittelbar zurechenbarer Verkaufskosten
Wurden Aktien derselben Gattung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft, gilt grundsätzlich die FIFO-Methode. Dabei werden die zuerst gekauften Aktien als zuerst verkauft behandelt.
Für Käufe und Verkäufe innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen bestehen besondere Zuordnungsregeln. Werden Aktien mit Verlust verkauft und innerhalb von vier Wochen Aktien derselben Gattung zurückgekauft, ist die Verlustverrechnung regelmäßig eingeschränkt.
Der entsprechende Verlust kann dann grundsätzlich nur mit einem späteren Gewinn aus der Veräußerung der zurückgekauften Aktien verrechnet werden. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Anleger künstlich steuerlich nutzbare Verluste erzeugen, ohne ihre wirtschaftliche Anlageposition tatsächlich aufzugeben.
Dividendenerträge sind keine Veräußerungsgewinne. Dividenden werden in Irland grundsätzlich als Einkommen behandelt und dürfen daher nicht als Verkaufserlös in den CGT-Rechner eingetragen werden.
Besondere Regeln für ETFs und Investmentfonds
In Irland werden nicht alle börsengehandelten Anlagen nach den gewöhnlichen CGT-Regeln besteuert.
Viele irische Investmentfonds, europäische Fonds, ausländische Fonds und ETFs können dem sogenannten Investment-Undertaking- oder Offshore-Fund-Regime unterliegen. In diesen Fällen kann anstelle der regulären CGT eine besondere Exit Tax anfallen.
Je nach Produkt kann außerdem die sogenannte Deemed Disposal Rule gelten. Dabei wird nach jeweils acht Jahren eine fiktive Veräußerung angenommen. Dadurch kann eine Steuerpflicht entstehen, obwohl der Anleger seine Fondsanteile nicht tatsächlich verkauft hat.
Für die steuerliche Einordnung sind unter anderem folgende Faktoren entscheidend:
- die rechtliche Struktur der Anlage
- der Sitz des Fonds
- die aufsichtsrechtliche Zulassung
- die steuerliche Beziehung des Fondsstaates zu Irland
- die Vergleichbarkeit mit einem irischen regulierten Investmentfonds
Dass ein ETF an einer Börse gehandelt wird, bedeutet nicht automatisch, dass die gewöhnlichen Regeln für Aktien gelten.
Der Standardmodus des Finorum-Rechners darf deshalb nicht als endgültige Berechnung für ETFs, Investmentfonds oder ausländische Lebensversicherungspolicen verwendet werden. Nutzen Sie gegebenenfalls die entsprechende Fondsoption und lassen Sie die steuerliche Einstufung im Zweifelsfall professionell prüfen.
Kryptowährungen und CGT in Irland
Wer Kryptowährungen als private Investition hält, muss einen daraus entstehenden Gewinn grundsätzlich nach den irischen CGT-Regeln versteuern.
Ein steuerlich relevanter Vorgang kann entstehen, wenn Kryptowährungen:
- gegen Euro oder eine andere Fiatwährung verkauft werden
- gegen eine andere Kryptowährung getauscht werden
- zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden
- verschenkt oder auf eine andere Person übertragen werden
Der Tausch von Bitcoin gegen Ether kann somit bereits eine steuerpflichtige Veräußerung darstellen, obwohl kein Geld auf ein Bankkonto ausgezahlt wird.
Für die Berechnung wird der Marktwert der erhaltenen Vermögenswerte in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion benötigt.
Zu den abzugsfähigen Kosten können der ursprüngliche Kaufpreis und unmittelbar mit dem Kauf oder Verkauf verbundene Transaktionsgebühren gehören.
Anleger sollten vollständige Unterlagen aufbewahren über:
- Datum und Uhrzeit jeder Transaktion
- Art und Menge der Kryptowährung
- Anschaffungskosten in Euro
- Marktwert zum Zeitpunkt des Verkaufs oder Tauschs
- Transaktions- und Börsengebühren
- Wallet-Transfers
- erhaltene Gegenleistungen
Wird der Handel aufgrund seines Umfangs, seiner Organisation, Häufigkeit und kommerziellen Ausrichtung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, können die Gewinne stattdessen der Einkommensteuer unterliegen.
Auch Einkünfte aus Mining, Staking oder sonstigen Kryptoaktivitäten können zunächst einkommensteuerpflichtig sein. Bei einer späteren Veräußerung kann zusätzlich eine CGT-Berechnung erforderlich werden.
Seit 2026 gelten in Irland außerdem die Meldevorschriften des Crypto-Asset Reporting Framework und der EU-Richtlinie DAC8. Bestimmte Krypto-Dienstleister müssen relevante Nutzer- und Transaktionsdaten erfassen und melden.
Kapitalertragsteuer beim Immobilienverkauf
Der Gewinn aus dem Verkauf einer irischen Anlage- oder Mietimmobilie unterliegt grundsätzlich der CGT von 33 %.
Vom Verkaufspreis können je nach Einzelfall abgezogen werden:
- ursprünglicher Kaufpreis der Immobilie
- Rechtsanwalts- und Notarkosten im Zusammenhang mit dem Kauf
- beim Erwerb entrichtete Stamp Duty
- bestimmte dauerhafte, wertsteigernde Investitionen
- Maklerkosten beim Verkauf
- Rechts- und Beratungskosten der Veräußerung
Hypothekenzahlungen gehören nicht zu den abzugsfähigen Anschaffungskosten. Auch Darlehenszinsen können nicht automatisch in der CGT-Berechnung berücksichtigt werden.
Aufwendungen, die bereits bei der Besteuerung von Mieteinnahmen abgezogen wurden, dürfen nicht ohne Weiteres nochmals zur Reduzierung des Veräußerungsgewinns verwendet werden.
Bei einem nicht in Irland ansässigen Verkäufer können zusätzliche Melde-, Zahlungs- und Freistellungsverfahren gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine irische CGT-Freistellungsbescheinigung erforderlich. Ohne eine entsprechende Bescheinigung kann der Käufer verpflichtet sein, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten.
Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz
Die Principal Private Residence Relief kann den Gewinn aus dem Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes vollständig oder teilweise von der CGT befreien.
Eine vollständige Befreiung ist grundsätzlich möglich, wenn die Immobilie während der gesamten Besitzdauer:
- dem Verkäufer gehörte
- als dessen einziger oder hauptsächlicher Wohnsitz genutzt wurde
- vollständig zu Wohnzwecken verwendet wurde
Die Vergünstigung kann auch das zum Wohnhaus gehörende Grundstück bis zu einer Fläche von einem Acre beziehungsweise rund 0,405 Hektar umfassen.
Die letzten zwölf Monate der Besitzzeit werden normalerweise als Nutzungszeit berücksichtigt, sofern die Immobilie während eines Teils der Besitzdauer tatsächlich der Hauptwohnsitz war.
Eine anteilige Steuerpflicht kann entstehen, wenn:
- die Immobilie nur während eines Teils der Besitzdauer selbst bewohnt wurde
- ein Teil ausschließlich geschäftlich genutzt wurde
- die Immobilie zeitweise vermietet war
- der Verkaufspreis einen Entwicklungswert enthält
- die zugehörige Grundstücksfläche die zulässige Größe überschreitet
Die irische Rent-a-Room Relief beeinträchtigt für sich genommen den vollständigen Anspruch auf die Hauptwohnsitzbefreiung nicht.
Bei gemischter Nutzung oder längeren Vermietungszeiträumen ist eine zeitliche und gegebenenfalls räumliche Aufteilung des Gewinns erforderlich. Der Rechner kann solche komplexen Fälle nur näherungsweise darstellen.
Verrechnung von Kapitalverlusten
Zulässige Kapitalverluste können grundsätzlich mit steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen desselben Jahres verrechnet werden.
Übersteigen die Verluste die Gewinne, kann der verbleibende Verlust regelmäßig auf spätere Steuerjahre vorgetragen werden. Er kann dann mit geeigneten zukünftigen Kapitalgewinnen verrechnet werden.
Kapitalverluste können grundsätzlich nicht von folgenden Einkünften abgezogen werden:
- Gehalt
- Renteneinkünften
- gewöhnlichen Mieteinnahmen
- Dividenden
- sonstigem laufenden Einkommen
Verluste sind vor dem persönlichen Freibetrag anzurechnen. Ein Steuerpflichtiger kann daher normalerweise nicht freiwillig auf die Verlustverrechnung verzichten, um den jährlichen Freibetrag für einen anderen Gewinn zu erhalten.
Besondere Einschränkungen können bei Geschäften zwischen verbundenen Personen, steuerbefreiten Vermögenswerten, wertlos gewordenen Anlagen sowie dem Rückkauf von Aktien innerhalb von vier Wochen gelten.
In das Feld Verrechenbare Verluste dürfen nur Verluste eingetragen werden, die rechtlich mit dem ausgewählten Gewinn verrechnet werden können.
Wozu dient das Feld „Andere Jahresgewinne“?
Der persönliche Freibetrag von 1.270 € gilt für alle Nettogewinne einer Person während eines Steuerjahres.
Das Feld Andere Jahresgewinne berücksichtigt deshalb steuerpflichtige Gewinne aus weiteren Verkäufen desselben Jahres. Dadurch kann der Rechner genauer bestimmen, ob der Freibetrag bereits teilweise oder vollständig verbraucht wurde.
Wenn Sie beispielsweise zuvor einen steuerpflichtigen Gewinn von 2.000 € realisiert haben, ist der jährliche Freibetrag wahrscheinlich bereits vollständig genutzt. Eine isolierte Berechnung des nächsten Verkaufs würde die Gesamtsteuer ansonsten zu niedrig darstellen.
Zahlungs- und Abgabefristen
In Irland gelten unterschiedliche Fristen für die Zahlung der Steuer und die Abgabe der Steuererklärung.
Für Veräußerungen vom 1. Januar bis zum 30. November muss die CGT grundsätzlich bis zum 15. Dezember desselben Jahres bezahlt werden.
Für Veräußerungen im Dezember ist die Steuer grundsätzlich bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zu entrichten.
Die CGT-Erklärung ist normalerweise bis zum 31. Oktober des auf die Veräußerung folgenden Jahres einzureichen.
Personen, die keine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen, verwenden dafür in der Regel das Formular CG1.
Die rechtzeitige Zahlung ersetzt nicht die Steuererklärung. Auch wenn durch Verluste, Freibeträge oder eine Steuervergünstigung keine Steuer zu zahlen ist, kann weiterhin eine Erklärungspflicht bestehen.
Was berücksichtigt der Irland-CGT-Rechner?
Der Rechner zeigt eine unverbindliche Aufschlüsselung folgender Werte:
- Verkaufs- oder Veräußerungspreis
- ursprüngliche Anschaffungskosten
- zulässige Anschaffungs- und Verkaufskosten
- Gewinn vor Steuer
- andere Gewinne desselben Jahres
- verrechenbare Kapitalverluste
- persönlicher Jahresfreibetrag
- steuerpflichtiger Gewinn
- anzuwendender Steuersatz
- geschätzte Capital Gains Tax
- voraussichtlicher Nettoerlös nach Steuer
Die Projektionsfunktion kann zusätzlich veranschaulichen, wie sich eine Anlage bei einer angenommenen Rendite entwickeln und wie eine zukünftige Steuer den Endwert beeinflussen könnte.
Eine solche Projektion ist keine Renditeprognose. Kapitalmärkte sind unvorhersehbar, und Steuerregeln, Freibeträge sowie Steuersätze können sich künftig ändern.
Annahmen der Berechnung
Sofern keine andere Steueroption ausgewählt wird, nimmt der Rechner an, dass:
- Sie als Privatperson in Irland steuerpflichtig sind
- die gewöhnlichen irischen CGT-Regeln gelten
- der Standardsteuersatz von 33 % anwendbar ist
- der Vermögenswert als Investition und nicht als Handelsbestand gehalten wurde
- die eingetragenen Kosten steuerlich abzugsfähig sind
- die angegebenen Verluste verrechnet werden dürfen
- der Freibetrag von 1.270 € noch nicht anderweitig verwendet wurde
- keine besondere Unternehmens-, Ruhestands- oder Umstrukturierungsvergünstigung gilt
- die Anlage nicht unter das besondere Fonds- oder Offshore-Fund-Regime fällt
Der steuerliche Wohnsitz und das Domicile können insbesondere bei ausländischen Vermögenswerten entscheidend sein. Grenzüberschreitende Fälle können außerdem ausländische Steuergutschriften, Doppelbesteuerungsabkommen und Erklärungspflichten in mehreren Ländern betreffen.
Wichtiger Hinweis
Der Finorum Kapitalertragsteuer-Rechner Irland erstellt ausschließlich eine unverbindliche Schätzung zu Informationszwecken. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar.
Die tatsächliche Besteuerung hängt unter anderem von der Art des Vermögenswertes, dem steuerlichen Wohnsitz, dem Domicile, der Anschaffungshistorie, vorhandenen Verlusten und der Berechtigung für Steuervergünstigungen ab.
Für Fonds, ETFs, ausländische Lebensversicherungen, Unternehmensverkäufe, Entwicklungsgrundstücke und Immobilienverkäufe durch nicht ansässige Personen können besondere Regeln gelten, die über die Standardberechnung hinausgehen.
Bewahren Sie Kaufbelege, Verkaufsverträge, Gebührenabrechnungen, Nachweise über wertsteigernde Investitionen sowie vollständige Aktien- und Kryptotransaktionsdaten auf. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen irischen Steuerberater oder an die irische Finanzverwaltung.
Kapitalertragsteuer-Rechner Irland
Matias Buće verfügt über eine formale Ausbildung im Verwaltungsrecht und mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Analyse globaler Märkte, des Forex-Handels und persönlicher Finanzplanung. Sein juristischer Hintergrund prägt seinen Ansatz beim Investieren – mit einem Fokus auf Regulierung, Struktur und Risikomanagement. Bei Finorum schreibt er über ein breites Spektrum an Finanzthemen, von europäischen ETFs bis hin zu praktischen Strategien der persönlichen Finanzplanung für alltägliche Anleger.

